Mehr Gas geben – Erdgas tanken und CNG-Auto fahren

CNG-Autos machen vor allem Spaß: Eine gute Klimabilanz, geringe Geräuschbelastung, günstige Betriebskosten und kaum teurer als herkömmlich betriebene Fahrzeuge. Wer mit Bio-CNG fährt, ist zudem nahezu klimaneutral unterwegs. Denn dann wird nur genau so viel Kohlendioxid ausgestoßen, wie bei der Produktion dieses grünen Kraftstoffes zuvor durch Photosynthese in Sauerstoff umgewandelt wurde. Da Erdgas nahezu rückstandsfrei verbrennt, wird auch die Feinstaub- und Stickoxidbelastung nahezu gänzlich vermieden – ein zusätzliches Plus für den Stadtverkehr. 

Sicher unterwegs mit ausgereifter Serientechnik

Mo­der­ne Gas-Fahr­zeu­ge wer­den di­rekt von den Fahr­zeug­her­stel­lern ent­wickelt und ver­mark­tet. Im Ge­gen­satz zu Flüs­sig­gas bzw. LPG (Bu­tan-Pro­pan-Ge­misch) han­delt es sich da­bei nicht um Nach­rüs­tun­gen oh­ne Ge­währ­leis­tungs­an­sprü­che. Die Kraft­stoff­be­häl­ter sind pass­ge­nau an der Unter­sei­te des CNG-Fahr­zeugs in­te­griert, die hö­he­ren Ver­bren­nungs­tem­pera­tu­ren von Gas wer­den durch hö­her­wer­ti­ge Ma­te­ri­a­lien und ein pas­sen­des Kühl­sys­tem be­rück­sich­tigt und der Ver­bren­nungs­raum so­wie der Zünd­zeit­punkt für Gas an­ge­passt. Durch die deut­lich hö­he­re Ok­tan­zahl von Gas, kann auch die Ver­dich­tung er­höht wer­den, was wei­te­re Ef­fi­zienz­stei­ge­run­gen mit sich bringt. Die meis­ten mo­der­nen Gas-Pkw bie­ten mit ei­nem Gas­spei­cher von 17 kg und mehr der­zeit Reich­wei­ten von 400 bis 500 km un­ab­hän­gig von der Außen­tem­pe­ra­tur. Als Über­brückung zur nächs­ten Gas-Tank­stel­le kann auf ei­nen Ben­zin-Vor­rat zu­rück­ge­grif­fen wer­den.

Auch der Tank­vor­gang von Gas-Fahr­zeu­gen, der mil­li­on­en­fach be­währt ist, ist un­ge­fähr­lich, sehr kom­for­ta­bel und un­ter­schei­det sich kaum von dem an­de­rer Kraft­stof­fe.

Die ECE Regelung R 110 bezeichnet einen Katalog von international vereinbarten, einheitlichen technischen Vorschriften und Prüfverfahren für Fahrzeuge, Teile und Ausrüstungsgegenstände. Generell müssen CNG-Tankbehälter unterschiedliche Anforderungen erfüllen, bevor sie für die Serienproduktion zugelassen werden. Dazu gehören verschiedene Druck-, Berst- und Bruchprüfungen sowie die Feuerschutz-Prüfung bei mindestens 590 Grad Celsius und die Durchschlag-Prüfung mit einem Hartkerngeschoss.

Darüber hinaus gibt es bei der Fertigung von CNG-Tankbehältern eine zerstörungsfreie Prüfung an allen Zylindern sowie eine stichprobenartige Zerstörungsprüfung. Zur zerstörungsfreien Prüfung eines jeden Zylinders gehört: die Härteprüfung, die Ultraschallprüfung, um Risse auszuschließen, sowie die hydraulische Prüfung, um die Dichtheit zu gewährleisten. Bei der stichprobenartigen Zerstörungsprüfung werden die Behälter einer Zug- und Aufprallprüfung sowie Druck- und Berstprüfungen unterzogen.

Das Parken von Erdgas-Autos ist in Parkhäusern und Tiefgaragen nach den Länderbauordnungen in allen Bundesländern erlaubt. Das Hausrecht stellt aber jedem Parkhausbesitzer frei, welchen Fahrzeugen er Einfahrt gewährt und welchen nicht.

