All diese Einsatzgebiete machen deutlich: Biogas und Biomethan sind flexible und klimaneutrale Energieträger, die für die Zukunft unerlässlich sind. Schon heute leisten diese grünen Gase einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Energieversorgung und zur Reduktion fossiler Energieträger.
Dennoch bleibt Deutschland bei diesen neuen Gasen hinter seinen Möglichkeiten zurück. Die Produktionskapazitäten und damit die Vorteile der knapp 10.000 Biogasanlagen und des weiteren Ausbaupotenzials in Deutschland werden nicht voll ausgeschöpft. Dies liegt unter anderem an der Deckelung der Strommenge, die aus dem erzeugten Biogas entstehen darf. Die Beschränkung müsste dauerhaft aufgehoben werden, um Investitionsanreize zu setzen und das Biogas- und Biomethan-Potenzial zu nutzen. Notwendig ist zudem eine Flexibilisierung der EEG-Förderung für Biogasanlagen, damit diese auf Volllast gefahren werden können.
Und auch das Ausschreibungsdesign geht am Bedarf des Marktes vorbei.
- Damit Biogas dezentral in Form von Biomethan seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann, bedarf es der Öffnung der Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK), die bisher mit Erdgas betrieben werden. Nur so kann der fossile Erzeugerpark sukzessive defossilisiert und auf erneuerbaren Betrieb umgestellt werden.
- Außerdem müssen Biomethan-KWK-Anlagen wieder an der Biomasseausschreibung teilnehmen können (mit geringeren Höchstwerten, aber höheren Volllaststunden), um auch den wärmegeführten Betrieb an Wärmenetzen zu ermöglichen.
- Die Beschränkung auf die Südregionen sorgt dafür, dass wirtschaftliche Projekte aktuell nicht realisiert werden können. Die Beschränkung muss gestrichen oder in eine Südquote gewandelt werden, um eine Erweiterung des Bieterkreises in den Ausschreibungen zu erreichen.
Biogas und Biomethan müssen im Erneuerbare-Energien-Gesetz somit eine entsprechende Bedeutung einnehmen.