Fördermittel vom Staat bei einer neuen Heizung

So wie Sie, sind auch Bund, Län­der und Ener­gie­ver­sor­ger da­ran in­te­res­siert, dass in den Haus­hal­ten mo­der­ne und ef­fi­zien­te Ge­rä­te für Wär­me und Strom sor­gen. Des­halb ste­hen Ih­nen für Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung, Neu­bau oder die Ein­bin­dung er­neu­er­ba­rer Ener­gien zahl­rei­che För­der­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung. Wer in ein Block­heiz­kraft­werk oder er­neu­er­ba­rer Ener­gie in­ves­tiert, wird vom Staat mit ei­ner För­de­rung un­ter­stützt. Denn im Rah­men ei­ner Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung wer­den die CO2-Emis­si­o­nen deut­lich re­du­ziert. Die Zahl der För­der­pro­gram­me ist groß, die För­der­mit­tel wie­de­rum be­grenzt. Wir zei­gen Mo­der­ni­sie­re­rin­nen und Mo­der­ni­sie­rern, wie sie schnell und un­kom­pli­ziert die pas­sen­de För­de­rung für ih­re neue Hei­zung er­mit­teln.

BEG: Förderung für effiziente Gebäude

Der Staat un­ter­stützt mit der Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zien­te Ge­bäu­de (BEG) Maß­nah­men zur Stei­ge­rung der Ener­gie­ef­fi­zienz in Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­den. In der BEG sind ver­schie­de­ne frü­he­re Pro­gram­me zur För­de­rung der Ener­gie­ef­fi­zienz und er­neu­er­ba­ren Ener­gien im Ge­bäu­de­be­reich ver­eint. Ge­för­dert wer­den un­ter an­de­rem der Ein­bau neu­er Hei­zungs­an­la­gen, die Op­ti­mie­rung be­ste­hen­der Hei­zungs­an­la­gen, Maß­nah­men an der Ge­bäu­de­hül­le und den Ein­satz op­ti­mier­ter An­la­gen­tech­nik so­wie das Hei­zen mit er­neu­er­ba­ren Ener­gien.

Ins­ge­samt um­fasst die Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zien­te Ge­bäu­de vier Teil­pro­gram­me:

  • "Wohn­ge­bäu­de (BEG WG) – Sa­nie­rung von Wohn­ge­bäu­den"
  • "Nicht­wohn­ge­bäu­de (BEG NWG) – Sa­nie­rung von Nicht­wohn­ge­bäu­den" so­wie
  • "Ein­zel­maß­nah­men (BEG EM) – Sa­nie­rung mit Ein­zel­maß­nah­men an Wohn- oder Nicht­wohn­ge­bäu­den"
  • "Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau (BEG KfN) – Neu­bau von Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäu­den"

Hinweis

Am 29.12.2023 wur­de die re­for­mier­te För­der­richt­li­nie "Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zien­te Ge­bäu­de – Ein­zel­maß­nah­men" im Bun­des­an­zei­ger ver­öf­fent­licht und trat zum 01.01.2024 in Kraft.

Die neue För­de­rung wird stu­fen­wei­se im Jahr 2024 star­ten. Pri­vat­per­so­nen, die Ei­gen­tü­mer ei­nes Ein­fa­mi­lien­hau­ses sind und die­ses selbst be­woh­nen, kön­nen vo­raus­sicht­lich ab dem 27.02.2024 ei­nen An­trag auf die neue Hei­zungs­för­de­rung stel­len. Da­für steht ein Zu­schuss so­wie zu­sätz­lich ein zins­güns­ti­ger Er­gän­zungs­kre­dit für ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nah­men zur Ver­fü­gung. Der Er­gän­zungs­kre­dit ist nur in Kom­bi­na­ti­on mit ei­ner Zu­schuss­zu­sa­ge der KfW für die Hei­zungs­för­de­rung und/­oder ei­nem Zu­wen­dungs­be­scheid des Bun­des­am­tes für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) für ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nah­men er­hält­lich. Ei­ne al­lei­ni­ge Be­an­tra­gung des Er­gän­zungs­kre­dits ist nicht mög­lich.