Die Wartung eines CNG-Fahrzeugs unterscheidet sich nicht wesentlich von der eines Benziners. Dies gilt auch für die Inspektionsintervalle. Fragen zur Inspektion beantworten die jeweiligen Fahrzeughersteller. Bei allen Kraftfahrzeugen, die entweder serienmäßig mit einer Gas-Anlage ausgerüstet sind oder bei denen ein Gas-System nachgerüstet wurde, müssen die Gas-Anlagen einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden, der sogenannten Gas-Anlagenprüfung (GAP). Diese wird in der Regel im Zuge der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt.

Wird ein Fahrzeug bei einer staatlich anerkannten Prüforganisation zur HU angemeldet und dabei festgestellt, dass es sich um ein Erdgas-Fahrzeug handelt, dann wird auch gleich die GAP durchgeführt. Hierbei handelt es sich um eine Sichtprüfung, bei der alle Bauteile (Leitungen, Ventile, Druckbehälter, Verbindungsstücke) auf Vollständigkeit, Funktion und Dichtigkeit geprüft werden. Die GAP wird zudem separat fällig, wenn die Anlage repariert oder das Auto zum Beispiel durch einen Unfall beschädigt wurde, um auszuschließen, dass die Sicherheit der Gas-Anlage beeinträchtigt sein könnte. Die Prüfung der Gas-Anlage führen die staatlich anerkannten Prüforganisationen durch.

Seit dem 1. April 2006 sind alle Vorschriften zur Genehmigung und zur Überprüfung von Gas-Anlagen zum Antrieb von Kraftfahrzeugen in die Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) übernommen worden. Gas-Anlagen, die in Serienfahrzeugen mit Erdgas-Antrieb eingebaut sind, müssen aufgrund ECE-R 110, der internationalen Vorschrift für Fahrzeuge, bauartgenehmigt sein.

Gemäß ECE-R110 müssen geprüfte Behälter, falls vom Hersteller nicht anders angegeben, erstmals nach 10 Jahren geprüft werden. Jedoch geben die Hersteller für aktuelle Modelle eine Nutzungsdauer von 20 Jahren an, was in der Regel die Lebensdauer eines PKW überschreitet. Für diese Zeit ist keine Druckbehälterprüfung mehr erforderlich. Die Lebensdauer von CNG-Druckbehältern ist generell auf 20 Jahre beschränkt. Bei der Druckbehälterprüfung wird zum einen eine endoskopische Innenprüfung auf Korrosion und Risse durchgeführt und zum anderen eine Festigkeitsprüfung (Volumenexpansionsprüfung). Hierfür müssen die Behälter meist demontiert werden.

Bei älteren Erdgas-Fahrzeugen (vor Baujahr 2006) besteht die Möglichkeit, dass die Gas-Anlage nicht nach den Vorgaben der  ECE-R110 gefertigt und geprüft wurde. In diesem Fall kommt die nationale Druckbehälter-Ordnung und das Merkblatt VdTÜV 757 zum Tragen. Nach dieser Verordnung gilt für die Druckbehälterprüfung, dass Stahlbehälter je nach Herstellerangaben erstmalig nach 5 bzw. 10 Jahren geprüft werden müssen. In der Regel ist der Prüfzeitpunkt in den Gas-Behältern eingeschlagen bzw. in den Fahrzeug-Begleitpapieren dokumentiert. Vor diesem Hintergrund ist beim Gebrauchtwagen-Kauf darauf zu achten, ob die Druckbehälterprüfung bereits durchgeführt worden ist oder wann diese fällig wird. Die staatlich anerkannten Prüforganisationen können hierzu Auskunft geben.

Von Erdgas-Autos geht keine erhöhte Gefahr aus. Moderne Gas-Fahrzeuge werden direkt von den Fahrzeugherstellern entwickelt und vermarktet. Im Gegensatz zu Flüssiggas bzw. LPG (Butan-Propan Gemisch) handelt es sich dabei nicht um Nachrüstungen ohne Gewährleistungsansprüche, falls es zu Motorschäden kommt. Die stabilste Komponente des Fahrzeuges ist der Erdgas-Tank, der auf einen Betriebsdruck von 200 bar ausgelegt ist. Die Sicherheitsprüfung des TÜV schreibt für die Fahrzeugtanks sogar einen Berstdruck von 600 bar vor, dem die Behälter standhalten müssen. Die allgemein auftretenden Belastungen durch mechanische Kräfte bei Unfällen werden damit bei weitem überschritten. Sicherheitsventile sorgen bei Hitzeentwicklung oder einem Druckanstieg für ein kontrolliertes Abblasen des Erdgas. Selbst beim Entweichen großer Gas-Mengen besteht keine Explosionsgefahr, denn Erdgas ist leichter als Luft und verflüchtigt sich sofort in der Atmosphäre. Ein Flaschenventil besteht aus:

