Umstellung von L- auf H-Gas

Seit Mai 2015 ist ei­nes der größ­ten Pro­jek­te der deut­schen Gas-Ver­sor­gung im Gan­ge: die Gas-Um­stel­lung von L-Gas auf H-Gas. L-Gas ("Low calorific gas" mit nie­dri­gem Brenn­wert) stammt aus Quel­len in Deutsch­land und Hol­land. Der Rück­gang der L-Gas-Auf­kom­men macht den Wech­sel auf H-Gas not­wen­dig. L-Gas wird vor­wie­gend in Tei­len von Hes­sen, Nie­der­sach­sen, Nord­rhein-West­fa­len, Rhein­land-Pfalz, Sach­sen-An­halt so­wie in Bre­men ver­braucht.

Der über­wie­gen­de Teil Deutsch­lands wird be­reits seit meh­re­ren Jahr­zehn­ten zu­ver­läs­sig mit H-Gas ("High calorific gas" mit hö­he­rem Methan­ge­halt und folg­lich hö­he­rem Brenn­wert) aus Nor­we­gen, Russ­land und Groß­bri­tan­nien ver­sorgt.

Die Gas-Um­stel­lung der be­trof­fe­nen Re­gi­o­nen auf H-Gas – die so­ge­nann­te Markt­raum-Um­stel­lung – soll schritt­wei­se bis zum Jahr 2030 er­fol­gen. Im Jahr 2021 wur­de mit rund 570.000 Gas­ge­rä­ten die höchs­te Zahl um­zu­stel­len­der Ge­rä­te pro Jahr er­reicht. 2022 wur­den wei­te­re 495.000 Gas­ge­rä­te an­ge­passt. Da­mit stieg die Ge­samt­zahl der be­reits um­ge­stell­ten Gas­ge­rä­te auf mehr als 2 Mil­li­o­nen. Dies ent­spricht knapp 40 Pro­zent al­ler um­zu­stel­len­den Gas­ge­rä­te bis 2029.

Bis 2027 sol­len et­wa wei­te­re 500.000 Ge­rä­te­an­pas­sun­gen pro Jahr er­fol­gen. Ab dem Jahr 2028 re­du­ziert sich die An­zahl der um­zu­stel­len­den Ge­rä­te. Für das Jahr 2029 ist der Ab­schluss der Markt­raum­um­stel­lung in Deutsch­land ge­plant. Im Ver­gleich zum letz­ten Netz­ent­wick­lungs­plan wur­den 110.000 Gas­ge­rä­te­an­pas­sun­gen aus dem Jahr 2030 vor­ge­zo­gen, zu­las­ten ei­ner Er­hö­hung im Jahr 2027 (Stand: Ja­nu­ar 2023).

Mit H-Gas kommt mehr Brennwert für viele Heizungen in Deutschland

Die bei­den Gas-Ar­ten L-Gas und H-Gas un­ter­schei­den sich in ih­rer Qua­li­tät. H-Gas hat ei­nen hö­he­ren Methan-Ge­halt und setzt so­mit bei der Ver­bren­nung mehr Ener­gie frei als L-Gas.

Der Methangehalt von H-Gas ist deutlich höher als der von L-Gas.

Der höhere Methangehalt sorgt auch für einen höheren Brennwert.

Was passiert bei der Erdgas-Umstellung?

Um ei­nen ef­fi­zien­ten und si­che­ren Be­trieb zu ge­währ­leis­ten, sind die meis­ten Heiz­ge­rä­te op­ti­mal auf die je­wei­li­ge Gas-Art, die sie be­zie­hen, ein­ge­stellt. Im Rah­men der Gas-Um­stel­lung auf H-Gas muss je­des Ge­rät in den be­trof­fe­nen Ge­bie­ten er­fasst wer­den. Es wird ge­prüft, ob das Ge­rät be­reits H-Gas taug­lich ist, le­dig­lich die Gas-Dü­se des Heiz­ge­rä­tes aus­ge­tauscht oder ob eine Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung durch­ge­führt wer­den muss. Seit 2019 wer­den jähr­lich bis zu 500.000 Heiz­ge­rä­te auf H-Gas um­ge­stellt, ins­ge­samt wer­den es mehr als fünf Mil­li­o­nen Ge­rä­te sein.

