Mit der EU-Energieplattform als Diversifizierungsmaßnahme zur Unterstützung des REPowerEU-Plans als auch zur Bewältigung der Energiekrise bündelt Europa seine Gas-Nachfrage, koordiniert seine Infrastrukturnutzung, verbessert als einer der größten Gas-Verbraucher der Welt dadurch seine Lage bei Verhandlungen mit internationalen Partnern, erhöht so die eigene Versorgungssicherheit, erleichtert den Zugang zu erschwinglicher Energie und bereitet gemeinsame Gas- und Wasserstoffkäufe vor. Damit soll verhindert werden, dass sich EU-Länder gegenseitig bei der Gasbeschaffung überbieten und so die Preise künstlich in die Höhe treiben. Gleichzeitig verbessern sich dadurch die Bedingungen für alle Verbrauchenden in der EU.
Mit der Verordnung (EU) 2022/2576 des Rates zur Stärkung der Solidarität durch eine bessere Koordinierung von Gas-Käufen, einen grenzüberschreitenden Gas-Austausch und verlässliche Preisrichtwerte erhielt die EU-Energieplattform am 19. Dezember 2022 einen validen Rechtsrahmen. Am 25. April 2023 startete die erste Ausschreibungsrunde nach AggregateEU – dieser Prozess wiederholt sich alle zwei Monate.
Die EU-Länder sind verpflichtet, die Nachfrage nach Gas-Mengen in Höhe von 15 Prozent ihrer jeweiligen Speicherabfüllverpflichtungen zu aggregieren. Über die 15 Prozent hinaus erfolgt die Aggregation freiwillig, beruht jedoch auf demselben Mechanismus.
Die Hauptaufgabe der EU-Energieplattform für 2023 war es, sich auf die Organisation der Nachfrageaggregation und den gemeinsamen Einkauf von Gas für den Winter 2023/2024 zu konzentrieren. Infolge wurden von April bis Dezember 2023 vier Ausschreibungsrunden organisiert. Die Ausschreibungen umfassten 25 Lieferpunkte und 2 virtuelle LNG-Punkte (Nordwesten und Südosten). In diesen vier Runden wurden mehr als 54 Milliarden Kubikmeter Gasnachfrage europäischer Unternehmen aggregiert und mehr als 61 Milliarden Kubikmeter Gas von internationalen Lieferanten angeboten. Nach der Suche nach den wettbewerbsfähigsten Angeboten hat AggregateEU mehr als 42 Milliarden Kubikmeter bereitgestellt, um die europäische Nachfrage zu decken.
Die Verlängerung der Rechtsgrundlage des Mechanismus um ein Jahr (bis zum 31. Dezember 2024) wurde vom Rat am 19. Dezember 2023 auf Vorschlag der Kommission beschlossen.