Pressemitteilung , 27. Mai 2024

Zukunft Gas: EU-Verordnung zur Reduzierung von Methanemissionen stärkt Klimaschutz

Bild: Lotte Ostermann/ Zukunft Gas
  • EU beschließt Methanverordnung für Emissionsreduktion im Energiesektor und schafft Regeln zur Methanüberwachung.
  • Zukunft Gas begrüßt die Verordnung als wichtigen Beitrag zum europäischen Klimaschutz, fordert jedoch weitere Abstimmungen der EU-Kommission mit der US-Regierung, insbesondere bezüglich Nachweis- und Berichtspflichten.
  • Kehler: „Die transparente Handhabung von Vorkettenemissionen ist essenziell für den Klimaschutz. Die Regulierung der EU ist daher sinnvoll, wir brauchen allerdings globale Standards.“

Der Europäische Rat hat heute die EU-Methanverordnung beschlossen. Zukunft Gas, die Stimme der deutschen Gas- und Wasserstoffwirtschaft, begrüßt die Verordnung als bedeutenden Fortschritt im Kampf gegen Methanemissionen im Energiesektor. Methan, als starkes Treibhausgas, leistet nach Kohlendioxid den größten Beitrag zum Klimawandel. Nach Ansicht von Zukunft Gas bedarf es allerdings noch weiterer Klarstellungen, insbesondere hinsichtlich der Nachweis- und Berichtspflichten.

Der Energiesektor ist nach Landwirtschaft und Abfallwirtschaft eine relevante Quelle von Methanemissionen. Ziel der EU-Methanverordnung ist es, den Methanausstoß bei Förderung, Transport und Verwendung von Kohle, Öl und Gas zwischen 2020 und 2030 um 30 Prozent zu verringern. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen, ihre Methanemissionen präzise zu messen, zu überwachen, zu berichten, um dann Maßnahmen zur Reduktion zu ergreifen.

Der Branchenverband der Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt die neue Verordnung als einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz. „Mit der Methanverordnung machen wir auf europäischer Ebene einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Verordnung schafft Transparenz und wird die Vorteile des kohlenstoffarmen Energieträgers Erdgas gegenüber Öl und Kohle stärker zur Geltung bringen. Allerdings sind einige der Regelungen sehr komplex und nicht ausreichend definiert und bedürfen weiterer Präzisierung. Insbesondere sind Punkte zu Nachweis- und Berichtspflichten gerade bei Importen noch zu ungenau formuliert und könnten die Umsetzung erschweren“, so Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas.

Nach Kehlers Worten sind die Unternehmen der Branche schon lange sehr aktiv, die eigenen Emissionen zu reduzieren: „Methan sieht und riecht man nicht. Neue Messsysteme bis hin zu Satelliten machen die Methanemissionen aber mittlerweile sichtbar und ermöglichen eine wirksame Emissionsreduktion.“ Zwischen 1990 und 2018 konnte die Erdgasbranche die Methanemissionen, die entlang der Wertschöpfungskette entstehen EU-weit um 58 Prozent reduzieren, obwohl der Gasverbrauch in der gleichen Zeit um 25 Prozent zulegte.

Herausforderungen und Unklarheiten im Detail

Für Zukunft Gas liegen die Schwierigkeiten daher auch nicht in den hohen Ambitionen, sondern in der fehlenden Klarheit und Praktikabilität der Anforderungen. Beispielsweise sind die Anforderungen an die MRV-Äquivalenz (Measurement, Reporting, Verification), also die Anerkennung ausländischer Zertifizierungssysteme, und die Methanintensitätsmethodik noch unbekannt und werden erst nach Inkrafttreten der Verordnung definiert.

Unklarheiten bestehen darüber, wer diese Informationen liefern soll (Exporteur oder Produzent). Ebenso bleibt unklar, wie mit Gas umgegangen werden soll, das über Rohstoffbörsen gehandelt wird, wo der Produzent nicht bekannt ist.

Verordnung stellt wichtigsten Lieferanten vor große Herausforderung

Zukunft Gas Vorstand Kehler warnt, dass die neue Verordnung insbesondere für Europas wichtigsten LNG-Lieferanten, die USA, eine große Herausforderung bedeutet. „In den USA gelten seit Jahren eigene Methanverordnungen“, führt Kehler aus. „Es ist nicht klar, wie diese erfolgreich eingeführten US-Regeln im Rahmen der EU-Verordnung anerkannt werden. Es fehlt ein abgestimmtes Vorgehen zwischen EU-Kommission und US-Regierung. Zudem berücksichtigt die EU-Verordnung nicht die komplexe Marktstruktur der LNG-Branche in den USA. Den amerikanischen LNG-Anbietern ist zurzeit nicht klar, wer welche Verpflichtung hat.“ Schließlich, so Kehler weiter, haben die USA bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um ihre Methanemissionen zu reduzieren und transparent offenzulegen: „Ein bedeutender Fortschritt war beispielsweise die Einführung von Anreizen im Rahmen des IRA zur Senkung von Methanemissionen in den USA, mit dem langfristigen Ziel, diese Emissionen nahezu auf null zu reduzieren." Seit 2015 sei die Methanintensität der Gasförderung in den USA deutlich zurückgegangen.

