Berlin, 1. Dezember 2022. Anlässlich der ersten Lesung der Gesetzentwürfe zur Gas- und Strompreisbremse im Deutschen Bundestag äußert sich Dr. Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, zur Streichung der vermiedenen Netznutzungsentgelte für Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK). Der betreffende Paragraf §120 EnWG gehört nicht zum Kern der Krisen-Bekämpfung im Zuge der hohen Energiepreise.
„Der Wegfall der vermiedenen Netznutzungsentgelte mag zwar die Stromkundinnen und -kunden entlasten, bedeutet aber eine ungerechtfertigte Belastung für die Betreiber von KWK-Anlagen. Insbesondere bei Bestandsanlagen sind sie fester Teil der Betriebskalkulation. Hier die Rechtssicherheit und Planbarkeit zu gefährden, halten wir für falsch. Insbesondere im anstehenden Transformationsprozess hin zu einer immer stärker auf erneuerbare Energien fußenden Stromversorgung spielt die Kraft-Wärme-Kopplung eine entscheidende Rolle. Mit ihrer dezentralen Aufstellung und hohen Flexibilität muss die KWK wichtige Beiträge für die Wärmewende liefern und dabei helfen, Versorgungssicherheit im Stromsystem zu gewährleisten, wenn kein Wind weht und die Sonne nicht scheint. Die KWK steigert somit die Resilienz des Energiesystems. Die ersatzlose Streichung der vermiedenen Netznutzungsentgelte entzieht den Betreibern einen bedeutsamen Erlösstrom und ist daher in unseren Augen kontraproduktiv für den Prozess der Energiewende. Im Ergebnis werden durch die für viele Beobachter überraschende Streichung des §120 EnWG voraussichtlich die Wärmepreise steigen, obwohl der Gesetzgeber mit den neuen “Preisbremsen-Gesetzen” genau das Gegenteil beabsichtigt.“