Die Wartung eines CNG-Fahrzeugs unterscheidet sich nicht wesentlich von der eines Benziners. Dies gilt auch für die Inspektionsintervalle. Fragen zur Inspektion beantworten die jeweiligen Fahrzeughersteller. Bei allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gas-Anlage ausgerüstet sind oder bei denen ein Gas-System nachgerüstet wurde, müssen die Gas-Anlagen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, der sogenannten Gas-Anlagenprüfung (GAP). Diese wird in der Regel im Zuge der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.
Wird ein Fahrzeug bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation zur HU angemeldet und dabei festgestellt, dass es sich um ein Erdgas-Fahrzeug handelt, dann wird auch gleich die GAP durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Sichtprüfung, bei der alle Bauteile (Leitungen, Ventile, Druckbehälter, Verbindungsstücke) auf Vollständigkeit, Funktion und Dichtigkeit geprüft werden. Die GAP wird zudem separat fällig, wenn die Anlage repariert oder das Auto zum Beispiel durch einen Unfall beschädigt wurde, um auszuschließen, dass die Sicherheit der Gas-Anlage beeinträchtigt sein könnte. Die Prüfung der Gas-Anlage führen die staatlich anerkannten Prüforganisationen durch.