In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen, die auch das Konzept zur Finanzierung des Wasserstoffkernnetzes beinhaltet. Darüber hinaus haben die Abgeordneten für die Herkunftsnachweisregisterverordnung gestimmt. Dr. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbands Zukunft Gas, sieht darin wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Wasserstoffwirtschaft, betont aber auch kritische Punkte in der neuen Gesetzgebung.
„Die heutige Entscheidung des Bundestages zum Wasserstoffkernnetz ist ein wichtiger Schritt, um aus Deutschland ein Wasserstoffland zu machen. Mit den festgelegten Rahmenbedingungen erwarten wir, dass genügend privatwirtschaftliches Interesse geweckt wird, um die Wasserstoffwirtschaft und die Investitionen in das Kernnetz voranzutreiben. Ob der gefundene Kompromiss ausreichend attraktiv für die Investoren ist, wird sich bis zum 21. Mai zeigen. Bis dahin müssen die Fernleitungsnetzbetreiber bei der Bundesnetzagentur Umrüstungs- und Bauprojekte für das angestrebte Leitungsnetz beantragen. Die Herausforderung besteht aber nicht nur im Bau, sondern auch darin, die Rohre schnellstmöglich mit Wasserstoff zu füllen, die Infrastruktur effektiv zu nutzen und Industrie und Kraftwerke mit Wasserstoff zu versorgen.
Mit Blick auf die Herkunftsnachweisregisterverordnung bedauern wir, dass unser zentrales Anliegen, den CO₂-Fußabdruck neuer Gase im Register zu verankern, nicht aufgenommen wurde. Diese Information ist entscheidend, um eine sinnvolle Quote für den Einsatz neuer Gase wie Wasserstoff und seine Derivate sowie Biomethan zu etablieren. Ohne diese Grundlage bleibt ein großer Fehler im System.
Gleichzeitig begrüßen wir die Klarstellung, die im Kontext der Bilanzierung über Erdgas- und Wasserstoffnetze erfolgt ist. Dank dieser von uns geforderten Anpassung wird verhindert, dass grüner Wasserstoff sein grünes Siegel verliert, wenn er dem Erdgasnetz beigemischt wird. Das ist ein entscheidender Fortschritt für alle Elektrolyseprojekte, die noch nicht direkt an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, aber bereits jetzt über das Gasnetz handeln möchten.“