Ganz klar: Das ist ein Fall für den Heizungsfachmann, der klar abwägen kann, ob ein hydraulischer Abgleich sinnvoll ist oder nicht – oder ob beispielsweise eher in eine Reduzierung der Heizlast investiert werden sollte. Im Falle eines hydraulischen Abgleichs bestimmt er die Heizlast jeden Raumes. In Abgleich mit der Heizleistung wird die nötige Heizwassermenge bestimmt, die anschließend an den Thermostatventilen der Heizkörper, dem Heizkessel und der Heizungspumpe eingestellt wird. Falls keine voreinstellbaren Thermostatventile vorhanden sind, müssen diese im Rahmen des Abgleichs nachgerüstet werden. Auch wird der Fachhandwerker prüfen, ob sich der Austausch der Heizungspumpe lohnt. Immer mehr Heizungsbauer bieten aktiv den hydraulischen Abgleich an.
Je nach Grund und Voraussetzung des hydraulischen Abgleichs kann der Aufwand für die Berechnungen (z. B. der Heizlast und Raumdaten) und eventueller Nachrüstungen bzw. Ersatz notwendiger Komponenten unterschiedlich groß ausfallen. Bestimmte Aufwände können in manchen Fällen in Eigenleistung als Vorarbeit für den Fachmann erbracht werden. Im Fall größerer Immobilien sollte stets individuell vom Fachmann bewertet und berechnet werden.
Es besteht keine gesetzliche Vorgabe, wie oft ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden muss. Eine einmal optimierte Anlage muss nicht erneut überprüft werden. Falls neue Heizkörper hinzukommen, weil z. B. das Dachgeschoss ausgebaut wurde, sollte der hydraulische Abgleich erneut durchgeführt werden.
Oft wird vermutet, dass der hydraulische Abgleich nur im Sommer gemacht werden kann. Das stimmt so nicht. Der reine Abgleich kann zu jeder Jahreszeit durchgeführt.
Merke: Er sollte also immer dann durchgeführt werden, wenn er vorgeschrieben ist, sich die Rahmenbedingungen verändern – z. B. beim Wärmebedarf oder der Heiztechnik – oder Bestandssysteme nicht mehr die gewohnte Wärmeversorgung leisten.