Unternehmen, die flüssige Otto- und Dieselkraftstoffe vermarkten, sind seit 2021 im Rahmen der 38. BImSchV und des Gesetzes zur Treibhausgasminderungsquote zur Emissionsreduzierung verpflichtet. Ziel ist es, auf klimaschonende Kraftstoffe umzusteigen. Im Kraftstoffsektor werden vergleichsweise wenig erneuerbare Energien eingesetzt, der größte Anteil wird durch die Beimischung flüssiger Biokraftstoffe wie Biodiesel oder Bioethanol erfüllt.
Alternativ kann diese Verpflichtung auch an Dritte, beispielsweise an Betreiber von CNG-Tankstellen, übertragen werden. Biogas aus Rest- und Abfallstoffen hat für die quotenverpflichteten Mineralölunternehmen zur Erfüllung der fortschrittlichen Unterquote aufgrund unzureichender Alternativen einen besonders hohen Wert. Hierdurch können attraktive Zusatzerlöse erzielt werden. Bisher bestand diese Möglichkeit nur für Anlagenbetreiber, die Biogas als Kraftstoff vermarkten.