Das synthetische Gas kann dann entweder zur Wärmeerzeugung genutzt werden und stellt auch an kalten, nebligen Wintertagen die Wärmeversorgung der Menschen und der Unternehmen sicher. Oder die Moleküle nehmen den Weg zurück: Das synthetische Gas wird mit der Rückverstromung zum Beispiel in Gas-Kraftwerken wieder in Strom zurückverwandelt.
Dabei entstehen unweigerlich Umwandlungsverluste: Ein Teil der Energie wird dafür benötigt, aus Strom erst Gas und dann ggf. wieder Gas zu Strom zu machen. Derzeit müssen bei Überschusssituationen im Stromnetz aber Windräder zeitweise stillgelegt oder Solarparks vom Netz genommen werden, weil der Strom nicht verbraucht werden kann und somit das Stromnetz überlastet würde. 2020 fiel ein ungenutzter Überschuss von mehr als 6.000 Gigawattstunden Ökostrom an. 2022 wurden 8.071 GWh abgeregelt: rund 70 Prozent (5.682 Gigawattstunden) der Abregelungen von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im gesamten Jahr 2022 erfolgten aufgrund von Engpässen im Übertragungsnetz. Die restlichen rund 30 Prozent (2.389 Gigawattstunden) der Abregelungen sind in den Verteilernetzen verursacht worden. Da es deutlich sinnvoller ist, diesen Strom für eine nicht nur klimaneutrale, sondern auch witterungsunabhängige und damit zuverlässige Energieversorgung zu nutzen, wurde im Rahmen der am 10. November 2023 vom Bundestag beschlossenen Reform des EnWG auch eine neue Regelung zur Verringerung der Abregelung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen wegen strombedingter Netzengpässe (§ 13k EnWG) eingeführt. Dieses neue Instrument soll am 1. Oktober 2024 mit einer Erprobungsphase beginnen.
In Deutschland sind mehrere Forschungs- und Versuchsprojekte mit der Power-to-Gas-Technologie sehr erfolgreich verlaufen. Gasförmige Energie mit anschließender Methanisierung kann viel einfacher und über einen deutlich längeren Zeitraum als Strom gespeichert werden. Durch SNG werden die Sektoren Wärme und Strom sinnvoll gekoppelt und die Versorgungssicherheit erhöht.