Fragen und Antworten zu KWK, BHKW und Strom erzeugender Heizung

Welche Technik steckt hinter einer Strom erzeugenden Heizung?

Strom erzeugende Heizungen arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das Herzstück ist ein Otto-Motor, der Erdgas oder grünes Gas als Brennstoff nutzt, um zugleich Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung sowie Strom über einen integrierten Generator zu erzeugen. Der Motor ist auf einen gleichmäßigen, leisen und wartungsarmen Betrieb ausgelegt. Darüber hinaus zählen auch Brennstoffzellen in den Bereich der KWK-Anlagen, da auch sie Wärme und Strom erzeugen, allerdings wird die Energie über einen elektrochemischen Prozess gewonnen. Die gesamte Strom erzeugende Heizung ist inklusive Gas-Brennwert-Zusatzbrenner in der Regel etwa so groß wie eine Waschmaschine. Hinzu kommt noch der Platz für den Speicher.

Wann lohnt sich der Betrieb?

Die Wärme- und die elektrische Leistung von KWK-Anlagen sind so aufeinander abgestimmt, dass sowohl bei der Heizungsmodernisierung im Baubestand als auch bei der Installation in größeren Einfamilienhaus-Neubauten in aller Regel ein effizienter Betrieb gewährleistet ist. Strom erzeugende Heizungen sollten im Alltagsbetrieb möglichst lange und gleichmäßig laufen. Sie produzieren so entsprechend viel Strom und entlasten somit die Haushaltskasse. Um jedoch während der Laufzeiten keinen Wärmeüberschuss zu erzeugen, sollte der Pufferspeicher ausreichend groß sein und die Gesamtanlage vom SHK-Fachhandwerker, Planer oder Energieberater bedarfsgerecht ausgelegt werden.

Faustregel: Je höher der Wärmebedarf und damit die Betriebsstunden pro Jahr, desto effizienter arbeitet die Strom erzeugende Heizung.

Wie viel Energiekosten kann ich mit einer Strom erzeugenden Heizung einsparen?

Der Vorteil der Technik liegt in der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Strom in einem Prozess. Der Wärmebedarf eines Hauses für Heizung und Warmwasser wird von einer Strom erzeugenden Gas-Heizung komplett abgedeckt. Darüber hinaus erzeugt die Anlage bis zu 60 Prozent des häuslichen Strombedarfs. Dieser Anteil muss somit nicht aus dem Stromnetz bezogen werden. Zusammen mit der staatlichen Vergütung können bis zu 36 Prozent der gesamten Energiekosten für Strom und Gas mit der KWK-Anlage eingespart werden.

Soll ich den erzeugten Strom selbst verbrauchen oder ins Netz einspeisen?

Bei Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung gilt die Devise: "Eigenverbrauch vor Einspeisung". Zunächst wird jede Kilowattstunde des selbst erzeugten Stroms mit einem KWK-Zuschlag belohnt – egal ob im Haus verbraucht (4 Cent/kWh bzw. 8 Cent/kWh ab Inbetriebnahme 01.01.2020 bis zu 50 kW) oder ins Netz eingespeist (8 Cent/kWh bzw. 16 Cent/kWh ab Inbetriebnahme 01.01.2020 bis zu 50 kW). Der Vorteil beim Eigenverbrauch ist, dass kein Strom über das Netz bezogen werden muss. Hierfür lassen sich derzeit etwa 30 Cent pro Kilowattstunde einsparen, was, verglichen mit der Vergütung für eingespeisten KWK-Strom, deutlich attraktiver ist. Daher sollte immer nur dann Strom eingespeist werden, wenn er gerade nicht benötigt wird. Die staatlichen Vergütungen sind im Übrigen ab Einbau für zehn Jahre garantiert. Wer Wärme und Strom selbst erzeugt, vermeidet CO2 und spart jede Menge Energie. Das fördern Bund und Länder und zum Teil auch der Energieversorger vor Ort

Wird der Betrieb einer Strom erzeugenden Heizung gefördert?

