- Gebäude-Energie-Gesetz: Aktueller Entwurf sorgt für Unsicherheit
- KWK-Anlagen sind netzdienlich, dezentral und bereit für neue Gase
- Kehler: „Politik muss nun Potenzial der KWK für grüne Transformation anerkennen.“
Essen, 23. Mai 2023. Der aktuelle Entwurf des Gebäude-Energie-Gesetzes sorgt für anhaltende Unsicherheit in der Branche. Dabei bietet gerade die gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Kommunen und Stadtwerken bereits heute eine valide Perspektive für eine künftig grüne, dezentrale Strom- und Wärmeversorgung. Im Rahmen einer Pressekonferenz auf der Messe E-World in Essen forderte der Branchenverband Zukunft Gas einen stärkeren Einsatz der Politik für diese Technologie, damit ihr Potenzial im Rahmen der Transformation des Energiesystems voll ausgeschöpft werden kann.
Der Branchenverband der deutschen Gas- und Wasserstoffwirtschaft Zukunft Gas fordert eine engere Verzahnung von kommunaler Wärmeplanung mit dem aktuell diskutierten Gebäude-Energie-Gesetz. Zum Auftakt der Weltleitmesse E-World in Essen sagte Zukunft Gas Vorstand Dr. Timm Kehler: „Für eine nachhaltige Transformation unseres Energiesystems müssen alle Stellschrauben am richtigen Platz sein. Die anstehende GEG-Novelle muss mit der geplanten Rechtsetzung zur Kommunalen Wärmeplanung sowie der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie eng verknüpft werden.“ Eine besondere Rolle kommt nach Ansicht Kehlers dabei der Kraft-Wärme-Kopplung zu. „Aufgrund ihrer hohen Effizienz und ihrer flexiblen, netzdienlichen Fahrweise bilden KWK-Anlagen die Basis für ein künftig resilientes Energiesystem“, so Kehler. „Vor allem sind sie schon heute in der Lage, mit neuen Gasen, also Biomethan, Wasserstoff und seinen Derivaten sowie synthetisiertem Methan Strom und Wärme zu erzeugen.“
Der aktuelle Entwurf des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) sorge aber für viel Verunsicherung in der Branche, so Kehler weiter. Im Ergebnis finden aktuell kaum Investitionen in KWK statt. Obwohl scheinbar technologieoffen, droht das Gesetz den Markteintritt von Wasserstofftechnologien zu verhindern. Wärmenetze werden zwar im Entwurf berücksichtigt, jedoch verhindert eine Vielzahl von Einschränkungen und Vorbedingungen den Aufbau konkreter Wasserstoffanwendungen. Parallel fehle es an marktgerechten Anreizen, um den Zubau von KWK-Anlagen zu sichern. "Der anhaltende Investitionsstau droht mit Ablauf dieses Jahres, den vorgezogenen Kohleausstieg aufgrund ausbleibenden Zubaus unmöglich zu machen“, warnt Kehler. „Die Politik muss nun handeln: Auf der einen Seite muss sie die schon jetzt kaum einzuhaltenden Fristen beim GEG verlängern, zum anderen muss sie endlich die Potenziale der Kraft-Wärme-Kopplung für die Transformation anerkennen.”
Technisch ist die Kraft-Wärme-Kopplung längst im Wasserstoffzeitalter angekommen, neue Anlagen sind schon heute für eine Nutzung mit neuen Gasen geeignet. „Die KWK bietet Kommunen unabhängig von den bestehenden Voraussetzungen die Möglichkeit, ihre örtliche Wärme- und Strombereitstellung zu dekarbonisieren. Moderne Gasmotoren sind in der Lage sowohl Erdgas, Biomethan als auch Wasserstoff als Brennstoff oder Beimischungen zu nutzen. Analog zur steigenden Verfügbarkeit kann so zunehmend auf kohlenstoffarme Brennstoffe umgestellt werden“, erläutert Michael Wagner, Director Product and Solution Management bei Rolls-Royce Power Systems. Für eine Skalierung fehle es jedoch noch immer an den nötigen Voraussetzungen. Dazu zähle neben der Anpassung des Strommarktdesigns ein Hochlauf von Wasserstoff über die bisher geplanten Industrieanwendungen hinaus.
Für Timm Kehler ist klar: „Die hocheffiziente KWK-Technologie vermag, die im Zuge des Kohlausstiegs erwartete Kapazitätslücke von mindestens 15 Gigawatt zuverlässig, dezentral und klimafreundlich zu schließen. Nun liegt der Ball bei der Politik, die notwendige Regulatorik zu erstellen.“
Die Transformation der Energieversorgung und die Rolle von Wasserstoff auf kommunaler Ebene war parallel auch Thema bei den Berliner Energietagen. Dort stellte der Branchenverband Zukunft Gas auf einem Panel innovative Wasserstoffprojekte in deutschen Kommunen vor.