Die Bundesregierung hat sich im Dezember 2015 in Paris zu den internationalen Klimaschutzzielen bekannt und mit dem Klimaschutzplan 2050 nationale Ziele und Umsetzungsmaßnahmen skizziert. Im Dreiklang von Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit der Energieträger möchte die Bundesregierung ein besonderes Augenmerk auf den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft legen.
Die Minderungsziele für Treibhausgas-Emissionen bis 2030 sind ambitioniert: Minus 55 Prozent über alle Verbrauchssektoren, minus 40 Prozent im Verkehr gegenüber 1990. Bisher ist der Verkehrssektor noch weit davon entfernt einen Beitrag zu den Zielen zu leisten. Aktuell liegen die Emissionen auf dem Niveau von 1990. Bei den Nutzfahrzeugen im Fernlastverkehr sind die Emissionen sogar um knapp 50 Prozent gestiegen. Dementsprechend dringend ist der Handlungsbedarf in diesem, von einer wachsenden Verkehrsleistung gekennzeichneten Bereich, bereits kurzfristig wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen. Kraftstoffseitig sind Erdgas und erneuerbares Methan in Form von Liquefied Natural Gas (LNG) die einzigen verfügbaren und wettbewerbsfähigen Alternativen zum Diesel.
Das BMVI hat im Juni 2018 eine Förderrichtline für energieeffiziente, CO2 arme Lkw vorgelegt. Die Anschaffung von Lkw mit Erdgas-Antrieb – CNG und LNG – wird pauschal mit 8.000 Euro für CNG und 12.000 Euro für LNG unterstützt. Das Förderprogramm ist zunächst bis zum Ende des Jahres 2020 begrenzt.
Förderprogramm des Bundes für energieeffiziente Lkw
Beantragte Förderung nach Antriebsarten Juli 2018 bis August 2020