Eine Steuer für CO2

Im Rah­men ih­res Kli­ma­schutz­pro­gramms hat die Bun­des­re­gie­rung zum 1. Ja­nu­ar 2021 die Be­prei­sung von CO2 für Wär­me und Ver­kehr auf den Weg ge­bracht. Mit der Ein­füh­rung der CO2-Steu­er sol­len die Treib­haus­gas-Emis­si­o­nen wei­ter re­du­ziert und so die ge­setz­ten Kli­ma­schutz­zie­le er­reicht wer­den.

Was ist der CO2-Preis?

Be­reits seit 2005 gibt es die CO2-Be­prei­sung für die Ener­gie­wirt­schaft und die ener­gie­in­ten­si­ve In­dus­trie. Die­se wird über den eu­ro­pä­i­schen Emis­si­ons­han­del ge­re­gelt. EU-Un­ter­neh­men müs­sen, für die durch sie ver­ur­sach­ten CO2-Emis­si­o­nen, so­ge­nann­te Emis­si­ons­be­rech­ti­gun­gen kau­fen.

2021 wur­de erst­mals ein Preis für den Aus­stoß von CO2 in den Be­rei­chen Wär­me und Ver­kehr ein­ge­führt. Es han­delt sich da­bei um ei­ne Ab­ga­be auf fos­si­le Ener­gie­trä­ger wie Erd­gas, Heiz­öl, Ben­zin oder Die­sel. Der CO2-Preis wird im Rah­men des na­ti­o­na­len Emis­si­ons­han­dels über das Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz (BEHG) ge­setz­lich ge­re­gelt. Da­rü­ber wer­den die Fir­men, die fos­si­le Ener­gie­trä­ger ver­kau­fen, ge­setz­lich ver­pflich­tet, Zer­ti­fi­ka­te für die bei der Ver­bren­nung ent­ste­hen­den Emis­si­o­nen zu er­wer­ben. Ein­zel­ne Haus­hal­te müs­sen al­so kei­ne Zer­ti­fi­ka­te er­wer­ben.

Wie hoch ist die CO2-Steu­er?

Auf­grund der ak­tu­el­len Ener­gie­preis­kri­se hat der Bundestag Ende Oktober beschlossen, die bis­her ge­plan­te Er­hö­hung des CO2-Prei­ses im Jahr 2023 um fünf Euro pro Ton­ne auf den 1. Ja­nu­ar 2024 zu ver­le­gen.

Das führt auch zu ei­ner Ver­än­de­rung in der ge­plan­ten Ein­füh­rungs­pha­se der CO2-Steu­er. In 2021 be­trug der Preis für ei­ne Ton­ne CO2 25 Eu­ro. 2023 er­folgt kei­ne Er­hö­hung. Bis 2025 steigt der Preis dann je Ton­ne CO2 auf 45 Euro. Ab 2026 gilt dann ein Preis­kor­ri­dor (an­stel­le ei­nes Fest­prei­ses für CO2) von 55 bis 65 Euro pro Ton­ne.

Entwicklung des CO2-Preises

Für Erd­gas be­deu­tet das: Je Ki­lo­watt­stun­de wur­den 2021 ca. 0,5 Cent er­ho­ben. Die Heiz­kos­ten für Erd­gas hat­ten sich 2021 durch den CO2-Preis al­so ge­ring­fü­gig ge­än­dert, wenn kei­ne Ener­gie­ef­fi­zienz­maß­nah­men wie die Op­ti­mie­rung der be­ste­hen­den Hei­zung oder der Ein­bau ei­ner mo­der­nen Hei­zung er­grif­fen wur­den. 2022 stiegt der CO2-Preis auf 30 Euro/­Ton­ne CO2. Je Ki­lo­watt­stun­de Erd­gas wur­den durch den CO2-Preis et­wa 0,6 ct/­kWh er­ho­ben.

Für eine Gas-Hei­zung wer­den sich die Kos­ten durch den CO2-Preis ge­ring­fü­gig än­dern.

  Einfamilienhaus (unsaniert) Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (unsaniert)
Wohnfläche 150 qm 90 qm
Wärmebedarf pro Jahr 200 kWh/qm 150 kWh/qm
Mehrkosten pro Jahr 195,00 Euro 87,70 Euro

Was soll mit der CO2-Steuer er­reicht wer­den und wa­rum zahlt sie der End­ver­brau­cher?