Der Hei­zungs­tausch kann be­auf­tragt und der För­der­an­trag – über­gangs­wei­se und be­fris­tet – nach­ge­reicht wer­den. Vo­raus­set­zung ist, dass die Be­din­gun­gen aus der För­der­richt­li­nie ein­ge­hal­ten wer­den. Die­se Über­gangs­re­ge­lung ist be­fris­tet und gilt für Vor­ha­ben, die bis zum 31. August 2024 be­gon­nen wer­den. Der An­trag muss bis zum 30. No­vem­ber 2024 ge­stellt wer­den. Im An­schluss an den Zeit­raum der Über­gangs­re­ge­lung muss die För­der­zu­sa­ge vor der Be­auf­tra­gung er­fol­gen.

Heizen mit erneuerbaren Energien: 

Wie wird der Einbau neuer Heizungen gefördert?

Mit der No­vel­lie­rung des Ge­bäu­de-Ener­gie-Ge­set­zes (GEG) sah der Bun­des­tag auch die Neu­aus­rich­tung der Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zien­te Ge­bäu­de (BEG) vor, die am 01.01.2024 in Kraft ge­tre­ten ist. Die neu­en För­der­richt­li­nien für neue Hei­zun­gen be­in­hal­ten fol­gen­de di­rek­te In­ves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schüs­se für den Hei­zungs­tausch:

  • ma­xi­mal för­der­fä­hi­ge In­ves­ti­ti­ons­kos­ten: 30.000 Euro für ein Ein­fa­mi­lien­haus bzw. für die ers­te Wohn­ein­heit in ei­nem Mehr­par­tei­en­haus; bei ei­nem För­der­satz von 70 Pro­zent sind max. 21.000 Euro/­Ein­fa­mi­lien­haus er­hält­lich – ggf. zuzüglich 2.500 Euro Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag
  • im Mehr­par­tei­en­haus er­hö­hen sich die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben um je­weils 15.000 Euro für die zwei­te bis sechs­te so­wie um je­weils 8.000 Euro ab der sieb­ten Wohn­ein­heit
  • bei ge­werb­lich ge­nutz­ten Ge­bäu­den gel­ten Gren­zen für die för­der­fä­hi­gen Kos­ten nach Qua­drat­me­ter­zahl
  • 30 Pro­zent Grund­för­de­rung für den Um­stieg auf Hei­zen mit er­neu­er­ba­ren Ener­gien – Wär­me­pum­pen, die als Wär­me­quel­le Was­ser, Erd­reich oder Ab­was­ser nut­zen oder ein na­tür­li­ches Käl­te­mit­tel ein­set­zen, er­hal­ten ei­nen Ef­fi­zienz-Bo­nus von zu­sätz­lich 5 Pro­zent Bio­mas­se­hei­zun­gen er­hal­ten ei­nen Zu­schlag von 2.500 Euro, wenn sie ei­nen Staub-Emis­si­ons­grenz­wert von 2,5 mg/m³ ein­hal­ten
  • Kli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bo­nus von 20 Pro­zent wird selbst­nut­zen­den Ei­gen­tü­me­rin­nen und Ei­gen­tü­me­rn für den früh­zei­ti­gen Aus­tausch be­son­ders in­ef­fi­zien­ter, al­ter aber noch funk­ti­ons­tüch­ti­ger Hei­zun­gen (Öl-, Koh­le-, Gas­eta­gen- oder Nacht­spei­cher­hei­zun­gen so­wie mehr als zwan­zig Jah­re al­te Bio­mas­se- und Gas­hei­zun­gen) gewährt – bis 31. De­zem­ber 2028 be­trägt die­ser Bo­nus 20 Pro­zent, da­nach sinkt er al­le zwei Jah­re um 3 Pro­zent ab (zu­nächst al­so auf 17 Pro­zent ab 1. Ja­nu­ar 2029)
  • 30 Pro­zent ein­kom­mens­ab­hän­gi­ger Bo­nus zu­sätz­lich für selbst­nut­zen­de Ei­gen­tü­mer:in­nen mit ei­nem zu ver­steu­ern­den Ge­samt­ein­kom­men von bis zu 40.000 € pro Jahr
  • bis zu 70 Pro­zent Ge­samt­för­de­rung mög­lich (Bo­ni sind ku­mu­lier­bar)

An­trags­be­rech­tigt sind wie bis­her pri­va­te Haus­ei­gen­tü­mer:in­nen, Ver­mie­ter:in­nen, Un­ter­neh­men, ge­mein­nüt­zi­ge Or­ga­ni­sa­ti­o­nen, Ver­trags­par­tner:in­nen, Kom­mu­nen und Con­tractoren sein.

