Mit der EU-Energieplattform als Diversifizierungsmaßnahme zur Unterstützung des REPowerEU-Plans als auch zur Bevwältigung der Energiekrise bündelt Europa seine Gas-Nachfrage, koordiniert seine Infrastrukturnutzung, verbessert als einer der größten Gas-Verbraucher der Welt dadurch seine Lage bei Verhandlungen mit internationalen Partnern, erhöht so die eigene Versorgungssicherheit, erleichtert den Zugang zu erschwinglicher Energie und bereitet gemeinsame Gas- und Wasserstoffkäufe vor. Damit soll verhindert werden, dass sich EU-Länder gegenseitig bei der Gasbeschaffung überbieten und so die Preise künstlich in die Höhe treiben. Gleichzeitig verbessern sich dadurch die Bedingungen für alle Verbrauchenden in der EU.
Mit der Verordnung (EU) 2022/2576 des Rates zur Stärkung der Solidarität durch eine bessere Koordinierung von Gas-Käufen, einen grenzüberschreitenden Gas-Austausch und verlässliche Preisrichtwerte erhielt die EU-Energieplattform am 19. Dezember 2022 einen validen Rechtsrahmen. Am 25. April 2023 startete die erste Ausschreibungsrunde nach AggregateEU – dieser Prozess wiederholt sich alle zwei Monate.
Die EU-Länder sind verpflichtet, die Nachfrage nach Gas-Mengen in Höhe von 15 Prozent ihrer jeweiligen Speicherabfüllverpflichtungen zu aggregieren. Über die 15 Prozent hinaus erfolgt die Aggregation freiwillig, beruht jedoch auf demselben Mechanismus.
Die Hauptaufgabe der EU-Energieplattform für 2023 ist es, sich auf die Organisation der Nachfrageaggregation und den gemeinsamen Einkauf von Gas für den kommenden Winter 2023/2024 zu konzentrieren. Dabei wird es auf eine enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den EU-Ländern und der Industrie ankommen. Die Kommission gibt Orientierungshilfen, um sicherzustellen, dass der gemeinsame Beschaffungsmechanismus den EU-Wettbewerbsvorschriften entspricht.