Zusätzlich zu den Zuschüssen im Zuge der Einspeisevergütung und des KWK-Zuschlags gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bekommt der Hauseigentümer nach Antrag beim jeweiligen regionalen Hauptzollamt die gezahlte Energiesteuer rückerstattet. Außerdem unterstützen einzelne Bundesländer, Kommunen oder Energieversorger den Kauf einer Strom erzeugenden Heizung mit eigenen Förderprogrammen. Es lohnt also, sich vor Ort bei seinem Energieversorger zu erkundigen.

Inwieweit sind KWK-Anlagen energieeffizient?

Über 80 Prozent der in privaten Haushalten eingesetzten Endenergie wird für Heizung und Warmwasser verwendet. Die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung bietet viel Potenzial, nicht nur den Energie-Verbrauch zu senken, sondern auch die CO2-Emissionen zu reduzieren.

Denn die durchschnittlichen Wirkungsgrade von KWK-Anlagen und Brennstoffzellen (bis zu 95 Prozent) sind gegenüber denen von Kohlekraftwerken vergleichsweise hoch – da der Strom an der Verbrauchsstelle produziert und gleichzeitig dabei effizient Wärme dezentral bereitgestellt wird.

Regeneratives Biogas wird bereits vielerorts eingespeist

Kann ich in einer KWK-Anlage auch Biogas nutzen?

Ja, denn Biogas ist ein auf Erdgas-Qualität aufbereitetes Gas-Gemisch, das aus Roh-Biogas gewonnen und ins Gas-Netz eingespeist wird. Regeneratives Biogas wird bereits vielerorts eingespeist und Energieversorgungs-Unternehmen bieten entsprechende Produkte an, mit denen jeder sofort zur CO2-Reduzierung beitragen kann.

Wofür steht das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)?

Zweck des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) ist es, einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland zu leisten. Ziel der Förderung: Die Förderung soll einen Beitrag zur Erhöhung der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung in der Bundesrepublik leisten. Durch die gekoppelte Erzeugung von Wärme und Strom in einer KWK-Anlage wird der eingesetzte Brennstoff sehr viel effizienter genutzt als bei der herkömmlichen Produktion in getrennten Anlagen. Da geringere Brennstoffmengen verbraucht werden, fallen auch weniger klimaschädliche CO2-Emissionen an.

Muss was mit dem Steuerberater besprochen werden?

Wenn Sie eine KWK-Anlage betreiben wollen, müssen Sie einiges zur Anmeldung und zu steuerrechtlichen Aspekten beachten. Dazu zählen u. a.:

  • BAFA: Anzeige der Betriebsaufnahme und Zulassung als Voraussetzung für Zuschlagszahlungen; Anlagen von 500 kW bis zu 50 MW müssen am Ausschreibeverfahren teilnehmen und hierbei einen Zuschlag erhalten; Anlagen über 50 MW können einen Vorbescheid beantragen; Anlagen über 300 MW bedürfen zudem vorab die Genehmigung durch die Europäische Kommission
  • Stromnetzbetreiber: Netzanschluss, Inbetriebnahme, Messstellenbetrieb
  • Bezirksschornsteinfeger: Abnahme der Abgasrohrführungen und der Anschlüsse
  • Einkommensteuer bei Netzeinspeisung
  • Finanzamt: Abschreibung, Umsatzsteuererklärung
  • Hauptzollamt: Energiesteuerrückerstattung

Mehr dazu erfahren Betreiber von Anlagen bis 50 kWel Sie im Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken.

Betreiber von Anlagen mit mehr als 50 kWel müssen je nach konkreter Leistung bzw. Anlagenkonfiguration zusätzlich Bestimmungen beachten:

  • Antrag auf Befreiung von der Stromsteuer beim Hauptzollamt
  • Jährliche Meldung von statistischen BHKW-Betriebsdaten an das BAFA bis zum 31.03. Ab 2 MWel hat die Meldung monatlich zu erfolgen.
  • Pflicht zur Direktvermarktung der nicht selbst verbrauchten Strommengen ab 100 kWel. Nach Ende der Förderung nach KWKG gilt diese Pflicht bereits für Anlagen mit mehr als 50 kWel.