Neu: Ein zinsverbilligter Er­gän­zungs­kre­dit für den Hei­zungs­tausch und Ef­fi­zienz­maß­nah­men i. H. von bis zu 120.000 € pro Wohn­ein­heit ist bei der KfW für pri­va­te Selbst­nut­zer und Selbst­nut­ze­rin­nen von Wohn­ge­bäu­den bei ei­nem Jah­res­haus­halts­ein­kom­men von bis zu 90.000 Euro ver­füg­bar.

Auch För­der­zu­schüs­se für Ef­fi­zienz­maß­nah­men wie z. B. der heizungsoptimierung wird es ge­ben:

  • 15 Pro­zent plus ggf. 5 Pro­zent Bo­nus bei Vor­lie­gen eines in­di­vi­du­el­len Sa­nie­rungs­fahr­plans (iSFP).
  • Die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen In­ves­ti­ti­ons­kos­ten lie­gen für Wohn­ge­bäu­de bei 60.000 Euro/­Wohn­ein­heit mit iSFP und bei 30.000 Euro/­Wohn­ein­heit ohne iSFP.
  • Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den gibt es 1.000 €/m2 Net­to­grund­flä­che, ins­ge­samt je­doch ma­xi­mal 5 Mil­li­o­nen Euro. Die Min­dest­in­ves­ti­ti­ons­sum­me be­trägt 2.000 Euro bzw. 300 Euro bei der Hei­zungs­op­ti­mie­rung.

Die Höchst­gren­ze der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben für Hei­zungs­tausch ei­ner­seits und wei­te­re Ef­fi­zienz­maß­nah­men an­de­rer­seits sind ku­mu­lier­bar. Für ein Ein­fa­mi­lien­haus bzw. die ers­te Wohn­ein­heit in ei­nem Mehr­fa­mi­lien­haus gilt in Sum­me ei­ne Höchst­gren­ze der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben von 90.000 Euro, wenn Hei­zungs­tausch und Ef­fi­zienz­maß­nah­me mit in­di­vi­du­el­lem Sa­nie­rungs­fahr­plan durch­ge­führt wer­den.

Förderübersicht Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Be­an­tra­gen Sie die Mit­tel vor Um­set­zung der Maß­nahme bzw. vor Ver­trags­schluss mit Ihrem In­stal­la­teur (Ach­tung: sie­he un­ter Hin­weis Aus­nah­me für 2024). Las­sen Sie sich nicht von der Kom­plexi­tät des "För­der­dschun­gels" ab­schrecken, sondern zum Beispiel von einem Energieberater helfen.

Wich­tig für Mo­der­ni­sie­ren­de: Als Be­stands­ge­bäu­de gel­ten Ge­bäu­de, de­ren Bau­an­trag/Bau­an­zeige min­des­tens 5 Jah­re zu­rück­liegt. Die elek­tro­nische An­trag­stel­lung muss vor Maß­nah­men­be­ginn er­fol­gen und die Maß­nah­me in­ner­halb von 24 Mo­na­ten um­ge­setzt wer­den.

  • Im Ein­zel­nen gel­ten die nach­fol­gend ge­nann­ten Pro­zent­sät­ze mit ei­ner Ober­gren­ze von 70 Pro­zent.
  • Die Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung wird bei al­len Maß­nah­men mit 50 % der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben ge­för­dert.
  • Bei Bio­mas­se­hei­zun­gen wird bei Ein­hal­tung ei­nes Emis­si­ons­grenz­wert für Staub von 2,5 mg/m³ ein zu­sätz­li­cher pau­scha­ler Zu­schlag in Hö­he von 2.500 Euro ge­währt.
  • Der Kli­ma­ge­schwin­dig­keits-Bo­nus re­du­ziert sich ge­staf­felt und wird aus­schließ­lich selbst­nut­zen­den Ei­gen­tü­mer:innen ge­währt. Bis 31. De­zem­ber 2028 gilt ein Bo­nus­satz von 20 Pro­zent.
Quelle: BAFA; Stand 01/2024
Einzelmaßnahmen Fördersatz iSFP-Bonus Klima-Geschwindigkeits-Bonus Effizienz-Bonus WP Einkommens-Bonus
Solarkollektoranlage 30 %   max. 20 %   30 %
Biomasseheizung 30 %   max. 20 %   30 %
Elektrisch angetriebene Wärmepumpe 30 %   max. 20 % 5 % 30 %
Innovative Heizungstechnik auf Basis Erneuerbarer 30 %   max. 20 %   30 %
Wasserstofffähige Heizungen (Investitionsmehrausgaben) 30 %   max. 20 %   30 %
Brennstoffzellenheizung 30 %   max. 20 %   30 %
Wärmenetzanschluss 30 %   max. 20 %   30 %
Gebäudenetzanschluss 30 %   max. 20 %   30 %
Errichtung/Erweiterung Gebäudenetz (ohne und mit Biomasse) 30 %   max. 20 %   30 %
Gebäudehülle 15 % 5 %      
Anlagentechnik (exkl. Heizung) 15 % 5 %      
Heizungsoptimierung (Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz) 15 % 5%      
Heizungsoptimierung (Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen) 50 %        

