Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Dem Verbrauchsausweis sind die witterungsbereinigten Verbrauchswerte der vergangen drei Jahre zugrunde gelegt. Das Ergebnis ist stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig. Der Verbrauchsausweis gibt somit Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses.
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf dagegen anhand des Gebäudezustands und der Haustechnik. Dafür werden Dach, Wände, Heizung und Fenster des Gebäudes beurteilt und aus der Beschaffenheit der einzelnen Gebäudeteile der theoretische Energiebedarf des Hauses ermittelt.
In den meisten Fällen haben die Eigentümer die Wahl zwischen einem bedarfs- oder einem verbrauchsorientierten Energieausweis.
Eigentümer von Bestandsgebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten können völlig uneingeschränkt zwischen den beiden Energieausweisen wählen. Der Bedarfsausweis muss für den Verkauf eines Hauses erstellt werden, wenn dieses Haus vor dem 01.11.1977 gebaut wurde und über weniger als 5 Wohnungen verfügt. Hierbei zählt das Datum des Bauantrages. Der Bedarfsausweis muss nicht erstellt werden, wenn das Haus mit weniger als 5 Wohnungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde.