Hohe staatliche Zuschüsse für Brennstoffzellen-Heizungen

Die Zu­kunft der Ener­gie­ver­sor­gung ge­hört den Brenn­stoff­zel­len. Sie sind be­son­ders ef­fi­zient und er­zeu­gen im Ver­gleich zu an­de­ren Heiz­sys­te­men we­nig CO2. Die­se Kli­ma­scho­nung wird durch den Staat be­son­ders groß­zü­gig ge­för­dert: Für den Ein­bau der in­no­va­ti­ven Hei­zung in be­ste­hen­de Wohn- und Nicht­wohn­ge­bäude bie­tet das BAFA ei­ne loh­nen­de För­de­rung.

Was wird gefördert?

Brenn­stoff­zel­len wer­den seit 1. Ja­nu­ar 2023 in der Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zien­te Ge­bäu­de (BEG) als BEG-Ein­zel­maß­nah­me beim Ein­bau in Be­stands­ge­bäu­den (Bau­jahr/­Bau­an­zei­ge muss min­des­tens 5 Jah­re zu­rück­lie­gen) ge­för­dert, wenn sie mit grü­nem Was­ser­stoff oder mit Bio­gas be­trieben wer­den. 

Der Zu­schuss in Hö­he von 25 Pro­zent der för­der­fä­hi­gen Ge­samt­kos­ten kann vor Ein­bau beim BAFA be­an­tragt wer­den. Zu den för­der­fä­hi­gen Ge­samt­kos­ten zäh­len:

  • die Kos­ten für das Brenn­stoff­zel­len­sys­tem und des­sen Ein­bau; bei in­te­grier­ten Ge­rä­ten auch die Kos­ten für den wei­te­ren Wär­me­er­zeu­ger,
  • die fest ver­ein­bar­ten Kos­ten für den Voll­war­tungs­ver­trag in den ers­ten 10 Jah­ren,
  • und die Kos­ten für die Leis­tun­gen der Ex­per­tin oder des Ex­per­ten für Ener­gie­ef­fi­zienz.

Von die­ser Sum­me wer­den 25 Pro­zent der Kos­ten be­zu­schusst. Die Höchst­gren­ze för­der­fä­hi­ger Kos­ten be­trägt bei Wohn­ge­bäu­den max. 60.000 Euro pro Wohn­ein­heit und bei Nicht­wohn­ge­bäu­den max. 1.000 Euro pro m2 Net­to­grund­flä­che, ins­ge­samt max. 5 Mil­li­o­nen Euro.

Zu­sätz­lich kann ein Hei­zungs-Tausch-Bo­nus in An­spruch ge­nom­men wer­den: Für den Aus­tausch von funk­ti­ons­tüch­ti­gen Öl-, Koh­le- und Nacht­spei­cher­hei­zun­gen wird ein Bo­nus von 10 Pro­zent­punk­ten ge­währt. Für den Aus­tausch von funk­ti­ons­tüch­ti­gen Gas­hei­zun­gen wird ein Bo­nus von 10 Pro­zent­punk­ten ge­währt, wenn de­ren In­be­trieb­nah­me zum Zeit­punkt der An­trags­stellung min­des­tens 20 Jah­re zu­rück­liegt. Für Gas­eta­gen­hei­zun­gen wird der Bonus un­ab­hän­gig vom Zeit­punkt der In­be­trieb­nah­me ge­währt. Nach dem Aus­tausch darf das Ge­bäu­de nicht mehr mit fos­si­len Brenn­stof­fen im Ge­bäu­de oder ge­bäu­de­nah be­heizt wer­den.

Wer kann die Förderung für die Brennstoffzelle beanspruchen?

