Mit der EU-Taxonomie werden Kriterien zur Bestimmung nachhaltiger Investitionen festgelegt. Die wirtschaftlichen Aktivitäten durch öffentliche Hand oder Unternehmen werden damit künftig vergleichbarer. Erstmalig werden verbindliche Regeln auf europäischer Ebene festgelegt, die bewerten, welche Investments ökologisch nachhaltig sind – und welche nicht.
Die Festlegung einheitlicher Standards für grüne Investments betrifft Finanzmarktteilnehmer:innen, Unternehmen, die verpflichtet sind, nichtfinanzielle Erklärungen zu veröffentlichen, die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie die Europäische Union selbst.
Am 06.07.2022 hat das EU-Parlament die Pläne der EU-Kommission gebilligt, Gas-Kraftwerke als nachhaltig einzustufen, da diese die Energieversorgung sichern. Für Gas-Kraftwerke sieht die Taxonomie sieben Kriterien vor, die für die Einstufung als nachhaltig erfüllt werden müssen, so z. B.:
- Gas-Kraftwerke sollen ab 2035 mit CO2-armen Gasen wie Biogas oder Wasserstoff betrieben werden. Diese Gase sollen 70 Prozent weniger Treibhausgase emittieren als konventionelles Erdgas.
- Für Gas-Kraftwerke werden sehr geringe CO2-Grenzwerte definiert, sodass diese nur laufen, wenn erneuerbarer Strom nicht ausreichend zur Verfügung steht. Gas-Kraftwerke sollen als Reservekapazität zur Sicherung einer stabilen Energieversorgung vorgehalten werden.
- Neue Gas-Kraftwerke müssen H2-ready sein – also für den späteren Betrieb mit Wasserstoff gebaut werden.
Moderne Gas-Kraftwerke können diesen Kriterien entsprechen. Die Anforderungen müssen jedoch praxistauglich ausgestaltet werden sowie entsprechende Rahmenbedingungen schaffen, sodass die gewünschten ökologisch nachhaltigen Investitionen getätigt werden.