Die Gas-Um­stel­lung der bis­he­ri­gen L-Gas-Re­gi­o­nen be­trifft et­wa 30 Pro­zent al­ler in Deutsch­land mit Erd­gas be­trie­be­nen End­ge­rä­te. Et­wa 1.000 spe­zi­ell ge­schul­te Mon­teu­re er­he­ben und über­prü­fen die Ge­rä­te, al­so zum Bei­spiel die Brenn­wert-Ther­me im Hei­zungs­kel­ler, und stel­len fest, ob ei­ne Um­stel­lung nö­tig ist. So­wohl die Über­prü­fung als auch die even­tu­el­le Um­stel­lung sind für den Ei­gen­tü­mer der An­la­ge kos­ten­frei. Die Kos­ten, die durch die Gas-Um­stel­lung ent­ste­hen, wer­den zu­nächst durch den Netz­be­trei­ber ge­tra­gen. Ar­beits­stun­den von Mon­teu­ren oder aber Aus­tausch­tei­le dür­fen Ih­nen al­so nicht in Rech­nung ge­stellt wer­den. Die Kos­ten der ge­sam­ten Markt­raum-Um­stel­lung wer­den so­li­da­ri­siert und bun­des­weit um­ge­legt. Auch die Heiz­kos­ten wer­den sich durch die Um­stel­lung nicht we­sent­lich ver­än­dern.

Muss bei mir auf H-Gas umgestellt werden?

Ob Sie kon­kret von der Um­stel­lung be­trof­fen sind, kön­nen Sie bei Ih­rem lo­ka­len Netz­be­trei­ber er­fra­gen. Wenn Sie sich nicht si­cher sind, wer das Gas-Netz bei Ih­nen vor Ort be­treibt, fra­gen Sie ein­fach bei Ih­rem Ver­sor­ger nach. Grund­sätz­lich wer­den al­le Be­trof­fe­nen selbst­ver­ständ­lich recht­zei­tig über die Um­stel­lung in­for­miert.

Als Mie­ter:in oder Ei­gen­tü­mer:in müs­sen Sie den vom Netz­be­trei­ber be­auf­trag­ten Fir­men Zu­gang zu den an­zu­pas­sen­den Gas-Ge­rä­ten ge­wäh­ren. Oh­ne vor­he­ri­ge schrift­li­che Be­nach­rich­ti­gung (per Brief oder per Aus­hang im Haus) kommt aber kei­ne Fir­ma un­an­ge­kün­digt zu Ih­nen. Die schrift­li­che Be­nach­rich­ti­gung er­folgt min­des­tens drei Wo­chen vor dem Ter­min. Falls Sie die­sen Ter­min nicht wahr­neh­men kön­nen, tei­len Sie dies um­ge­hend dem Netz­be­trei­ber mit, da­mit schnell ein Er­satz­ter­min ge­fun­den wer­den kann.

Für Be­sit­zer von Gas-Fahr­zeu­gen be­steht in der Re­gel kein Hand­lungs­be­darf. Der Mo­tor des Fahr­zeugs passt sich au­to­ma­tisch an und re­gu­liert das Ver­bren­nungs­ver­hält­nis. CNG-Fah­rer kön­nen wie ge­wohnt an der Tank­stel­le wei­ter­hin CNG tan­ken.

Ne­ben den End­ge­rä­ten wird auch die Gas-In­fra­struk­tur auf H-Gas an­ge­passt, denn bis­her wur­den die un­ter­schied­li­chen Gas-Ar­ten in von­ein­an­der ge­trenn­ten Sys­te­men trans­por­tiert. Die Ver­brau­cher in In­dus­trie, Ge­wer­be und Pri­vat­haus­hal­ten in den be­tref­fen­den Re­gi­o­nen wer­den al­so wei­ter­hin si­cher und kos­ten­güns­tig mit Gas ver­sorgt.

Häufige Fragen zur Umstellung von L- auf H-Gas

Die Gas-Ver­sor­gung wird bis 2030 in ei­ni­gen Be­rei­chen Deutsch­lands von L- auf H-Gas um­ge­stellt. Hier­für müs­sen zahl­rei­che Ge­rä­te um­ge­stellt wer­den. Hier er­hal­ten Sie Ant­wor­ten auf die häu­figs­ten Fra­gen rund um das The­ma "Gas-Um­stel­lung".