An­trags­be­rech­tigt sind al­le In­ves­to­ren von för­der­fä­hi­gen Maß­nah­men an Wohn­ge­bäu­den und Nicht­wohn­ge­bäu­den, u. a.:

  • Pri­vat­per­so­nen wie Haus­ei­gen­tü­mer
  • Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten
  • Frei­be­ruf­lich Tä­ti­ge
  • Un­ter­neh­men, ein­schließ­lich Ein­zel­un­ter­neh­mer:in­nen und kom­mu­na­le Un­ter­neh­men
  • Con­trac­ting-Ge­ben­de
  • Kom­mu­nen
  • Kom­mu­na­le Ge­biets­kör­per­schaf­ten, kom­mu­na­le Ge­mein­de- und Zweck­ver­bän­de
  • Kör­per­schaf­ten und An­stal­ten des öf­fent­li­chen Rechts, zum Bei­spiel Kam­mern oder Ver­bän­de
  • Ge­mein­nüt­zi­ge Or­ga­ni­sa­ti­o­nen und Kir­chen
  • Sons­ti­ge ju­ris­ti­sche Per­so­nen des Pri­vat­rechts, ein­schließ­lich Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten

Wenn der An­trag­stel­len­de nicht der Ei­gen­tü­mer bzw. die Ei­gen­tü­me­rin des Ge­bäu­des ist, ist der Ge­bäu­de­ei­gen­tü­mer bzw. Ge­bäu­de­ei­gen­tü­me­rin vor An­trag­stel­lung über die Be­an­tra­gung der För­de­rung und die da­raus re­sul­tie­ren­den Ver­pflich­tun­gen zu in­for­mie­ren. 

Die Förderung für Ihre Brennstoffzelle beantragen

Eine Brenn­stoff­zel­le pro­du­ziert Wär­me und Strom in ei­nem Ge­rät. So spa­ren Sie Ener­gie­kos­ten und CO2. Spa­ren Sie auch bei den In­ves­ti­ti­ons­kos­ten und nut­zen Sie die Zu­schüs­se und Fi­nan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten von staat­licher Sei­te. Die staat­lichen Zu­wen­dun­gen zur Sa­nie­rung der ver­al­teten Hei­zung durch ei­ne Brenn­stoff­zel­le er­hal­ten Sie durch die BAFA. Die Be­an­tra­gung der op­ti­ma­len För­der­mit­tel stellt sich in der Pra­xis oft als schwie­rig und un­durch­sich­tig dar. Wir bie­ten schnel­le Hil­fe beim An­trag auf Zu­schüs­se mit un­serem För­der­ser­vice.

  • Qua­li­fi­zier­te För­der­mit­tel­be­ra­tung: Wir or­ga­ni­sieren für Sie den maxi­ma­len Zu­schuss auf Ba­sis des vor­lie­gen­den Fach­hand­wer­ker-An­ge­bots und der aus­ge­fül­lten Check­lis­te und wickeln die Be­an­tra­gung ab. Da­bei nut­zen wir alle zur Verfügung stehenden För­der­pro­gram­me zur Hei­zungs­mo­der­ni­sie­rung.
  • Fördermaximum und Ab­wick­lung des ge­sam­ten För­der­pro­zes­ses: Sie er­hal­ten mög­liche staat­liche För­de­rungen und wei­te­re Zu­schüs­se von Ver­sor­gern vor Ort.

Unser Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner febis Service GmbH steht mit qua­li­fi­zier­tem Fach­per­so­nal unter der Te­le­fon­nummer 06190 9263-474 für eine di­rek­te För­der­be­ra­tung zur Ver­fü­gung.

Was kostet der Förderservice?

Für nur 289 Euro* brut­to er­hal­ten Sie ohne Mü­he und Auf­wand die maxi­ma­le För­der­sum­me für Ihre Mo­der­ni­sie­rung. Mit der Ver­sen­dung der aus­ge­füll­ten und un­ter­schrie­benen Check­lis­te be­auf­tra­gen Sie ver­bind­lich unsere Ex­per­tinnen und Ex­per­ten von un­se­rem Ko­ope­ra­ti­ons­partner febis Service GmbH mit dem För­der­an­trag für die staat­liche För­de­rung.

