Antragsberechtigt sind wie bisher private Hauseigentümer:innen, Vermieter:innen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Vertragspartner:innen, Kommunen und Contractoren sein.
Neu: Ein zinsverbilligter Ergänzungskredit für den Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen i. H. von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit ist bei der KfW für private Selbstnutzer und Selbstnutzerinnen von Wohngebäuden bei einem Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro verfügbar.
Auch Förderzuschüsse für Effizienzmaßnahmen wie z. B. der heizungsoptimierung wird es geben:
- 15 Prozent plus ggf. 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für Wohngebäude bei 60.000 Euro/Wohneinheit mit iSFP und bei 30.000 Euro/Wohneinheit ohne iSFP.
- Bei Nichtwohngebäuden gibt es 1.000 €/m2 Nettogrundfläche, insgesamt jedoch maximal 5 Millionen Euro. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 Euro bzw. 300 Euro bei der Heizungsoptimierung.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Heizungstausch einerseits und weitere Effizienzmaßnahmen andererseits sind kumulierbar. Für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus gilt in Summe eine Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben von 90.000 Euro, wenn Heizungstausch und Effizienzmaßnahme mit individuellem Sanierungsfahrplan durchgeführt werden.