- Neue Gaskraftwerke werden benötigt, um die Versorgung zu sichern
- Investitionszyklus von Gaskraftwerken beträgt 5 bis 8 Jahre
- Kehler: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, die drohende Versorgungslücke bis 2030 zu schließen, den Ausbau der Erneuerbaren abzusichern und die Klimaziele zu erreichen.“
Berlin, 27. November 2020. Bereits im Kohleausstiegsgesetz wurde festgelegt, dass die schrittweise wegfallende Kapazität der Kohlemeiler durch klimaschonende Gaskraftwerke ersetzt werden sollen. Mit der Verabschiedung des jetzigen Gesetzes im Bundesrat wird der Genehmigungsprozess für Investitionen beschleunigt. Den Beschluss kommentiert Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft ERDGAS:
„Mit dem Investitionsbeschleunigungsgesetz geht die Politik einen wichtigen Schritt, um die Versorgung auch in Zukunft zu sichern. Das Gesetz erleichtert den Genehmigungsprozess und damit den Umstieg von Kohle- auf Gaskraftwerke. So lassen sich schnellere Erfolge beim Klimaschutz erzielen. Denn der Fuel Switch, also die Umstellung von Kohle auf Gas reduziert die CO2-Emissionen in der Stromerzeugung um bis zu 70 Prozent.
Der heutige Beschluss ermöglicht einen schnelleren Zubau von Fernwärmeleitungen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK). Diese sind mit Blick auf die Stromwende dringend nötig. Laut Berechnungen des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität Köln (EWI) steuert Deutschland durch den Atom- und Kohleausstieg auf eine Lücke von 13 - 45 Gigawatt von gesicherter Leistung zu. Diese Lücke kann unter anderem durch den Zubau von hocheffizienten KWK-Anlagen auf Basis von Gas geschlossen werden. Gaskraftwerke produzieren auch dann Strom, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Bei einem regulären Investitionszyklus von fünf bis acht Jahren hilft das Investitionsbeschleunigungsgesetz, die drohende Versorgungslücke bis 2030 zu schließen, den Ausbau der Erneuerbaren abzusichern und die Klimaziele zu erreichen.“