*Ba­sis­preis Wohn­ge­bäu­de mit bis zu 60 Wohn­ein­hei­ten 289 € ; Ba­sis­preis Nicht­wohn­ge­bäu­de 357 €; Größere WG o. NWG bzw. kom­plexe Heiz­an­la­gen nach in­di­vi­duel­lem An­ge­bot (Grund­la­ge der An­ge­bots­kal­ku­la­tion sind 119 € / Stun­de)

Fördermittelberatung – Unterstützung für Modernisierende

Wir bieten allen Mo­der­ni­sie­ren­den mit un­se­rem För­der­mit­tel­ser­vice die Mög­lich­keit, die op­ti­ma­le staat­liche För­de­rung für ihr Pro­jekt zu be­an­tra­gen.

  • Rechtzeitig beantragen: Ein An­trag auf För­de­rung vom BAFA muss vor Be­auf­tra­gung des Hei­zungs­fach­be­trie­bes und vor Be­ginn der Sa­nie­rungs­ar­bei­ten er­fol­gen.
  • Zeitersparnis: Durch unsere über­sicht­liche Check­lis­te spa­ren Sie wert­vol­le Zeit – ein­fach aus­fül­len, al­les Wei­te­re über­neh­men wir.
  • Expertise: Die Spe­zia­lis­tinnen und Spe­zia­lis­ten un­se­res Ko­ope­ra­tions­part­ners febis Service GmbH prü­fen die För­der­fähig­keit Ihres Pro­jek­tes und sichern Ihnen die best­mög­liche För­de­rung.
  • Online-Re­gis­trierung und Ver­wen­dungs­nach­wei­se: Mit der Online-Re­gis­trie­rung re­ser­vie­ren wir Ihren Zu­schuss vor Hei­zungs­ein­bau. Der Ver­wen­dungs­nach­weis nach In­stal­lation und In­be­trieb­nah­me er­möglicht die rei­bungs­lo­se Aus­zah­lung Ihrer För­de­rung.
  • Service: Nut­zen Sie die För­der­ser­vice-Hot­line 06190 9263-474 von un­se­rem Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner febis Service GmbH zur In­for­ma­tion und di­rek­ten För­der­be­ra­tung.

 

Checkliste Förderantrag

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Förderantrag. Nutzen Sie unsere Checkliste und sehen Sie in einem Ablaufplan die einzelnen Schritte für die Beantragung der Förderung.

Förderung neue Heizung beantragen: Schritt für Schritt

1. Sie pla­nen die Mo­der­ni­sie­rung Ih­rer Hei­zung mit ei­ner in­no­va­ti­ven Brenn­stoff­zel­le.

2. Fül­len Sie un­sere prak­tische Check­lis­te aus und ver­sen­den Sie die­se zu­sam­men mit einem An­ge­bot Ihrer/Ihres Hei­zungs­in­stal­la­teurin/-in­stal­la­teurs an un­seren Ko­ope­ra­ti­ons­part­ner febis Services GmbH.

3. Un­sere Ex­per­tinnen und Ex­per­ten prü­fen die För­der­fäh­ig­keit Ihres Pro­jek­tes, er­mit­teln die För­der­op­tionen und schla­gen Ihnen die Best­för­de­rung vor.

4. Wir re­gis­trie­ren Ihre Hei­zungs­maß­nah­me beim BAFA und re­ser­vieren so­mit Ihren staat­lichen Zu­schuss. Zu­dem in­for­mieren wir Sie über wei­tere För­der­mög­lich­kei­ten, et­wa von Ihrem Ener­gie­ver­sor­ger.

5. Warten Sie zu­nächst die Zu­schuss­zu­sa­ge von febis Service ab, be­vor Ihr/e Fach­hand­wer­kerin/-hand­wer­ker die Maß­nah­me um­set­zen darf.

6. Nach der Mo­der­ni­sie­rung sen­den Sie eine Ko­pie der Schluss­rech­nung und des VdZ-For­mu­la­res zum hydraulischen Abgleich an unseren Part­ner febis Service GmbH. Da­mit über­nimmt febis die Nach­weis­füh­rung für Ihre Hei­zung beim BAFA.

7. Sie er­hal­ten Ihre För­der­gel­der auf Ihr Bank­kon­to.

Nutzen Sie die För­der­ser­vice-Hot­line 06190 9263-474.

Welche Anforderungen muss das Brennstoffzellensystem erfüllen?