Al­le Ge­rä­te, die mit Erd­gas ver­sorgt wer­den – das sind zum Bei­spiel der Gas-Herd, die Gas-Ther­me, der Gas-Brenn­wert­kes­sel oder di­rekt mit Erd­gas be­trie­be­ne Haus­halts­ge­rä­te. Das CNG-Auto ist da­von nicht be­trof­fen. Sie müs­sen sich aber kei­ne Sor­ge ma­chen, dass ein Ge­rät ver­ges­sen wird: Vor der Um­stel­lung wer­den durch ei­nen Fach­hand­wer­ker al­le Ge­rä­te in Ih­rem Haus­halt er­fasst, die ei­ne tech­ni­sche An­pas­sung für den künf­ti­gen Be­trieb mit H-Gas er­fah­ren müs­sen. Über den wei­te­ren Ab­lauf wird Sie Ihr Netz­be­trei­ber dann recht­zei­tig in­for­mie­ren.

Grund­sätz­lich fal­len kei­ne Kos­ten für Sie an. Die Kos­ten der Markt­raum-Um­stel­lung wer­den so­li­da­ri­siert und bun­des­weit auf die Netz­ent­gel­te um­ge­legt.

Manch­mal kann es lei­der pas­sie­ren, dass die Ge­rä­te nicht mehr die tech­ni­schen Grund­vo­raus­set­zun­gen er­fül­len und da­mit nicht an­pas­sungs­fä­hig für H-Gas sind. Soll­te das der Fall sein, wird Ih­nen dies nach der Ge­rä­te-Er­fas­sung mit­ge­teilt. Für Ei­gen­tü­me­rin­nen und Ei­gen­tü­mer be­deu­tet dies, das sie sich um den Aus­tausch des Gas-Ge­rä­tes küm­mern müs­sen. Das ist zwar zu­nächst mit In­ves­ti­ti­ons­kos­ten in ei­ne neue Heiz­an­la­ge ver­bun­den, je­doch auch mit ei­ner enor­men Ein­spa­rung bei den Heiz­kos­ten: Ei­ne mo­der­ne und ef­fi­zien­te Gas-Brenn­wert­hei­zung kann zum Bei­spiel in Kom­bi­na­ti­on mit So­lar­ther­mie ge­gen­über dem al­ten Ge­rät ca. 41 Pro­zent Ener­gie­kos­ten ein­spa­ren. Die neue Hei­zung rech­net sich dem­ent­spre­chend be­reits nach et­wa zwölf Jah­ren. Auch die CO2-Ein­spa­rung ist mit 44 Pro­zent be­trächt­lich. Der tech­nisch not­wen­di­ge Hei­zungs­tausch bie­tet den Be­sit­zern al­so in vie­len Fäl­len kla­re Vor­tei­le.

Im Fall ei­ner Ge­rä­te-Um­stel­lung kön­nen Ei­gen­tü­me­rin­nen und Ei­gen­tü­mer für Gas-Heiz­ge­rä­te Zu­schüs­se be­an­tra­gen. Für be­stimm­te Neu­ge­rä­te be­trägt die­ser 100 Euro, wenn die­se im Rah­men der H-Gas-Um­stel­lung nicht mehr an­ge­passt wer­den müs­sen, und kann bei Ih­rem Netz­be­trei­ber be­an­tragt wer­den. Zu­dem kön­nen Sie ei­nen zu­sätz­li­chen An­spruch auf Er­stat­tung beim Heiz­ge­rä­te-Aus­tausch gel­tend ma­chen, wenn Ihr Gas-Ge­rät die Be­din­gun­gen für den oben ge­nann­ten 100 Euro Zu­schuss er­füllt und in fol­gen­de Al­ters­klas­sen ge­hört.

Für den Zeit­raum der An­pas­sung muss das Ge­rät au­ßer Be­trieb sein. Die Dau­er der Ab­schal­tung ist aber sehr kurz und soll­te nur im Ein­zel­fall 60 Mi­nu­ten über­schrei­ten. Die Fach­mon­teu­rin bzw. der Fach­mon­teur setzt das Ge­rät wie­der in den ord­nungs­ge­mä­ßen Be­trieb und wird dies mit ei­ner Ab­gas­mes­sung do­ku­men­tie­ren. Bit­te be­ach­ten Sie, dass die­se Ab­gas­mes­sung nicht die Prü­fung durch Ih­re Schorn­stein­fe­ge­rin bzw. Ih­ren Schorn­stein­fe­ger er­setzt.

Der Be­zugs­preis für H-Gas bei Ih­rem Ener­gie­ver­sor­ger ist zwar et­was hö­her als für L-Gas, da­für ist aber auch der Brenn­wert hö­her. Die Prei­se sind so­mit be­zo­gen auf ih­ren Ener­gie­ge­halt die glei­chen.

