Die Förderhöhe ist abhängig von der Art der Hybridheizung. Unterschieden wird zwischen Erneuerbarer-Energien-Hybridheizung, Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung und Renewable-ready-Gas-Heizung. Eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung ist z. B. die Kombination von Gas-Brennwert und Solarthermie. Die wird im Gebäudebestand mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst. Wird bei dieser Modernisierung gleichzeitig eine alte Ölheizung ausgetauscht, erhöht sich der Fördersatz auf 40 Prozent.
Wer zunächst eine Gas-Hybridheizung mit späterer Einbindung der erneuerbaren Wärmeerzeugung plant (Renewable Ready), erhält 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Renewable Ready bedeutet dabei, dass die neue Gas-Brennwertheizung bereits mit Speicher sowie Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers installiert wird. Die Einbindung der Erneuerbaren Energien muss spätestens zwei Jahr nach Installation der neuen Heizanlage erfolgen.