Fördermittel vom Staat bei einer neuen Heizung

So wie Sie, sind auch Bund, Länder und Energieversorger daran interessiert, dass in den Haushalten moderne und effiziente Geräte für Wärme und Strom sorgen. Deshalb stehen Ihnen für Heizungsmodernisierung, Neubau oder die Einbindung erneuerbarer Energien zahlreiche Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Wer in ein Blockheizkraftwerk oder erneuerbarer Energie investiert, wird vom Staat mit einer Förderung unterstützt. Denn im Rahmen einer Heizungsmodernisierung werden die CO2-Emissionen deutlich reduziert. Die Zahl der Förderprogramme ist groß, die Fördermittel wiederum begrenzt. Wir zeigen Modernisiererinnen und Modernisierern, wie sie schnell und unkompliziert die passende Förderung für ihre neue Heizung ermitteln. 

Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die darin enthaltene 65 Prozent erneuerbare Energien-Regel sorgt für Mißverständnisse und schafft Verunsicherung. Kern der Regelung ist: Jede nach 2024 neu installierte Heizungsanlage muss mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien einsetzen. Ein Verbot von gasbasierten Systemen oder eine Austauschpflicht für eine bestehende Gas-Heizung gibt es nicht. Auch über das Jahr 2024 hinaus dürfen bestehende Heizungen weiter betrieben werden.

Im Rahmen einer Heizungsmodernisierung werden die CO2-Emissionen deutlich reduziert. Auch für den Einbau einer neuen Heizung wie z. B. eines Blockheizkraftwerkes können Fördermittel beantragt werden. Die Förderung bzw. der Zuschuss erfolgt durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Zuschüsse für Modernisierungen auf Erneuerbare Energien oder zur Umsetzung energetischer Einzelmaßnahmen werden über das BAFA vergeben, alternativ können energetische Einzelmaßnahmen über Förderkredite der KfW finanziert werden.

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die neue Heizungsanlage optimal läuft. Er ist Voraussetzung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und somit für die Förderprogramme des BAFA und der KfW, die eine Modernisierung der Heizungsanlage oder eine Heizungsoptimierung betreffen. Der hydraulische Abgleich ist daher auch im Rahmen der Programme förderfähig. Die Förderung ist auf Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche begrenzt.

Nach Schätzungen des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima sind nur maximal 20 Prozent aller Gebäude mit einer regulierten Heizungsanlage ausgestattet. Dabei kann so einfach und effektiv Energie gespart werden. Im Programm Heizungsoptimierung fördert das BAFA den Einsatz von Heizungspumpen durch hocheffiziente Pumpen sowie den hydraulischen Abgleich am Heizsystem mit einem Zuschuss von 15 Prozent der Nettoinvestitionskosten. Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 600.000 Euro pro Gebäude. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Fachhandwerker mit dem Austausch der Heizungspumpe und/oder dem hydraulischen Abgleich beauftragt werden. 

Über die Steuererklärung können Sie die im Rahmen der Heizungsmodernisierung anfallenden haushaltsnahen Handwerkerleistungen (§ 35a Absatz 3 EStG) steuerlich geltend machen. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Arbeitskosten bei der Einkommenssteuer, maximal jedoch 1.200 Euro. 

Für energetische Sanierungsmaßnahmen selbstgenutzter Wohngebäude, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind, können 20 Prozent der Aufwendungen der Steuerschuld abgezogen werden. Der Abzug erfolgt innerhalb von drei Jahren (1. und 2. Jahr: jeweils 7 Prozent; 3. Jahr: 6 Prozent) und ist auf insgesamt 40.000 Euro pro Gebäude begrenzt. Die Förderung beschränkt sich auf Gebäude, die mindestens zehn Jahre alt sind (gemessen ab Baubeginn). Förderfähig sind insgesamt acht energetische Maßnahmen, darunter die Erneuerung der Heizungsanlage oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Die Durchführung der Maßnahme muss durch ein Fachunternehmen erfolgen. Ergänzend können für Energieberatung, Fachplanung und Baubegleitung 50 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. 

Wichtig: Entweder BAFA-/KfW-Förderung oder Steuerabschreibung! Beides – für eine Maßnahme mit bestimmten förderfähigen Kosten – gleichzeitig in Anspruch zu nehmen, geht nicht. 

Der Heizungstausch spart Energie, CO2 und Geld.

Heizung erneuern und Geld sparen

Eine veraltete Heizung ist oft ineffizient und verbraucht mehr Energie als nötig. Mit einer modernen Heizung sparen Sie Energie und CO2 und genießen mehr Komfort. Wir unterstützen Sie bei der Erneuerung Ihrer Heizung, informieren über den Ablauf der Heizungsmodernisierung und zu den gesetzlichen Vorgaben wie der Austauschpflicht von alten Heizungen.

Heizen mit Erneuerbaren Energien: 

Förderübersicht Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Be­an­tra­gen Sie die Mit­tel vor Um­set­zung der Maß­nahme bzw. vor Ver­trags­schluss mit Ihrem In­stal­la­teur. Las­sen Sie sich nicht von der Kom­plexi­tät des "För­der­dschun­gels" ab­schrecken, sondern zum Beispiel von einem Energieberater helfen. Wich­tig für Mo­der­ni­sie­ren­de: Als Be­stands­ge­bäu­de gel­ten Ge­bäu­de, de­ren Bau­an­trag/Bau­an­zeige min­des­tens 5 Jah­re zu­rück­liegt. Die elek­tro­nische An­trag­stel­lung muss vor Maß­nah­men­be­ginn er­fol­gen und die Maß­nah­me in­ner­halb von 24 Mo­na­ten um­ge­setzt wer­den. Die Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung wird bei al­len Maß­nah­men mit 50 % der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben ge­för­dert.

Quelle: BAFA; Stand 01/2023
Einzelmaßnahmen Fördersatz iSFP-Bonus Bonus Heizungstausch Bonus Wärmepumpe Maximaler Fördersatz
Solarkollektoranlage 25 %   10 %   35 %
Biomasseheizung 10 %   10 %   20 %
Wärmepumpe 25 %   10 % 5 % 40 %
Innovative Heizungstechnik auf Basis Erneuerbarer 25 %   10 %   35 %
Brennstoffzellenheizung 25 %   10 %   35 %
Wärmenetzanschluss 30 %   10 %   40 %
Gebäudenetzanschluss 25 %   10 %   35 %
Errichtung/Erweiterung Gebäudenetz (ohne und mit Biomasse) max. 30 %       max. 30 %
Gebäudehülle 15 % 5 %     20 %
Anlagentechnik (exkl. Heizung) 15 % 5 %     20 %
Heizungsoptimierung 15 % 5%     20 %
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