Die Um­stel­lung auf H-Gas ist das größ­te In­fra­struk­tur-Pro­jekt der deut­schen Gas-Ver­sor­gung. Die Ener­gie-Ver­sor­ger und Netz­be­trei­ber set­zen al­les da­ran, dass Sie als Kun­din bzw. Kun­de so we­nig Auf­wand wie mög­lich ha­ben. Die Ge­rä­te-Er­fas­sung und der Aus­tausch der Dü­sen sind not­wen­di­ge Maß­nah­men. Oh­ne die An­pas­sung der Ge­rä­te wer­den die­se un­zu­läs­sig be­trie­ben und müs­sen von Ih­rem Netz­be­trei­ber ge­sperrt wer­den. Ge­mäß § 19a Ener­gie­wirt­schafts­ge­setz ist der Netz­be­trei­ber für die Ge­samt­um­stel­lung und da­mit auch für die Si­cher­heit ver­ant­wort­lich.

Nein, das geht lei­der nicht. Die Fach­mon­teu­re pas­sen im Rah­men der Gas-Um­stel­lung Ihr Gas-Ge­rät an. Ei­ne War­tung für das Ge­samt­ge­rät fin­det je­doch nicht statt.

In der Re­gel fin­den Sie die­se An­ga­ben auf Ih­rer Gas-Rech­nung. Aber auch un­ser Gas-Quick­test hilft Ih­nen he­raus­zu­fin­den, wer Ihr Gas-Netz­be­trei­ber und wer Ihr Gas-Grund­ver­sor­ger ist, wel­che Gas-Art Sie Zu­hau­se be­zie­hen und ob Ih­re Hei­zung ener­gie­ef­fi­zient ist.

Finden Sie jetzt heraus, ob Sie mit H- oder L-Gas heizen

Un­ser Quick­test hilft Ih­nen he­raus­zu­fin­den, wer Ihr Gas-Netz­be­trei­ber und wer Ihr Gas-Grund­ver­sor­ger ist und wel­che Gas-Art Sie be­zie­hen. Ge­ben Sie da­für ein­fach die Ob­jekt­an­schrift an. Wenn Sie wis­sen möch­ten, ob Ih­re Hei­zung noch ener­gie­ef­fi­zient ist, wählen Sie zu­sätz­lich das Al­ter Ih­rer Hei­zungs­an­la­ge aus.

 

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Finden Sie schnell heraus, wer Ihr Gas-Grundversorger und Ihr Netzbetreiber ist und welche Gas-Art Sie beziehen.

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Netzbetreiber, Grundversorger und Gas-Art

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Ihre Gas-Heizung muss auf H-Gas umgestellt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Gas-Netzbetreiber zu Ihrer Umstellung.

 

Im Rahmen der Erdgasumstellung wird Ihre Heizung erfasst und überprüft, ob sie bereits H-Gas tauglich ist, lediglich die Gasdüse des Heizgerätes ausgetauscht oder ob eine Heizungsmodernisierung durchgeführt werden muss. Was Sie jetzt dazu wissen müssen, haben wir für Sie zusammengetragen: Fragen & Antworten.

 

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Neue Berechnung

Ablauf der Marktraumumstellung

L-Gas wird auf H-Gas um­ge­stellt. Wis­sens­wer­tes zum Ab­lauf der Markt­raum­um­stel­lung er­fah­ren Sie im Fol­gen­den.

Um die Ge­rä­te-Iden­ti­tät Ih­rer Gas-Ge­rä­te fest­zu­stel­len, wer­den Na­me des Ge­rä­tes, der Heiz­ge­rä­te­her­stel­ler und das Her­stel­lungs­jahr auf­ge­nom­men. Die Mon­teu­rin bzw. der Mon­teur prüft, ob die Ge­rä­te in ei­nem ord­nungs­ge­mä­ßen und man­gel­frei­en Zu­stand sind und die bau­li­chen Ge­ge­ben­hei­ten den tech­ni­schen Vor­schrif­ten ent­spre­chen. Falls dies nicht der Fall ist, wird die Mon­teu­rin bzw. der Mon­teur vor Ort mit Ih­nen das wei­te­re Vor­ge­hen be­spre­chen .

