Der Handlungsrahmen für CCU/S ist in Europa über unterschiedliche Rechtsakte auf nationaler und europäischer Ebene geregelt. So gibt es sowohl in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU und des EWR als auch auf EU-Ebene unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit CCU/S.
In Europa ist vor allem die "Richtlinie über die geologische Speicherung von CO2" (EU-CCS-Richtlinie) von 2009 maßgeblich für die Regelung von CCS in der EU. In dieser Richtlinie sind unter anderem Regelungen zum Betrieb, Überwachung und Nachsorgeverpflichtungen von Speicherstätten zu finden. Im Zuge der Implementierung der CCS-Richtlinie wurden auch andere Richtlinien geändert, um CCS-Aspekte umfänglich zu regeln. So wurde z. B. die Richtlinie zur Umwelthaftung (2004/35/EG) geändert, um die Haftung für örtliche Umweltschäden durch CCS zu regeln oder etwa die Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/ EG), um die Injektion von CO2 in saline Aquifere zu Zwecken der geologischen Speicherung zuzulassen.
Zum weiteren bestehenden Rechtsrahmen für CCU/S auf EU-Ebene sind außerdem die Trans-European Networks for Energy (TEN-E)-Verordnung, das EU Emissions Trading System (ETS), die Renewable Energy Directive (RED), die EU Taxonomy for Sustainable Finance oder die CEEAG State Aid Guidelines der EU zu nennen.
In Deutschland ist die Umsetzung der EU-CCS-Richtlinie durch das "Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG) erfolgt. Das Gesetz gilt derzeit allerdings nur für die Erprobung und Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten und ist noch nicht für eine großskalige industrielle Nutzung von CCU/S ausgerichtet.
Einige Rechtsakte und Rahmenbedingungen, die den Handlungsrahmen für CCU/S definieren sollen, sind derzeit in der Planung oder Novellierung. So erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine Carbon Management Strategie, die die bestehenden Rahmenbedingungen für CCU/S überprüft. Die Erarbeitung der Strategie wird durch einen Stakeholderdialog, der durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Deutschen Energie-Agentur organisiert und durchgeführt wird, begleitet.
Auf EU-Ebene wurden in jüngster Zeit verschiedene Rechtssetzungen angestoßen. Dazu gehören u. a. die Pläne für nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe. In diesem Zusammenhang soll ein EU-Rechtsrahmen für die Zertifizierung des CO2-Abbaus geschaffen werden. Mit dem Entwurf für einen Net Zero Industry Act (NZIA) soll auf europäischer Ebene ein vereinfachter Rahmen für Investitionen in nachhaltige Energieinfrastrukturen geschaffen werden und – neben weiteren Technologien – CCS als "Net-Zero-Technology" eingestuft werden. Mit Hilfe des NZIA sollen Technologien und Anlagen für CCS besseren Zugang zu Förderungen erhalten und durch vereinfachte Genehmigungen schneller implementiert werden können. Zudem sollen mit dem NZIA feste Mengenziele für die europäische CO2-Speicherung festgelegt werden.
In Deutschland wird derzeit auf Basis des Evaluierungsberichtes der Bundesregierung zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz eine Carbon Management Strategie erarbeitet. Im Ergebnis soll auf der Basis der Carbon Management Strategie ausgearbeitet werden, ob und in welchem Umfang in Deutschland CCU/S angewendet und genutzt werden soll. Parallel dazu wurde seitens der Bundesregierung eine Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie verabschiedet und die Prozesse zur Erarbeitung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie und Biomassestrategie angestoßen, die jeweils Implikationen für die geplante Carbon Management Strategie haben.