Die bis­he­ri­ge Zu­schuss­för­de­rung ener­ge­ti­scher Sa­nie­rungs­schrit­te in den BEG-Ein­zel­maß­nah­men so­wie das An­ge­bot zins­ver­güns­tig­ter Kre­di­te mit Til­gungs­zu­schuss für Kom­plett­sa­nie­run­gen auf Ef­fi­zienz­haus-/-ge­bäu­de­ni­veau blei­ben er­hal­ten. Al­ter­na­tiv kann auch wei­ter­hin die Mög­lich­keit der steu­er­li­chen För­de­rung nach Ein­kom­mens­steu­er­recht in An­spruch ge­nom­men wer­den.

Einbindung von 65 Prozent erneuerbarer Energien

Das über­ar­bei­te­te Ge­bäu­de-Ener­gie-Ge­setz (GEG) und die da­rin ent­hal­te­ne 65 Pro­zent er­neu­er­ba­re Ener­gien-Re­gel sorgt für Miß­ver­ständ­nis­se und schafft Ver­un­si­che­rung. Kern der Re­ge­lung ist: Seit dem 1. Ja­nu­ar 2024 müs­sen Hei­zun­gen mit 65 % er­neu­er­ba­rer Ener­gie in be­stimm­ten Neu­bau­ten in­stal­liert wer­den. Für al­le an­de­ren Ge­bäu­de gel­ten Über­gangs­fris­ten und Tech­no­lo­gie­viel­falt. Ein Ver­bot von gas­ba­sier­ten Sys­te­men oder eine Aus­tausch­pflicht für eine be­ste­hen­de Gas-Hei­zung gibt es nicht. Auch über das Jahr 2024 hi­naus dür­fen be­ste­hen­de Hei­zun­gen wei­ter be­trie­ben wer­den.

Im Rah­men ei­ner Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung wer­den die CO2-Emis­si­o­nen deut­lich re­du­ziert. Auch für den Ein­bau ei­ner neu­en Hei­zung wie z. B. ei­nes Block­heiz­kraft­wer­kes kön­nen För­der­mit­tel be­an­tragt wer­den. Die För­de­rung bzw. der Zu­schuss er­folgt durch die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau. Zu­schüs­se für Mo­der­ni­sie­run­gen auf Er­neu­er­ba­re Ener­gien oder zur Um­set­zung ener­ge­ti­scher Ein­zel­maß­nah­men wer­den über das BAFA ver­ge­ben, al­ter­na­tiv kön­nen ener­ge­ti­sche Ein­zel­maß­nah­men über För­der­kre­di­te der KfW fi­nan­ziert wer­den.

Der hy­drau­li­sche Ab­gleich sorgt da­für, dass die neue Hei­zungs­an­la­ge op­ti­mal läuft. Er ist Vo­raus­set­zung für die Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zien­te Ge­bäu­de (BEG) und so­mit für die För­der­pro­gram­me des BAFA und der KfW, die ei­ne Mo­der­ni­sie­rung der Hei­zungs­an­la­ge oder ei­ne Hei­zungs­op­ti­mie­rung be­tref­fen. Der hy­drau­li­sche Ab­gleich ist da­her auch im Rah­men der Pro­gram­me för­der­fä­hig. Die För­de­rung ist auf Be­stands­ge­bäu­de mit höchs­tens fünf Wohn­ein­hei­ten bzw. bei Nicht­wohn­ge­bäu­den auf höchs­tens 1.000 Qua­drat­me­tern be­heiz­ter Flä­che be­grenzt.

