Branchennews , 25. Mai 2023

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Schaffung eines Wasserstoff-Kernnetzes

Bild: Zukunft Gas
Das Bundeskabinett hat kürzlich mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Regelungen zum regulatorischen und rechtlichen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland beschlossen. Das Kernnetz wird in der ersten Stufe wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen umfassen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Im Energiewirtschaftsgesetz wird die zeitnahe erstmalige Genehmigung eines Wasserstoff-Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur geregelt. Diesbezüglich sollen zentrale Wasserstoff-Standorte angebunden und alle Gebiete Deutschlands berücksichtigt werden. In den kommenden Monaten wird das Wasserstoff-Kernnetz von den Betreibern von Ferngasnetzen modelliert. Nachfolgend findet eine Konsultation der Öffentlichkeit, Marktteilnehmer und der Länder statt. Die abschließende Ausgestaltung des Kernnetzes genehmigt die Bundesnetzagentur.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck, erläutert: „Unser Ziel ist der zügige Hochlauf des Wasserstoffmarktes, um die Dekarbonisierung insbesondere von Wirtschaftssektoren mit hohen Treibhausgasemissionen weiter voranzutreiben. Hierzu ist ein schneller und kosteneffizienter Aufbau einer Wasserstoff-Netzinfrastruktur in Deutschland erforderlich, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist. Mit der Schaffung des Rahmens für die Wasserstoffnetze gehen wir hier einen entscheidenden Schritt.“

Bis zum Ende 2023 soll in einer zweiten Stufe eine umfassende Wasserstoff-Netzentwicklungsplanung im EnWG verankert werden. Diese bedarfsbasierte Planung soll sich an den existierenden Netzentwicklungsprozessen orientieren und sich über das Wasserstoff-Kernnetz hinausgehend mit dem Wasserstoffbedarf notwendiger Abnehmer, wie energieintensiven Unternehmen, auseinandersetzen.

Ihr Ansprechpartner

Selina Stolzenbach
Ihr Pressekontakt

Selina Stolzenbach

Managerin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Tel.: +49 170 6589188

Rechtlicher Hinweis zur Nutzung

Die Rech­te für die auf die­ser Sei­te ver­öf­fent­lich­ten Bil­der, Tex­te, Au­dio- und Vi­deo­da­tei­en lie­gen, wenn nicht an­ders ver­merkt, bei Zukunft Gas e.V. Die Da­te­ien aus dem Pres­se­be­reich kön­nen mit Quel­len­an­ga­be für die re­dak­ti­o­nel­le Be­richt­er­stat­tung ver­wen­det wer­den. Die Nut­zung bzw. der Ab­druck ist ho­no­rar­frei. Bit­te las­sen Sie uns bei ei­ner even­tu­el­len Nut­zung ei­nen Be­leg zu­kom­men.

Jeg­li­che an­de­re Nut­zung ist nur nach vor­he­ri­ger schrift­li­cher Ein­wil­li­gung von Zukunft Gas ge­stat­tet.

Die be­reit­ge­stell­ten Da­tei­en sind nach bes­tem Wis­sen und Ge­wis­sen er­stellt. Un­ge­ach­tet des­sen über­nimmt Zukunft Gas kei­ne Ver­ant­wor­tung für aus der Nut­zung der Da­tei­en ent­ste­hen­de Schä­den.

Cookies / Datenschutz
Verwalten Sie Ihre Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen eine optimale Nutzung unseres Internetangebots zu ermöglichen. Dazu zählen Cookies, die für den sicheren und technischen Betrieb der Website notwendig sind, sowie solche, die zu anonymen Statistikzwecken genutzt werden. Einige Informationen zur Verwendung unserer Website geben wir an Partner für soziale Medien und Werbung weiter. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie ihnen bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

In den folgenden Cookie-Zustimmungsoptionen können Sie die Cookies verwalten und zusätzliche Kategorien zulassen. Indem Sie auf den Button "Alle Cookies akzeptieren" klicken, werden alle Kategorien von Cookies aktiviert. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ihre Auswahl: