Umstellung von L- auf H-Gas

Seit Mai 2015 ist eines der größten Projekte der deutschen Gas-Versorgung im Gange: die Gas-Umstellung von L-Gas auf H-Gas. L-Gas ("Low calorific gas" mit niedrigem Brennwert) stammt aus Quellen in Deutschland und Holland. Der Rückgang der L-Gas-Aufkommen macht den Wechsel auf H-Gas notwendig. L-Gas wird vorwiegend in Teilen von Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt sowie in Bremen verbraucht.

Der überwiegende Teil Deutschlands wird bereits seit mehreren Jahrzehnten zuverlässig mit H-Gas ("High calorific gas" mit höherem Methangehalt und folglich höherem Brennwert) aus Norwegen, Russland und Großbritannien versorgt. 

Die Gas-Umstellung der betroffenen Regionen auf H-Gas – die sogenannte Marktraum-Umstellung – soll schrittweise bis zum Jahr 2030 erfolgen. Im Jahr 2021 wurde mit rund 570.000 Gasgeräten die höchste Zahl umzustellender Geräte pro Jahr erreicht.

Mit H-Gas kommt mehr Brennwert für viele Heizungen in Deutschland

Die beiden Gas-Arten L-Gas und H-Gas unterscheiden sich in ihrer Qualität. H-Gas hat einen höheren Methan-Gehalt und setzt somit bei der Verbrennung mehr Energie frei als L-Gas.

Der Methangehalt von H-Gas ist deutlich höher als der von L-Gas.

Der höhere Methangehalt sorgt auch für einen höheren Brennwert.

Was passiert bei der Erdgas-Umstellung?

Um einen effizienten und sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind die meisten Heizgeräte optimal auf die jeweilige Gas-Art, die sie beziehen, eingestellt. Im Rahmen der Gas-Umstellung auf H-Gas muss jedes Gerät in den betroffenen Gebieten erfasst werden. Es wird geprüft, ob das Gerät bereits H-Gas tauglich ist, lediglich die Gas-Düse des Heizgerätes ausgetauscht oder ob eine Heizungsmodernisierung durchgeführt werden muss. Seit 2019 werden jährlich bis zu 500.000 Heizgeräte auf H-Gas umgestellt, insgesamt werden es mehr als fünf Millionen Geräte sein.

Die Gas-Umstellung der bisherigen L-Gas-Regionen betrifft etwa 30 Prozent aller in Deutschland mit Erdgas betriebenen Endgeräte. Etwa 1.000 speziell geschulte Monteure erheben und überprüfen die Geräte, also zum Beispiel die Brennwert-Therme im Heizungskeller, und stellen fest, ob eine Umstellung nötig ist. Sowohl die Überprüfung als auch die eventuelle Umstellung sind für den Eigentümer der Anlage kostenfrei. Die Kosten, die durch die Gas-Umstellung entstehen, werden zunächst durch den Netzbetreiber getragen. Arbeitsstunden von Monteuren oder aber Austauschteile dürfen Ihnen also nicht in Rechnung gestellt werden. Die Kosten der gesamten Marktraum-Umstellung werden solidarisiert und bundesweit umgelegt. Auch die Heizkosten werden sich durch die Umstellung nicht wesentlich verändern.

Muss bei mir auf H-Gas umgestellt werden?

Ob Sie konkret von der Umstellung betroffen sind, können Sie bei Ihrem lokalen Netzbetreiber erfragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer das Gas-Netz bei Ihnen vor Ort betreibt, fragen Sie einfach bei Ihrem Versorger nach. Grundsätzlich werden alle Betroffenen selbstverständlich rechtzeitig über die Umstellung informiert. 

Als Mieter oder Eigentümer müssen Sie den vom Netzbetreiber beauftragten Firmen Zugang zu den anzupassenden Gas-Geräten gewähren. Ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung (per Brief oder per Aushang im Haus) kommt aber keine Firma unangekündigt zu Ihnen. Die schriftliche Benachrichtigung erfolgt mindestens drei Wochen vor dem Termin. Falls Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies umgehend dem Netzbetreiber mit, damit schnell ein Ersatztermin gefunden werden kann.

Für Besitzer von Gas-Fahrzeugen besteht in der Regel kein Handlungsbedarf. Der Motor des Fahrzeugs passt sich automatisch an und reguliert das Verbrennungsverhältnis. CNG-Fahrer können wie gewohnt an der Tankstelle weiterhin CNG tanken.

Neben den Endgeräten wird auch die Gas-Infrastruktur auf H-Gas angepasst, denn bisher wurden die unterschiedlichen Gas-Arten in voneinander getrennten Systemen transportiert. Die Verbraucher in Industrie, Gewerbe und Privathaushalten in den betreffenden Regionen werden also weiterhin sicher und kostengünstig mit Gas versorgt.

Häufige Fragen zur Umstellung von L- auf H-Gas

Die Gas-Versorgung wird bis 2030 in einigen Bereichen Deutschlands von L- auf H-Gas umgestellt. Hierfür müssen zahlreiche Geräte umgestellt werden. Hier erhalten Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema "Gas-Umstellung".

Alle Geräte, die mit Erdgas versorgt werden – das sind zum Beispiel der Gas-Herd, die Gas-Therme, der Gas-Brennwertkessel oder direkt mit Erdgas betriebene Haushaltsgeräte. Das CNG-Auto ist davon nicht betroffen. Sie müssen sich aber keine Sorge machen, dass ein Gerät vergessen wird: Vor der Umstellung werden durch einen Fachhandwerker alle Geräte in Ihrem Haushalt erfasst, die eine technische Anpassung für den künftigen Betrieb mit H-Gas erfahren müssen. Über den weiteren Ablauf wird Sie Ihr Netzbetreiber dann rechtzeitig informieren.

Grundsätzlich fallen keine Kosten für Sie an. Die Kosten der Marktraum-Umstellung werden solidarisiert und bundesweit auf die Netzentgelte umgelegt.

Manchmal kann es leider passieren, dass die Geräte nicht mehr die technischen Grundvoraussetzungen erfüllen und damit nicht anpassungsfähig für H-Gas sind. Sollte das der Fall sein, wird Ihnen dies nach der Geräte-Erfassung mitgeteilt. Für Eigentümer bedeutet dies, das sie sich um den Austausch des Gas-Gerätes kümmern müssen. Das ist zwar zunächst mit Investitionskosten in eine neue Heizanlage verbunden, jedoch auch mit einer enormen Einsparung bei den Heizkosten: Eine moderne und effiziente Gas-Brennwertheizung kann zum Beispiel in Kombination mit Solarthermie gegenüber dem alten Gerät ca. 41 Prozent Energiekosten einsparen. Die neue Heizung rechnet sich dementsprechend bereits nach etwa zwölf Jahren. Auch die CO2-Einsparung ist mit 44 Prozent beträchtlich. Der technisch notwendige Heizungstausch bietet den Besitzern also in vielen Fällen klare Vorteile.

Im Fall einer Geräte-Umstellung können Eigentümer für Gas-Heizgeräte Zuschüsse beantragen. Für bestimmte Neugeräte beträgt dieser 100 Euro, wenn diese im Rahmen der H-Gas-Umstellung nicht mehr angepasst werden müssen, und kann bei Ihrem Netzbetreiber beantragt werden. Zudem können Sie einen zusätzlichen Anspruch auf Erstattung beim Heizgeräte-Austausch geltend machen, wenn Ihr Gas-Gerät die Bedingungen für den oben genannten 100 Euro Zuschuss erfüllt und in folgende Altersklassen gehört.

Für den Zeitraum der Anpassung muss das Gerät außer Betrieb sein. Die Dauer der Abschaltung ist aber sehr kurz und sollte nur im Einzelfall 60 Minuten überschreiten. Der Fachmonteur setzt das Gerät wieder in den ordnungsgemäßen Betrieb und wird dies mit einer Abgasmessung dokumentieren. Bitte beachten Sie, dass diese Abgasmessung nicht die Prüfung durch Ihren Schornsteinfeger ersetzt.

Der Bezugspreis für H-Gas bei Ihrem Energieversorger ist zwar etwas höher als für L-Gas, dafür ist aber auch der Brennwert höher. Die Preise sind somit bezogen auf ihren Energiegehalt die gleichen.

Die Umstellung auf H-Gas ist das größte Infrastruktur-Projekt der deutschen Gas-Versorgung. Die Eenergie-Versorger und Netzbetreiber setzen alles daran, dass Sie als Kunde so wenig Aufwand wie möglich haben. Die Geräte-Erfassung und der Austausch der Düsen sind notwendige Maßnahmen. Ohne die Anpassung der Geräte werden diese unzulässig betrieben und müssen von Ihrem Netzbetreiber gesperrt werden. Gemäß § 19a Energiewirtschaftsgesetz ist der Netzbetreiber für die Gesamtumstellung und damit auch für die Sicherheit verantwortlich.

Nein, das geht leider nicht. Die Fachmonteure passen im Rahmen der Gas-Umstellung Ihr Gas-Gerät an. Eine Wartung für das Gesamtgerät findet jedoch nicht statt.

In der Regel finden Sie diese Angaben auf Ihrer Gas-Rechnung. Aber auch unser Gas-Quicktest hilft Ihnen herauszufinden, wer Ihr Gas-Netzbetreiber und wer Ihr Gas-Grundversorger ist, welche Gas-Art Sie Zuhause beziehen und ob Ihre Heizung energieeffizient ist.

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Unser Quicktest hilft Ihnen herauszufinden, wer Ihr Gas-Netzbetreiber und wer Ihr Gas-Grundversorger ist und welche Gas-Art Sie beziehen. Geben Sie dafür einfach die Objektanschrift an. Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Heizung noch energieeffizient ist, wählen Sie zusätzlich das Alter Ihrer Heizungsanlage aus.
 

