Die Bundesregierung hat das Ziel, die Treibhausgas-Emissionen bis 2045 auf null zu senken. Dafür ist es dringend nötig, die Wärmeversorgung umzugestalten. Die staatliche Förderung soll dafür Unterstützung leisten.
Brennstoffzellen werden seit 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme beim Einbau in Bestandsgebäuden (Baujahr/Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen) gefördert, wenn sie mit mindestens 65 Prozent grünem Wasserstoff oder zu Biomethan aufbereitetem Biogas betrieben werden. Der Zuschuss in Höhe von 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten kann vor Einbau bei der KfW beantragt werden.
Einen Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 Prozent können selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern für den frühzeitigen Austausch besonders ineffizienter, alter aber noch funktionstüchtiger Heizungen (Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen) erhalten – bis 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 Prozent, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 Prozent ab. Zudem besteht die Möglichkeit eines einkommensabhängigen Bonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümer:innen mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen von bis zu 40.000 € pro Jahr. Demnach ist eine Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent möglich (Boni sind kumulierbar).