Hintergrund

Die EU-Methanverordnung für den Energiesektor wurde im Dezember 2021 als Teil der Maßnahmen zur Umsetzung des Europäischen Green Deal vorgeschlagen. Dies ist die erste EU-Gesetzgebung zur Eindämmung schädlicher Methanemissionen im Energiesektor und folgt der EU-Methanstrategie, die 2020 verabschiedet wurde.

Die neue EU-Verordnung schafft Regelungen zur Überwachung, Überprüfung und Beseitigung von Methan-Leckagen in fossilen Energieinfrastrukturen innerhalb der Europäischen Union. Sie verpflichtet Unternehmen, ihre Methanemissionen präzise zu messen, zu überwachen, zu berichten und Maßnahmen zur Reduktion zu ergreifen. Zusätzlich adressiert die Verordnung auch die Methanemissionen von Importen, einschließlich der Einrichtung einer Methan-Transparenzdatenbank und eines globalen Überwachungsinstruments für Methanemittenten.

Die EU führt internationale Maßnahmen zur Bekämpfung von Methanemissionen ein und hat zusammen mit den USA die Global Methane Pledgebei der COP26 in Glasgow 2021 ins Leben gerufen.

Zukunft Gas ist die Stim­me der deut­schen Gas- und Was­ser­stoff­wirt­schaft. Der Bran­chen­ver­band bün­delt die In­te­res­sen der Mit­glie­der und tritt ge­gen­über Öf­fent­lich­keit, Po­li­tik so­wie Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern auf. Ge­mein­sam mit den Mit­glieds­un­ter­neh­men setzt sich der Ver­band da­für ein, dass die Po­ten­zi­a­le von Was­ser­stoff, Bio­gas und Erd­gas so­wie der be­ste­hen­den Gas­-In­fra­struk­tur ge­nutzt wer­den, in­for­miert über die Chan­cen und Mög­lich­kei­ten, die gas­för­mi­ge Ener­gie­trä­ger für un­se­re Ge­sell­schaft bie­ten und treibt die Trans­for­ma­ti­on der Gas­-Bran­che hin zu neu­en Ga­sen vo­ran. Ge­tra­gen wird der Ver­band von füh­ren­den Un­ter­neh­men der Gas- und Was­ser­stoff­wirt­schaft. Wei­te­re Bran­chen­ver­bän­de und die Heiz­ge­rä­te­in­dus­trie un­ter­stüt­zen Zukunft Gas als Part­ner.

Charlie Grüneberg
Ihr Pressekontakt

Charlie Grüneberg

Leiter Kommunikation und Pressesprecher

Tel.: +49 171 2402630

Rechtlicher Hinweis zur Nutzung

Die Rech­te für die auf die­ser Sei­te ver­öf­fent­lich­ten Bil­der, Tex­te, Au­dio- und Vi­deo­da­tei­en lie­gen, wenn nicht an­ders ver­merkt, bei Zukunft Gas e.V. Die Da­te­ien aus dem Pres­se­be­reich kön­nen mit Quel­len­an­ga­be für die re­dak­ti­o­nel­le Be­richt­er­stat­tung ver­wen­det wer­den. Die Nut­zung bzw. der Ab­druck ist ho­no­rar­frei. Bit­te las­sen Sie uns bei ei­ner even­tu­el­len Nut­zung ei­nen Be­leg zu­kom­men.

Jeg­li­che an­de­re Nut­zung ist nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Ein­wil­li­gung von Zukunft Gas ge­stat­tet.

Die be­reit­ge­stell­ten Da­tei­en sind nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen er­stellt. Un­ge­ach­tet des­sen über­nimmt Zukunft Gas kei­ne Ver­ant­wor­tung für aus der Nut­zung der Da­tei­en ent­ste­hen­de Schä­den.

Cookies / Datenschutz
Verwalten Sie Ihre Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung unseres Internetangebots zu ermöglichen. Dazu zählen Cookies, die für den sicheren und technischen Betrieb der Website notwendig sind, sowie solche, die zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Einige Informationen zur Verwendung unserer Website geben wir an Partner für soziale Medien und Werbung weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

In den folgenden Cookie-Zustimmungsoptionen können Sie die Cookies verwalten und zusätzliche Kategorien zulassen. Indem Sie auf den Button "Alle Cookies akzeptieren" klicken, werden alle Kategorien von Cookies aktiviert. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Auswahl: