1995 erfolgte eine Mineralölsteuer-Begünstigung bis 2009 für Erd- und Flüssiggas als Kraftstoffe, um verkehrsbedingte Emissionen zu mindern. Diese wurde mit einer Reihe von Modellprojekten des Bundes-Umweltministeriums flankiert, in denen Erd- und Flüssiggas-Antrieb gleichberechtigt gefördert wurden. Die Automobil-Industrie hat sich angesichts erheblicher Kosten für gasbetriebene Serienfahrzeuge auf den Erdgas-Antrieb konzentriert, da das CO2-Einsparungspotenzial größer ist und Synergien mit regenerativem Biogas möglich sind. Das Energiesteuergesetz griff diesen Trend im Juni 2017 auf und gibt der Fahrzeugindustrie durch die Festschreibung eines günstigen Energiesteuersatzes für Erdgas als Kraftstoff bis Ende 2026 die notwendige Investitionssicherheit für weitere Entwicklungsanstrengungen.
Damit wird die Dekarbonisierung des Verkehrs und die Marktdurchdringung von Erdgas-Fahrzeugen, die von vielen namhaften Herstellern angeboten werden, weiter vorangetrieben. Für LPG wird die Energiesteuer-Vergünstigung nicht über den gleichen Zeitraum fortgeführt. Diese endet bereits 2022.