Der durch den Ge­setz­ge­ber vor­ge­schrie­be­ne Preis­be­stand­teil wird durch den Ener­gie­ver­sor­ger an die End­ver­brau­cher wei­ter­ge­ge­ben – qua­si ähn­lich der Mehr­wert­steu­er. Der CO2-Preis wird ge­nau­so wie Steu­ern und Ab­ga­ben in die Ener­gie­prei­se ein­kal­ku­liert. Der CO2-Preis be­zieht sich auf die ge­nutz­te Men­ge Erd­gas und ist bei je­dem Gas-Ver­sor­ger gleich.

Mit dem neuen Kli­ma­schutz-In­stru­ment sol­len vor al­lem drei Din­ge er­reicht wer­den:

  • Die Bun­des­re­gie­rung möch­te mit dem Preis für CO2 für ei­nen be­wuss­te­ren Um­gang mit Ener­gie sor­gen. Der Ener­gie­ver­brauch für Heiz­wär­me, war­mes Was­ser und Mo­bi­li­tät soll noch deut­lich wei­ter re­du­ziert wer­den.
  • Durch die CO2-Be­prei­sung wer­den An­rei­ze zur In­ves­ti­ti­on in mo­der­ne Heiz­tech­no­lo­gien und al­ter­na­ti­ve An­trie­be ge­setzt. Mo­der­ne Heiz­ge­rä­te sind ener­gie­ef­fi­zien­ter und kli­ma­scho­nen­der.
  • Für die Ge­bäu­de­be­hei­zung und die Mo­bi­li­tät sol­len mehr er­neu­er­ba­re Ener­gien wie zum Bei­spiel Bio­gas ge­nutzt wer­den.

Mit dem Geld för­dert der Staat Kli­ma­schutz­maß­nah­men, zum Bei­spiel die Sa­nie­rung von Wohn­ge­bäu­den oder den Ein­bau kli­ma­scho­nen­der Hei­zungs­an­la­gen. Mit den Ein­nah­men soll auch die EEG-Um­la­ge – ein Be­stand­teil des Strom­prei­ses – ge­senkt wer­den.

Kön­nen Ver­mie­ter:in­nen die Kos­ten für die CO2-Be­prei­sung auf ih­re Mie­ter:in­nen um­le­gen?

Seit Januar 2023 sol­len die Kos­ten ent­spre­chend der Ver­ant­wor­tungs­be­rei­che laut dem Ge­setz zur Auf­tei­lung der Koh­len­di­o­xid­kos­ten (Koh­len­di­o­xid­kos­ten­auf­tei­lungs­ge­setz - CO2KostAufG) um­ge­legt wer­den. Da­für hat die Bun­des­re­gie­rung ein 10-Stu­fen­mo­dell für die CO2-Verteilung ent­wi­ckelt: Bei Miet­ob­jek­ten mit ei­ner schlech­ten Ener­gie­bi­lanz, so­ge­nann­te emis­si­ons­rei­che Ge­bäu­de, muss der Ver­mie­ten­de bis zu 90 Pro­zent der CO2-Kos­ten über­neh­men. Je schlech­ter die Ener­gie­bi­lanz des Ge­bäu­des ist, des­to hö­her sind die CO2-Kos­ten für den Ver­mie­ten­den. Das Stu­fen­mo­dell gilt für Wohn­ge­bäu­de. Der ener­ge­ti­sche Stan­dard ei­nes Ge­bäu­des ist über den Ener­gie­aus­weis ab­les­bar. Zuvor waren die Ver­mie­te­rin bzw. der Ver­mie­ter be­rech­tigt, über die jähr­li­che Heiz- und Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung die ent­stan­de­nen CO2-Kos­ten kom­plett auf die Mie­ter:in­nen um­zu­le­gen.

Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den gilt zu­nächst über­gangs­wei­se ei­ne hälf­ti­ge Tei­lung des CO2-Prei­ses. Ein Stu­fen­mo­dell wie bei Wohn­ge­bäu­den eig­net sich der­zeit noch nicht, da die­se Ge­bäu­de in ih­ren Ei­gen­schaf­ten zu ver­schie­den sind. Die Da­ten­la­ge reicht ak­tu­ell nicht aus für ei­ne ein­heit­li­che Re­ge­lung. Hier gilt es, wie im Ge­setz­ent­wurf vor­ge­se­hen, bis En­de 2024 die da­für er­for­der­li­chen Da­ten zu er­he­ben. Ein Stu­fen­mo­dell für Nicht­wohn­ge­bäu­de soll dann En­de 2025 ein­ge­führt wer­den.

Der CO2-Preis ist eine Steuer für fos­si­le Ener­gie­trä­ger. Wa­rum soll­ten Ver­brau­cher:in­nen noch mit Erd­gas hei­zen?

Erd­gas ist der kli­ma­scho­nends­te kon­ven­ti­o­nel­le Ener­gie­trä­ger mit ent­spre­chend ge­rin­gen CO2-Emis­si­o­nen. Ge­gen­über an­de­ren fos­si­len Ener­gie­trä­gern wie Heiz­öl oder Ben­zin fal­len nur ge­rin­ge Mehr­kos­ten in­fol­ge des CO2-Prei­ses an. Im Wär­me­markt spielt Erd­gas ei­ne gro­ße Rol­le – je­de zwei­te Woh­nung wird mit dem Ener­gie­trä­ger be­heizt.

Der An­teil von kon­ven­ti­o­nel­lem Erd­gas wird in den kom­men­den Jah­ren wei­ter zu­rück­ge­hen. Die Men­ge an grü­nem Gas wie Bio­gas und Was­ser­stoff wird sich da­ge­gen wei­ter er­hö­hen.

Wird auch ein Bio­gas-Ta­rif mit CO2 be­steu­ert?

Wenn es sich um ech­tes Bio­gas han­delt, das aus der Ver­gä­rung von Bio­mas­se stammt, han­delt es sich um ei­ne er­neu­er­ba­re Ener­gie und der Ta­rif wird nicht mit dem CO2-Preis be­las­tet. Denn grü­nes Gas wie Bio­gas er­mög­licht den Weg hin zu ei­ner kli­ma­neu­tra­len Wär­me­ver­sor­gung. Han­delt es sich bei dem be­zo­ge­nen "Öko­gas" um fos­si­les Erd­gas, für des­sen CO2-Emis­si­o­nen der Lie­fe­rant ei­ne CO2-Kom­pen­sa­ti­on, zum Bei­spiel durch Pflan­zung von Bäu­men, ga­ran­tiert, wird der ge­sam­te Gas-Be­zug mit dem CO2-Preis be­las­tet.

Wie können Gas-Kunden:innen ihre Kosten senken bzw. dafür sorgen, dass sich diese trotz der Steuer nicht erhöhen?

Ei­gen­heim- und Mehr­fa­mi­lien­haus­be­sit­zen­de kön­nen in ei­ne mo­der­ne Heiz­tech­no­lo­gie in­ves­tie­ren, die ener­gie­ef­fi­zient und kli­ma­scho­nend ist. Im Ein­fa­mi­lien­haus kann mit dem Wech­sel von ei­nem Öl-Nie­der­tem­pe­ra­tur­kes­sel zu ei­ner Gas-Brenn­wert­hei­zung ei­ne Kos­ten­er­spar­nis von bis zu 800 Eu­ro für die Heiz- und Warm­was­ser­kos­ten er­zielt wer­den. Mit der Kom­bi­na­ti­on von Gas-Brenn­wert­hei­zung und So­lar­ther­mie er­höht sich die Kos­ten­er­spar­nis auf ca. 1.000 Eu­ro. Zu­dem kön­nen Ei­gen­heim­be­sit­zer:in­nen auch mit klei­ne­ren Ef­fi­zienz­maß­nah­men ih­ren Ener­gie­ver­brauch und da­mit ver­bun­den ih­re CO2-Emis­si­o­nen re­du­zie­ren. Mo­der­ne Smart-Home-Sys­te­me, der Aus­tausch der al­ten Hei­zungs­pum­pe oder die Durch­füh­rung ei­nes hy­drau­li­schen Ab­gleichs sor­gen nicht nur für ei­nen sin­ken­den Ener­gie­ver­brauch, son­dern er­hö­hen auch den Kom­fort.

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