Gas-Quickcheck

Finden Sie schnell heraus, wer Ihr Gas-Grundversorger und Ihr Netzbetreiber ist und welche Gas-Art Sie beziehen.

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Netzbetreiber, Grundversorger und Gas-Art

Ihr Netzbetreiber ist [Firmenname] und Ihre angegebene Adresse wird mit [Gastyp]-Gas versorgt. Ihr Gas-Grundversorger ist [Firmenname].

Ihre Gas-Heizung muss auf H-Gas umgestellt werden. Informieren Sie sich bei Ihrem Gas-Netzbetreiber zu Ihrer Umstellung.

 

Im Rahmen der Erdgasumstellung wird Ihre Heizung erfasst und überprüft, ob sie bereits H-Gas tauglich ist, lediglich die Gasdüse des Heizgerätes ausgetauscht oder ob eine Heizungsmodernisierung durchgeführt werden muss. Was Sie jetzt dazu wissen müssen, haben wir für Sie zusammengetragen: Fragen & Antworten.

 

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Neue Berechnung

Ablauf der Marktraumumstellung

L-Gas wird auf H-Gas umgestellt. Wissenswertes zum Ablauf der Marktraumumstellung erfahren Sie im Folgenden.

Um die Geräte-Identität Ihrer Gas-Geräte festzustellen, werden Name des Gerätes, der Heizgerätehersteller und das Herstellungsjahr aufgenommen. Der Monteur prüft, ob die Geräte in einem ordnungsgemäßen und mangelfreien Zustand sind und die baulichen Gegebenheiten den technischen Vorschriften entsprechen. Falls dies nicht der Fall ist, wird der Monteur vor Ort mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen .

Wenn die Gas-Geräte keine Mängel aufweisen, kann die Anpassung durchgeführt werden. Für die Geräteanpassung erhalten Sie einen weiteren Termin. Bei diesem werden alle Gas-Geräte angepasst, sofern notwendig. Dazu wird die Gas-Zufuhr geschlossen, die Geräte geöffnet, die L-Gas-Düsen ausgetauscht und der Brenner neu einreguliert. Bei einigen Geräten können zusätzliche Einstellungen in der Geräteregelung oder an den Reglern der Gas-Zufuhr hinzukommen. Anschließend prüft und dokumentiert der Monteur die Dichtheit und nimmt die Gas-Geräte wieder in Betrieb. Bevor die Geräte als "angepasst" gekennzeichnet werden können, wird die korrekte Einstellung der Geräte mittels Abgasmessung gegengecheckt. Der Aufwand der Anpassungen ist abhängig vom Gerätetyp und der zu wechselnden Gerätedüsen.

Bei den meisten Geräten wird das vor der Umstellung des Netzes durchgeführt. Einige Geräte können erst nach diesem Schritt angepasst werden. Ob Ihr Gerät dazu gehört, wird Ihnen bereits direkt nach der Erfassung gesagt. Die Arbeiten haben keine Auswirkung auf Ihren Alltag, da die Gasversorgung während der Umstellungsarbeiten nicht unterbrochen werden muss. Als letzter Schritt erfolgt die Umstellung der Versorgung durch den Netzbetreiber auf H-Gas.

Bitte beachten Sie, dass die Geräteanpassung nicht einer Wartung gleichkommt oder diese ersetzt.

Für die Umrüstung der Gas-Geräte fallen für Sie grundsätzlich keine Kosten an. Dies trägt zunächst der Netzbetreiber. Arbeitsstunden von Monteuren oder aber Austauschteile dürfen Ihnen also nicht in Rechnung gestellt werden. Die Kosten der gesamten Marktraum-Umstellung werden solidarisiert und bundesweit umgelegt.

Als Mieter oder Eigentümer müssen Sie den vom Netzbetreiber beauftragten Firmen Zugang zu den anzupassenden Gas-Geräten gewähren.

Ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung (per Brief oder per Aushang im Haus) kommt aber keine Firma unangekündigt zu Ihnen. Die schriftliche Benachrichtigung erfolgt mindestens drei Wochen vor dem Termin.

Falls Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, teilen Sie dies umgehend dem Netzbetreiber mit, damit schnell ein Ersatztermin gefunden werden kann.

Umstellung nach Plan

Die Gas-Fernleitungsnetz-Betreiber haben einen Plan für diese sogenannte Marktraum-Umstellung entwickelt, aus dem hervorgeht, welche der Regionen und Gemeinden zu welchem Zeitpunkt zur Prüfung und Umstellung anstehen. Der aktuelle Umstellungsplan kann bei der FNB Gas eingesehen werden. Welche Regionen im Norden und Westen Deutschlands auf die Versorgung mit H-Gas umgestellt werden, verdeutlicht die Karte.

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