Branchennews , 13. Feb 2023

EU-Kommission legt delegierten Rechtsakt zu grünem Wasserstoff vor

Ein fehlender Rechtsrahmen gilt aktuell als größtes Hemmnis für finale Investitionsentscheidungen in Wasserstoff-Großprojekte. Die Europäische Kommission hat nun einen neuen Entwurf zum delegierten Rechtsakt vorgelegt, welcher die Kriterien zur Erzeugung von grünem Wasserstoff festschreibt. Als Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) gilt er vorerst formal nur für die Anrechnung auf das Erneuerbare-Energien-Verkehrsziel. Der Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat übermittelt. Die Institutionen haben jetzt bis zu vier Monate Zeit, die Vorschläge zu prüfen und über deren Umsetzung zu entscheiden. Eine Möglichkeit die Vorschläge zu ändern besteht nicht. In dem Entwurf wird festgelegt, unter welchen Bedingungen Wasserstoff, wasserstoffbasierte Kraftstoffe oder andere Energieträger als erneuerbare Brenn- und Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs (renewable fuels of non-biological origin, RFNBOs) angesehen werden können.

Im Wesentlichen nennt der Rechtsakt drei Kriterien - Zusätzlichkeit, zeitliche sowie räumliche Korrelation.

Ersteres heißt, dass Elektrolyseure zur Erzeugung von grünem Wasserstoff an neu errichtete Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarem Strom angeschlossen werden müssen. So sollen Anreize zum Zubau entstehen. Neue und ungeförderte EE-Anlagen müssen kontrahiert werden. Um in der Markthochlaufphase Wasserstoffprojekte nicht zu behindern, sei aber in einer Übergangsphase von vier Jahren (bis Ende 2027) eine Befreiung möglich.

Des Weiteren ist nach dem Entwurf eine zeitliche Korrelation von einer Stunde zwischen Stromverbrauch der Elektrolyseure und Produktion der Erzeugungsanlage notwendig. Nur entsprechend erzeugter Wasserstoff soll als grün gelten. In einer längeren Übergangsphase wäre bis Ende 2029 jedoch vorerst eine monatliche Korrelation ausreichend.

Mit der dazukommenden geographischen Korrelation soll sichergestellt werden, dass kein unnötiger Netzausbaubedarf anfällt. Erzeugungsanlage und Elektrolyseur müssen in der selben Stromgebotszone liegen (im Falle von Deutschland gilt das gesamte Bundesgebiet als selbe Stromgebotszone).

"Erneuerbarer Wasserstoff ist ein entscheidender Bestandteil unserer Strategie für eine kosteneffiziente Energiewende und trägt dazu bei, in verschiedenen Industrieverfahren von fossilen Brennstoffen aus Russland unabhängig zu werden“, sagte Energie-Kommissarin Kadri Simson. „Klare Vorschriften und ein zuverlässiges Zertifizierungssystem sind von entscheidender Bedeutung dafür, dass sich dieser aufstrebende Markt in Europa entwickeln und etablieren kann. Diese delegierten Rechtsakte bieten Investoren die dringend benötigte Rechtssicherheit und werden die Führungsrolle der EU-Industrie in diesem grünen Sektor weiter stärken.“

Ihr Ansprechpartner

Selina Stolzenbach
Ihr Pressekontakt

Selina Stolzenbach

Managerin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +49 170 6589188

Rechtlicher Hinweis zur Nutzung

Die Rech­te für die auf die­ser Sei­te ver­öf­fent­lich­ten Bil­der, Tex­te, Au­dio- und Vi­deo­da­tei­en lie­gen, wenn nicht an­ders ver­merkt, bei Zukunft Gas e.V. Die Da­te­ien aus dem Pres­se­be­reich kön­nen mit Quel­len­an­ga­be für die re­dak­ti­o­nel­le Be­richt­er­stat­tung ver­wen­det wer­den. Die Nut­zung bzw. der Ab­druck ist ho­no­rar­frei. Bit­te las­sen Sie uns bei ei­ner even­tu­el­len Nut­zung ei­nen Be­leg zu­kom­men.

Jeg­li­che an­de­re Nut­zung ist nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Ein­wil­li­gung von Zukunft Gas ge­stat­tet.

Die be­reit­ge­stell­ten Da­tei­en sind nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen er­stellt. Un­ge­ach­tet des­sen über­nimmt Zukunft Gas kei­ne Ver­ant­wor­tung für aus der Nut­zung der Da­tei­en ent­ste­hen­de Schä­den.

Cookies / Datenschutz
Verwalten Sie Ihre Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung unseres Internetangebots zu ermöglichen. Dazu zählen Cookies, die für den sicheren und technischen Betrieb der Website notwendig sind, sowie solche, die zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Einige Informationen zur Verwendung unserer Website geben wir an Partner für soziale Medien und Werbung weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

In den folgenden Cookie-Zustimmungsoptionen können Sie die Cookies verwalten und zusätzliche Kategorien zulassen. Indem Sie auf den Button "Alle Cookies akzeptieren" klicken, werden alle Kategorien von Cookies aktiviert. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Auswahl: