Gas-Speicherstand in
Deutschland
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Vergleich zum Vortag |
Erdgas stellte im Jahr 2022 fast 24 Prozent der Energie zur Verfügung, die in Deutschland verbraucht wurde. Etwa 20 Millionen Wohnungen und 1,8 Millionen Unternehmen aus Gewerbe und Industrie benötigten den Energieträger zum Heizen oder zur Produktion. Während in den letzten Jahren mehr als die Hälfte des eingesetzten Erdgases aus Russland kam, nahmen die russischen Erdgaslieferungen 2022 als Folge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine deutlich ab. Im vergangenen Jahr kam ein Drittel des eingesetzten Erdgases aus Norwegen, etwa 22 Prozent aus Russland, jeweils etwa 18 Prozent aus Belgien und den Niederlanden und der Rest wurde aus übrigen europäischen Ländern importiert. Der Anteil der Inlandsförderung am Verbrauch betrug 5,4 Prozent. Zudem flossen bereits 10 Terawattstunden regional erzeugtes Biogas durch das deutsche Gas-Netz.
Der Importbedarf betrug 2021 ca. 360 Mrd. m3
Hier finden Sie weitere Informationen zur Sicherung der Gas-Versorgung, wie z. B. den Überblick über die LNG-Import-Kapazitäten in Europa und die Auslastung der LNG-Terminals.
Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicher in der EU. Die 47 deutschen Untertage-Gas-Speicher an 33 Standorten können rund 24 Mrd. m3 Arbeitsgas aufnehmen – das entspricht etwa einem Viertel des deutschen Jahresverbrauchs.
Gesamtkapazität | |
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Aktueller Füllstand | |
Vergleich zum Vortag |
Höchster Wert 2022 | |
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Niedrigster Wert 2022 | |
Vergleich zu 7-Tage |
Stufe des Notfallplans Gas | Was bedeutet die Stufe? | Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? | Welche Konsequenzen hat die Stufe? |
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Frühwarnstufe: Feststellung durch eine Presseerklärung des BMWK | Es liegen konkrete Hinweise vor, dass sich die Gas-Versorgung verschlechtern kann. Die Versorgung ist jedoch gesichert. | Ausbleiben von Gas-Strömen an wichtigen Grenzübergangspunkten; technischer Ausfall wesentlicher Infrastruktur; Extreme Wetterverhältnisse bei gleichzeitig hoher Nachfrage; Risiko einer langfristigen Unterversorgung | Europäische Binnenmarktregeln gelten weiter uneingeschränkt; Gas-Unternehmen stellen die Versorgung gemäß § 53a EnWG sicher; Netzbetreiber setzen netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnEG, Anlage II des SoS-VO und Kapitel 7 des Notfallplans ein; tägliche Lageeinschätzung der Fernleitungsnetzbetreiber an das BMWK; Verpflichtung der Marktteilnehmer zur umfassenden Unterstützung des BMWK bei der Lagebewertung sowie Mitwirkung im Krisenteam |
Alarmstufe: Feststellung durch eine Presseerklärung des BMWK | Es liegt eine Störung der Gas-Versorgung oder eine gesteigerte Nachfrage nach Gas vor, die zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgungslage führen kann. Die Versorgung ist weiterhin gesichert. | Ausbleiben von Gas-Strömen an wichtigen Grenzübergangspunkten; technischer Ausfall wesentlicher Infrastruktur; Extreme Wetterverhältnisse bei gleichzeitig hoher Nachfrage; Risiko einer langfristigen Unterversorgung | Europäische Binnenmarktregeln gelten weiter uneingeschränkt; Gas-Unternehmen stellen die Versorgung gemäß § 53a EnWG sicher; Netzbetreiber setzen netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnEG, Anlage II des SoS-VO und Kapitel 7 des Notfallplans ein; tägliche Lageeinschätzung der Fernleitungsnetzbetreiber an das BMWK; Verpflichtung der Marktteilnehmer zur umfassenden Unterstützung des BMWK bei der Lagebewertung sowie Mitwirkung im Krisenteam |
Notfallstufe: Feststellung durch Verordnung der Bundesregierung und Kundmachung im Bundesgesetzblatt | Es liegt eine außergewöhnlich hohe Gas-Nachfrage, eine erhebliche Versorgungsstörung oder anderweitige extreme Verschlechterungen der gesicherten Versorgung vor. Die Gas-Versorgung reicht nicht mehr aus, um die Nachfrage zu decken. Der Staat greift ein. | Ausfall wesentlicher Infrastrutkur ohne Möglichkeit einer schnellen Alternativversorgung; massive langfristige Lieferausfälle sind zu erwarten ohne ausreichende Möglichkeit einer Alternativversorgung; marktbasierte Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung sind nicht mehr verfügbar oder zeigen keine ausreichende Wirkung; Versorgungssicherheit der geschützten Kunden ist gefährdet | Gas-Unternehmen stellen die Versorgung so lange wie möglich sicher; Netzbetreiber setzen netz- und marktbezogene Maßnahmen des Notfallplans ein; hoheitliche Maßnahmen stehen für den benannten Lastverteiler zur Verfügung; mindestens tägliche Lageeinschätzung durch die Fernleitungsnetzbetreiber an das BMWK; Verpflichtung der Marktteilnehmer zur umfassenden Unterstzützung des BMWK bei der Lagebewertung sowie Mitwirkung im Krisenteam |