Die Raumwärme verursacht den größten Teil des Energieverbrauchs in privaten Haushalten. Wer eine über 15 Jahre alte Heizung im Keller hat, verbraucht oft mehr Energie als nötig. Die Geräte erfüllen nicht die heutigen Standards bezüglich Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Komfort. Neue Gas-Heizungen verbrauchen deutlich weniger Energie und zeichnen sich durch geringe Betriebskosten aus. Wer seine veraltete Heizungsanlage austauscht, kann von Förderungen profitieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert stationäre Brennstoffzellen-Heizungen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung im KfW-Zuschussprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433). Seit 01.07.2021 ist die neue Richtlinie zur "Bundesförderung für innovative Brennstoffzellenheizgeräte" Grundlage der Förderung.
Die Zuschusssumme basiert auf einem fixen Basisbetrag von pauschal 6.800 Euro und einem variablen Anteil, der sich nach der elektrischen Leistung der Brennstoffzelle richtet: 550 Euro je angefangener 100 Watt elektrischer Leistung. Damit summieren sich die Zuschüsse auf 8.450 bis 34.300 Euro.