4. Sie wohnen zur Miete
Mietparteien in Bestandsgebäuden können z. B. bei ihrer Hausverwaltung in Erfahrung bringen, welche Maßnahmen gemäß Heizungsgesetz geplant sind. Die Kosten für eine neue Heizung dürfen nur in Teilen auf die Kaltmiete umgelegt werden.
5. Die Heizung funktioniert noch bzw. kann repariert werden
Eine funktionierende Heizung muss nicht ausgetauscht werden, auch Reparaturen dürfen weiterhin durchgeführt werden. Insofern es sich um eine Öl- oder Gas-Heizung handelt, die älter als 30 Jahre ist, greift allerdings die gesetzliche Austauschpflicht. Gilt diese nicht, ist abzuwarten, was die kommunale Wärmeplanung der Region vorsieht.
6. Eine neue Heizung wird vor Januar 2024 eingebaut
Wenn im Fall eines irreparablen Schadens der Heizung in einem bestehenden Gebäude vor dem 01.01.2024 eine neue Heizung eingebaut wird, gilt die 65 Prozent erneuerbare Energien-Vorgabe nicht.
7. Eine neue Heizung wird ab Januar 2024 eingebaut
Im Falle einer Heizungshavarie nach dem 01.01.2024 greift für Ein- und Zweifamilienhäuser eine Übergangsfrist von mindestens drei Jahren. Bei einer Gas-Etagenheizung sogar bis zu 13 Jahre. Während dieser Übergangsfrist kann mit einer herkömmlichen Heizanlage geheizt werden. Soweit ein Anschluss an ein Wärmenetz absehbar ist, verlängert sich die Übergangsfrist auf bis zu zehn Jahre. Soll eine Heizung eingebaut werden, die mit fossilen Energieträgern beheizt wird, ist eine Beratung von einem Energieberater verpflichtend.