Wenn die Gas-Ge­rä­te kei­ne Män­gel auf­wei­sen, kann die An­pas­sung durch­ge­führt wer­den. Für die Ge­rä­te­an­pas­sung er­hal­ten Sie ei­nen wei­te­ren Ter­min. Bei die­sem wer­den al­le Gas-Ge­rä­te an­ge­passt, so­fern not­wen­dig. Da­zu wird die Gas-Zu­fuhr ge­schlos­sen, die Ge­rä­te ge­öff­net, die L-Gas-Dü­sen aus­ge­tauscht und der Bren­ner neu ein­re­gu­liert. Bei ei­ni­gen Ge­rä­ten kön­nen zu­sätz­li­che Ein­stel­lun­gen in der Ge­rä­te­re­ge­lung oder an den Reg­lern der Gas-Zu­fuhr hin­zu­kom­men. An­schlie­ßend prüft und do­ku­men­tiert die Mon­teu­rin bzw. der Mon­teur die Dicht­heit und nimmt die Gas-Ge­rä­te wie­der in Be­trieb. Be­vor die Ge­rä­te als "an­ge­passt" ge­kenn­zeich­net wer­den kön­nen, wird die kor­rek­te Ein­stel­lung der Ge­rä­te mit­tels Ab­gas­mes­sung ge­gen­ge­checkt. Der Auf­wand der An­pas­sun­gen ist ab­hän­gig vom Ge­rä­te­typ und der zu wech­seln­den Ge­rä­te­dü­sen.

Bei den meis­ten Ge­rä­ten wird das vor der Um­stel­lung des Net­zes durch­ge­führt. Ei­ni­ge Ge­rä­te kön­nen erst nach die­sem Schritt an­ge­passt wer­den. Ob Ihr Ge­rät da­zu ge­hört, wird Ih­nen be­reits di­rekt nach der Er­fas­sung ge­sagt. Die Ar­bei­ten ha­ben kei­ne Aus­wir­kung auf Ih­ren All­tag, da die Gas­ver­sor­gung wäh­rend der Um­stel­lungs­ar­bei­ten nicht un­ter­bro­chen wer­den muss. Als letz­ter Schritt er­folgt die Um­stel­lung der Ver­sor­gung durch den Netz­be­trei­ber auf H-Gas.

Bitte be­ach­ten Sie, dass die Ge­rä­te­an­pas­sung nicht ei­ner War­tung gleich­kommt oder die­se er­setzt.

Für die Um­rüs­tung der Gas-Ge­rä­te fal­len für Sie grund­sätz­lich kei­ne Kos­ten an. Dies trägt zu­nächst der Netz­be­trei­ber. Ar­beits­stun­den von Mon­teur:innen oder aber Aus­tausch­tei­le dür­fen Ih­nen al­so nicht in Rech­nung ge­stellt wer­den. Die Kos­ten der ge­sam­ten Markt­raum-Um­stel­lung wer­den so­li­da­ri­siert und bun­des­weit um­ge­legt.

Als Mie­ter:in oder Ei­gen­tü­mer:in müs­sen Sie den vom Netz­be­trei­ber be­auf­trag­ten Fir­men Zu­gang zu den an­zu­pas­sen­den Gas-Ge­rä­ten ge­wäh­ren.

Oh­ne vor­he­ri­ge schrift­li­che Be­nach­rich­ti­gung (per Brief oder per Aus­hang im Haus) kommt aber kei­ne Fir­ma un­an­ge­kün­digt zu Ih­nen. Die schrift­li­che Be­nach­rich­ti­gung er­folgt min­des­tens drei Wo­chen vor dem Ter­min.

Falls Sie die­sen Ter­min nicht wahr­neh­men kön­nen, tei­len Sie dies um­ge­hend dem Netz­be­trei­ber mit, da­mit schnell ein Er­satz­ter­min ge­fun­den wer­den kann.

Umstellung nach Plan

Die Gas-Fern­lei­tungs­netz-Be­trei­ber ha­ben ei­nen Plan für die­se so­ge­nann­te Markt­raum-Um­stel­lung ent­wi­ckelt, aus dem her­vor­geht, wel­che der Re­gi­o­nen und Ge­mein­den zu wel­chem Zeit­punkt zur Prü­fung und Um­stel­lung an­ste­hen. Der ak­tu­el­le Um­stel­lungs­plan kann bei der FNB Gas ein­ge­se­hen wer­den. Wel­che Re­gi­o­nen im Nor­den und Wes­ten Deutsch­lands auf die Ver­sor­gung mit H-Gas um­ge­stellt wer­den, ver­deut­licht die Kar­te.

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