Nach Schät­zun­gen des Zen­tral­ver­ban­des Sa­ni­tär Hei­zung Kli­ma sind nur ma­xi­mal 20 Pro­zent al­ler Ge­bäu­de mit ei­ner re­gu­lier­ten Hei­zungs­an­la­ge aus­ge­stat­tet. Da­bei kann so ein­fach und ef­fek­tiv Ener­gie ge­spart wer­den. Im Pro­gramm Hei­zungs­op­ti­mie­rung för­dert das BAFA den Ein­satz von Hei­zungs­pum­pen durch hoch­ef­fi­zien­te Pum­pen so­wie den hy­drau­li­schen Ab­gleich am Heiz­sys­tem mit ei­nem Zu­schuss von 15 Pro­zent der Net­to­in­ves­ti­ti­ons­kos­ten. Die för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben für ener­ge­ti­sche Sa­nie­rungs­maß­nah­men von Wohn­ge­bäu­den sind ge­de­ckelt auf 600.000 Euro pro Ge­bäu­de. Um die För­de­rung in An­spruch neh­men zu kön­nen, muss ein Fach­hand­wer­ker mit dem Aus­tausch der Hei­zungs­pum­pe und/­oder dem hy­drau­li­schen Ab­gleich be­auf­tragt wer­den.

Über die Steu­er­er­klä­rung kön­nen Sie die im Rah­men der Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung an­fal­len­den haus­halts­na­hen Hand­wer­ker­leis­tun­gen (§ 35a Ab­satz 3 EStG) steu­er­lich gel­tend ma­chen. Ab­zugs­fä­hig sind 20 Pro­zent der Ar­beits­kos­ten bei der Ein­kom­mens­steu­er, ma­xi­mal je­doch 1.200 Euro.

Für ener­ge­ti­sche Sa­nie­rungs­maß­nah­men selbst­ge­nutz­ter Wohn­ge­bäu­de, die nach dem 31.12.2019 be­gon­nen wur­den und vor dem 01.01.2030 ab­ge­schlos­sen sind, kön­nen 20 Pro­zent der Auf­wen­dun­gen der Steu­er­schuld ab­ge­zo­gen wer­den. Der Ab­zug er­folgt in­ner­halb von drei Jah­ren (1. und 2. Jahr: je­weils 7 Pro­zent; 3. Jahr: 6 Pro­zent) und ist auf ins­ge­samt 40.000 Euro pro Ge­bäu­de be­grenzt. Die För­de­rung be­schränkt sich auf Ge­bäu­de, die min­des­tens zehn Jah­re alt sind (ge­mes­sen ab Bau­be­ginn). För­der­fä­hig sind ins­ge­samt acht ener­ge­ti­sche Maß­nah­men, da­run­ter die Er­neu­e­rung der Hei­zungs­an­la­ge oder die Op­ti­mie­rung be­ste­hen­der Hei­zungs­an­la­gen, so­fern die­se äl­ter als zwei Jah­re sind. Die Durch­füh­rung der Maß­nah­me muss durch ein Fach­un­ter­neh­men er­fol­gen. Er­gän­zend kön­nen für Ener­gie­be­ra­tung, Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung 50 Pro­zent der Kos­ten steu­er­lich gel­tend ge­macht wer­den.

Wich­tig: Ent­we­der BAFA-/­KfW-För­de­rung oder Steu­er­ab­schrei­bung! Bei­des – für eine Maß­nah­me mit be­stimm­ten för­der­fä­hi­gen Kos­ten – gleich­zei­tig in An­spruch zu neh­men, geht nicht.

Der Heizungstausch spart Energie, CO2 und Geld.

Heizung erneuern und Geld sparen

Eine ver­al­te­te Hei­zung ist oft in­ef­fi­zient und ver­braucht mehr Ener­gie als nö­tig. Mit einer mo­der­nen Hei­zung spa­ren Sie Ener­gie und CO2 und ge­nie­ßen mehr Kom­fort. Wir un­ter­stüt­zen Sie bei der Er­neu­e­rung Ih­rer Hei­zung, in­for­mie­ren über den Ab­lauf der Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung und zu den ge­setz­li­chen Vor­ga­ben wie der Aus­tausch­pflicht von al­ten Hei­zun­gen.

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