Erfüllen KWK-Anlagen die Anforderungen des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG)?

Die effiziente Nutzung von Strom und Wärme gehört zu den wichtigsten Kriterien beim Bauen. Normen und gesetzliche Vorgaben spielen dabei eine zentrale Rolle, daher hat der Bund die parallel laufenden Regeln: Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zusammengeführt. Grund dafür ist u. a. die EU-Gebäuderichtlinie (2010). Sie fordert den Niedrigstenergie-Standard für Neubauten. Das GEG gilt seit 2019 für öffentliche und ab 2021 für privatwirtschaftliche Gebäude.

Das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass private, gewerbliche und öffentliche Neubauten alle EU-Richtlinien für Niedrigstenergiegebäude erfüllen und zudem auf erneuerbare Energien setzen. Ersatzweise können die Anforderungen des GEG bspw. auch durch die Bereitstellung des Stroms und der Wärme aus KWK-Anlagen oder Brennstoffzellenheizungen erfüllt werden, wenn

  • durch KWK der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent oder
  • durch Brennstoffzellenheizungen der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 40 Prozent gedeckt wird


Auch die Nutzung von Biogas gilt als ersatzweise Erfüllungsoption. Das heißt, dass sich die gesetzlichen Vorgaben des GEG auch mit Bio-Erdgas erfüllen lassen, bspw. durch die Nutzung von Biogas in Gas-Brennwertkesseln oder hocheffizienten KWK-Anlagen. Voraussetzung dafür ist, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf:

  • zu mindestens 30 Prozent gedeckt werden, wenn die Nutzung in einer KWK-Anlage oder
  • zu mindestens 50 Prozent gedeckt werden, wenn die Nutzung in einem Brennwertkessel erfolgt.


Das ist neu: Biogas – also aus dem Erdgasnetz bilanziell entnommenes, aufbereitetes Bio-Erdgas – wird als GEG-Erfüllungsoption in Gasheizungen und KWK anerkannt. Der dabei anzusetzende Primärenergiefaktor (PEF), der bisher mit einem Wert von 1,1 dem Erdgas gleichgestellt war, wurde nun auf 0,7 gesenkt und mit der Bedingung verknüpft, mindestens 50 % des Energiebedarfs des Gebäudes mit Biogas zu decken.

Voraussetzung dafür ist laut GEG § 43 Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung, dass

  • (1/1) durch die Nutzung von Wärme aus einer hocheffizienten KWK-Anlage im Sinne des § 2 Nummer 8a des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 50 Prozent gedeckt wird oder
  • (1/2) durch die Nutzung von Wärme aus einer Brennstoffzellenheizung der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens 40 Prozent gedeckt wird.
  • (2) Sofern Kälte genutzt wird, die durch eine Anlage technisch nutzbar gemacht wird, der unmittelbar Wärme aus einer KWK-Anlage zugeführt wird, muss die KWK-Anlage den Anforderungen des Absatzes (1/1) genügen. (§ 41 “Nutzung von Kälte aus erneuerbaren Energien” Absatz 3 und 4 ist entsprechend anzuwenden.)

Auch KWK-Anlagen profitieren vom neuen GEG. Auch wenn die Verringerung des anzusetzenden PEFs von 0,6 auf 0,5 nur gering ausfällt. Immerhin wurde der PEF für "gebäudenah" erzeugtes bzw. verbrauchtes Biogas auf 0,3 gesenkt, wodurch Satelliten-BHKW und lokale Gasnetze unterstützt werden.

Expertenthema

Funktionsweise BHKW

Erfahren Sie mehr zur effizienten Funktionsweise von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Anbieter BHKW

Namhafte Gerätehersteller haben verschiedene Leistungsklassen von BHKW im Angebot.

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