Um die ho­he staat­li­che För­de­rung zu er­hal­ten, müs­sen ei­ni­ge tech­ni­sche Vo­raus­set­zun­gen er­füllt wer­den.

  • Die Brenn­stoff­zel­le ist in die Wär­me- und Strom­ver­sor­gung des Ge­bäu­des ein­zu­bin­den.
  • Al­le Ener­gie­ver­bräu­che so­wie al­le er­zeug­ten Wär­me­men­gen ei­nes för­der­fä­hi­gen Wär­me­er­zeu­gers müs­sen mess­tech­nisch er­fasst wer­den.
  • Al­le för­der­fä­hi­gen Brenn­stoff­zel­len-Heiz­sys­te­me müs­sen bis spä­tes­tens 1. Januar 2023 mit ei­ner Ener­gie­ver­brauchs- und Ef­fi­zienz­an­zei­ge aus­ge­stat­tet sein.
  • Beim Ein­bau der Brenn­stoff­zel­le ist ein hy­drau­li­scher Ab­gleich durch­zu­füh­ren. Die Durch­füh­rung ist auf dem Be­stä­ti­gungs­for­mu­lar des VdZ nach­zu­wei­sen (seit 01.01.2023 ist nur noch Ver­fah­ren B zu­läs­sig) und die Do­ku­men­ta­ti­on auf­zu­be­wah­ren. Rohr­lei­tun­gen sind ge­mäß den An­for­de­run­gen des je­weils gel­ten­den Ge­bäu­de­ener­gie­ge­set­zes (GEG) zu däm­men.
  • Der Ein­bau des Brenn­stoff­zel­len­sys­tems ist durch ein Fach­un­ter­neh­men aus­zu­füh­ren; ide­a­ler­wei­se durch vom Her­stel­ler ge­schul­te Fach­un­ter­neh­men.
  • Zum Zeit­punkt der In­be­trieb­nah­me der Brenn­stoff­zel­le muss der Ge­samt­wir­kungs­grad η ≥ 0,82 und der elek­tri­sche Wir­kungs­grad ηel ≥ 0,32 be­tra­gen.
  • Der Her­stel­ler stellt – zum Bei­spiel über die Ver­füg­bar­keit von Er­satz­tei­len – ei­nen Be­trieb der Brenn­stoff­zel­le für ei­nen Zeit­raum von 10 Jah­ren si­cher.
  • Für die Brenn­stoff­zel­le ist ei­ne Voll­war­tung über min­des­tens zehn Jah­re zu ver­ein­ba­ren, die der Käu­fe­rin oder dem Käu­fer ei­nen elek­tri­schen Wir­kungs­grad von min­des­tens ηel ≥ 0,26 so­wie die Re­pa­ra­tur und Wie­der­in­be­trieb­nah­me im Fal­le von Stö­run­gen zu­si­chert.
  • Die An­for­de­run­gen des gel­ten­den Ord­nungs­rechts ein­schließ­lich der An­for­de­run­gen aus § 22 Ab­satz 1 BImSchG sind er­füllt.

Hersteller Brennstoffzellen

Nam­haf­te Her­stel­ler ha­ben in­no­va­ti­ve Brenn­stoff­zel­len-Heiz­ge­rä­te für je­den Be­darf im Pro­gramm.

FAQ Brennstoffzelle

Sie ha­ben Fra­gen zur Brenn­stoff­zel­len-Hei­zung? Wir ge­ben Ih­nen Ant­wor­ten und wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­ti­o­nen.

Cookies / Datenschutz
Verwalten Sie Ihre Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung unseres Internetangebots zu ermöglichen. Dazu zählen Cookies, die für den sicheren und technischen Betrieb der Website notwendig sind, sowie solche, die zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Einige Informationen zur Verwendung unserer Website geben wir an Partner für soziale Medien und Werbung weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

In den folgenden Cookie-Zustimmungsoptionen können Sie die Cookies verwalten und zusätzliche Kategorien zulassen. Indem Sie auf den Button "Alle Cookies akzeptieren" klicken, werden alle Kategorien von Cookies aktiviert. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Auswahl: