Deutschland wird als erster Mitgliedstaat an dem neuen EU-Mechanismus “Ausschreibungen als Service” („Auctions as a Service”) der Europäischen Wasserstoffbank teilnehmen. Dafür stellt die Bundesregierung zusätzliche 350 Mio. EUR für Elektrolyseur-Projekte in Deutschland bereit. Diese kommen zu den 800 Mio. EUR hinzu, die der EU-Innovationsfonds für Projekte unionsweit vorsieht. Die zusätzlichen finanziellen Mittel, sollen weitere Projekte für erneuerbaren Wasserstoff anreizen und finanzieren. Die EU-Kommission lädt die anderen Mitgliedsstaaten ein, von dieser Möglichkeit in zukünftigen Ausschreibungen ebenfalls Gebrauch zu machen.
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Erneuerbarer Wasserstoff wird eine Schlüsselrolle im Prozess der globalen Dekarbonisierung spielen. Wir begrüßen, dass die Kommission den Markthochlauf für erneuerbaren Wasserstoff in der EU zügig vorantreibt. Die deutsche Beteiligung an dieser Ausschreibung hilft uns bei der Umsetzung unserer nationalen Wasserstoffstrategie und schafft einen zusätzlichen Anreiz für Projekte in Deutschland. Diese Ausschreibung ist für politische Entscheidungsträger und Marktteilnehmer in Deutschland und darüber hinaus ein großer Schritt, der die Verfügbarkeit von erneuerbarem Wasserstoff erhöht und die entstehende Wertschöpfungskette für erneuerbaren Wasserstoff unterstützt.“
Exekutiver Vizepräsident der EU-Kommission für den Green Deal Maros Šefčovič: „Wir werden den Übergang zu einer klimaneutralen EU und einem dekarbonisierten Energiesystem nur mit vereinten Kräften schaffen. Ich freue mich sehr, dass Deutschland als erster Mitgliedstaat die Wasserstoff-Pilotauktion des Innovationsfonds nutzt, um Projekte für erneuerbaren Wasserstoff auf nationaler Ebene zu fördern. Deutschland ist ein Vorreiter, und ich kann andere nur einladen, diesem Beispiel zu folgen.“
EU-Kommissar für Klimapolitik Wopke Hoekstra: „Die europäische Industrie ist führend in der Entwicklung von erneuerbarem Wasserstoff und verfügt über eine beeindruckende Anzahl Pipeline von Projekten, die für die Teilnahme an der Auktion bereit sind. Die Pilotauktion im Rahmen des Innovationsfonds wird dazu beitragen, Anreize für die notwendigen finalen Investitionsentscheidungen zu schaffen, damit diese Projekte verwirklicht werden können und der europäische Markt für erneuerbaren Wasserstoff an Größe gewinnt. Es ist großartig, dass Deutschland bei der ersten Auktion mit an Bord ist, und ich lade weitere Mitgliedstaaten ein, diesem Beispiel zu folgen.“
Am 23. November 2023 hat die EU-Kommission die erste EU-weite Ausschreibung des Innovationsfonds zur Förderung der Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff eröffnet. Für erneuerbaren Wasserstoff, der in der EU hergestellt wird, übernimmt die Wasserstoffbank die Differenz zwischen den Kosten für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und dem Preis, den der Markt dafür zu zahlen bereit ist. Die genaue Höhe der Förderung wird in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Hersteller von erneuerbarem Wasserstoff, die den geringsten Förderbetrag in Euro pro Kilo produzierten Wasserstoffs bieten, erhalten den Zuschlag.
Der Mechanismus "Ausschreibungen als Service" im Rahmen der Wasserstoffbank ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusätzliche Projekte zu finanzieren, die an der Ausschreibung teilnehmen, aber nicht mehr aus dem Budget des Innovationsfonds gefördert werden können. Mit diesem Instrument können die Mitgliedstaaten wettbewerbsfähige Projekte in ihrem Hoheitsgebiet ermitteln und unterstützen, ohne dass eine separate nationale Ausschreibung erforderlich ist. Die Teilnahme der Mitgliedstaaten erfolgt auf freiwilliger Basis. Projektentwickler müssen in ihrem Gebot zum Ausdruck bringen, dass sie "Ausschreibungen als Service" nutzen wollen, um für eine Förderung über diesen Mechanismus in Frage zu kommen. Die Förderung der Mitgliedsstaaten über diesen Mechanismus stellt eine Beihilfe dar. Die Mitgliedstaaten müssen ihre Teilnahme an dem Mechanismus bei der Kommission notifizieren, profitieren jedoch von einem gestrafften beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren, da die Ausschreibung im Einklang mit den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen konzipiert ist.