Der Ausweis für Ihr Haus:

Energieausweis ist Pflicht

Wie energieeffizient ist ein Haus? Wie viel Energie wird für die Heizung benötigt? Die meisten Hauseigentümer können diese Fragen vermutlich nicht beantworten. Dabei wird ein Großteil der täglichen Energie für Warmwasser und Heizung aufgewendet. Der Energieausweis soll Abhilfe schaffen und Eigentümern wie Mietern Aufschluss über die energetische Qualität einer Immobilie geben. Es handelt sich also um einen Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Wann ist ein Energieausweis Pflicht?

Sowohl beim Verkauf und beim Neubau wie auch bei der Vermietung eines Hauses ist der Energieausweis seit dem 01.01.2009 für alle Wohngebäude Pflicht. Sehr kleine Gebäude mit einer maximalen Nutzfläche von 50 m2, unter Denkmalschutz stehende Objekte oder aber sogenannte Abrisshäuser sind von der Energieausweispflicht ausgenommen. Allerdings wird auch beim Verkauf einer Eigentumswohnung ein Energieausweis benötigt. Natürlich kann dieser nicht für eine einzelne Wohnung, sondern nur für das gesamte Haus erstellt werden.

Auch in Immobilienanzeigen müssen die Effizienzklasse und der Energiekennwert des zu verkaufenden oder zu vermietenden Objektes angegeben werden. Bei Energieausweisen, die zwischen 2007 und 2009 ausgestellt wurden, ist keine Effizienzklasse benannt. Hier reicht die Veröffentlichung des Energiekennwertes. Beim Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis dem Kaufinteressenten gezeigt und bei Kauf übergeben werden. Gleiches gilt gegenüber Mietern bei der Neuvermietung einer Wohnung oder eines Hauses. Der Energieausweis muss aber nur bei einem Nutzerwechsel vorgelegt werden. Wer also sein Wohneigentum selber nutzt oder nicht neu vermietet, benötigt keinen Energieausweis.

Der Energieausweis für Ihr Haus: verbrauchs- oder bedarfsorientiert

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: Den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Dem Verbrauchsausweis sind die witterungsbereinigten Verbrauchswerte der vergangen drei Jahre zugrunde gelegt. Das Ergebnis ist stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig. Der Verbrauchsausweis gibt somit Auskunft über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses.

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf dagegen anhand des Gebäudezustands und der Haustechnik. Dafür werden Dach, Wände, Heizung und Fenster des Gebäudes beurteilt und aus der Beschaffenheit der einzelnen Gebäudeteile der theoretische Energiebedarf des Hauses ermittelt.

In den meisten Fällen haben die Eigentümer die Wahl zwischen einem bedarfs- oder einem verbrauchsorientierten Energieausweis.

Eigentümer von Bestandsgebäuden mit mindestens fünf Wohneinheiten können völlig uneingeschränkt zwischen den beiden Energieausweisen wählen. Der Bedarfsausweis muss für den Verkauf eines Hauses erstellt werden, wenn dieses Haus vor dem 01.11.1977 gebaut wurde und über weniger als 5 Wohnungen verfügt. Hierbei zählt das Datum des Bauantrages. Der Bedarfsausweis muss nicht erstellt werden, wenn das Haus mit weniger als 5 Wohnungen im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurde.

Welcher Energieausweis wird für welches Gebäude benötigt?

Faktencheck Energieausweis

Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema Energieausweis.

Die Ausstellung von Energieausweisen müssen qualifizierte Energieberater übernehmen. Dies können z. B. Architekten, Ingenieure und Handwerker sein. Eine zentrale Zulassungsstelle gibt es allerdings nicht. Die dena bietet eine bundesweite Expertensuche für Aussteller von Energieausweisen an. Die Qualifikation der Aussteller wird vor der Aufnahme in die Datenbank durch die dena geprüft.

Wie ein normaler Ausweis für eine Person, muss auch der Energieausweis regelmäßig erneuert werden. Ab Datum der Ausstellung ist dieser zehn Jahre gültig. Das Datum der Ausstellung befindet sich auf dem ersten Blatt des Energieausweises. Nur wenn das Gebäude im Zusammenhang mit größeren Änderungen gemäß der Energieeinsparverordnung neu berechnet wird, ist ein neuer Ausweis notwendig.

Suchen Sie sich einen Energieberater und lassen Sie sich beraten, welcher Energieausweis – verbrauchs- oder bedarfsorientiert – für Sie der passende ist. Bei einer eventuellen Vor-Ort-Besichtigung wird das Gebäude durch den Energieberater begutachtet, die relevanten Daten aufgenommen und die Baupläne besichtigt. Anschließend wird der Energieausweis erstellt und Ihnen postalisch oder persönlich übergeben.

Grundsätzlich hängen die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises von der Größe der Immobilie ab. Verbrauchsausweise können Online erstellt werden und sind bereits ab 50 Euro erhältlich. Bei Mehrfamilienhäusern mit bis zu sechs Wohneinheiten können die Kosten aber auch bei 250 Euro liegen. Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist aufwendiger, insbesondere dann, wenn eine Vor-Ort-Begehung notwendig ist. Die Kosten liegen zwischen 300 und 500 Euro. Bei größeren Gebäuden wird häufig eine Grundpauschale zuzüglich einer Pauschale je Wohneinheit berechnet.

Nicht direkt, denn der Energieausweis ist nach dem Gebäude-Energie-Gesetz Pflicht. Allerdings gibt es eine Förderung zur Energiesparberatung der BAFA. Im Rahmen dieser Energieberatung ist es leider nicht möglich, sich den Energieausweis erstellen zu lassen. Es werden jedoch gewisse Leistungen wie eine Thermografie der Gebäudehülle gefördert, die durchaus auch zur Ausstellung eines Energieausweises nötig sind. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten.

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes, verpflichtet den Eigentümer jedoch nicht, die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes umzusetzen oder sonstige Modernisierungen vorzunehmen. Die Vorschläge weisen auf kostengünstige Möglichkeiten hin, die Energieeffizienz zu verbessern, ersetzen jedoch keine Energieberatung.  Aber auch ohne eine gesetzliche Verpflichtung sind Gebäudeeigentümer gut beraten, durch beispielsweise moderne Heiztechnik ihren hohen Energiebedarf zu reduzieren und so ihre Heizkosten zu minimieren.

Energieausweise enthalten eine Effizienzklasse ähnlich wie Elektrogeräte. Die Skala reicht von A+ bis H. Je weiter hinten im Alphabet die Effizienzklasse liegt, desto schlechter ist der energetische Zustand des Hauses, desto meh Energie benötigt also das Gebäude. Für die Klasseneinteilung ist der Wert für den Endenergiebedarf oder -verbrauch entscheidend. Die Skala mit den Vergleichswerten hilft bei der Einschätzung des durchschnittlich zu erwartenden Endenergiebedarfs.

Einen unmittelbaren Rückschluss auf den zu erwartenden Energieverbrauch und die Energiekosten erlaubt der Ausweis nur bedingt. Verbrauch und Kosten hängen von vielen Faktoren ab, die sich im Ausweis nicht abbilden lassen. Dieser Umstand führt auch dazu, dass die Angaben im Energieausweis keine rechtsverbindliche Grundlage bilden und Hauskäufer lieber auf Schriftliches im Kaufvertrag setzen sollten.

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