•    Elektrische Abschaltung (Magnetventil)
•    Berstscheibe
•    Manuelle Abschaltung
•    Schmelzsicherung
•    Integriertes Rückschlagventil

Aber nicht nur die Kraftstoffbehälter sind passgenau an der Unterseite des Fahrzeugs integriert. Darüber hinaus werden auch die höheren Verbrennungstemperaturen von Gas durch höherwertige Materialen und ein passendes Kühlsystem berücksichtigt. Weiter werden der Verbrennungsraum und der Zündzeitpunkt für Gas angepasst. Durch die deutlich höhere Oktanzahl von Gas, kann auch die Verdichtung erhöht werden, was weitere Effizienzsteigerungen mit sich bringt.

Erdgas ist weder toxisch noch krebserregend. Zur Wahrnehmung von austretendem Erdgas wird diesem ein durchdringender Geruchsstoff beigemischt. Der ungefährliche Stoff ist stark riechend und wird so bereits bei einer Konzentration von einem Prozent – und damit weit unter der Gefahrengrenze (5 bis 16 Prozent) – wahrgenommen.

Umweltschonende Gas-Fahrzeuge bieten Komfort und Fahrfreude

Bei Mo­tor­leis­tun­gen zwi­schen 51 und 125 kW kann man bes­ten Ge­wis­sens ru­hig auch ein­mal mehr Gas ge­ben. Dank der Un­ter­flur-An­brin­gung des Tanks bie­tet auch der Kof­fer­raum im CNG-Auto ge­nug Platz für al­les, was mit muss. Die Mo­to­ren wer­den ste­tig wei­ter­ent­wi­ckelt, so dass neu­es­te Tur­bo­mo­to­ren Höchst­ge­schwin­dig­kei­ten von über 220 km/h bie­ten kön­nen. Op­ti­mie­run­gen an Tank und Mo­tor sor­gen für im­mer bes­se­re Reich­wei­ten der CNG-Au­tos – ak­tu­ell bis zu 790 Ki­lo­me­ter al­lein im Gas-An­trieb. Ei­ne Ent­fer­nung, die für den über­wie­gen­den Teil der Ver­brau­cher für den all­täg­li­chen Be­darf völ­lig aus­rei­chend ist.

Bi­va­len­te Mo­del­le ha­ben ne­ben den Gas-Tanks auch im­mer ei­nen Ben­zin-Re­ser­ve­tank mit an Bord. Zu­meist reicht das CNG für meh­re­re 100 Ki­lo­me­ter aus. Soll­te die Ent­fer­nung zur nächst­ge­le­ge­nen CNG-Zapfsäule wei­ter ent­fernt sein, so schal­tet das Sys­tem un­merk­lich auf Ben­zin um. Dank des flä­chen­de­cken­den Net­zes von rund 800 CNG-Tank­stel­len ist das je­doch in der Re­gel nicht not­wen­dig.

Fahrverbote für Diesel? Warum kann es dazu kommen?

Kommunen und Städte dürfen Fahrverbote verhängen, damit die Stickoxid-Grenzwerte eingehalten werden. In vielen Städten überschreiten die Stickoxid-Werte die zulässigen 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft am Tag. Gerade in Großstädten oder an stark befahrenen Straßen werden die Grenzwerte schnell erreicht und überschritten. Dann wird Stickoxid-Alarm ausgelöst. Nach Angaben des Umweltamtes sind alte Diesel-Fahrzeuge für über 72 Prozent der Stickoxid-Belastung durch den Straßenverkehr verantwortlich.

Für Menschen, die an viel befahrenen Straßen wohnen, sind die lokalen Schadstoff-Emissionen (Stickoxide und Feinstaub) gesundheitsschädigend. Um deren Ausstoß zu reduzieren, ist es wichtig, dass eine saubere Mobilität gefördert wird. Der Eintrag von Feinstaub-Partikeln in die Umgebungsluft fällt bei CNG-Autos um 99 Prozent geringer aus als bei modernen Benzinern mit Direkteinspritzung. Ähnlich umweltschonend sind gasbetriebene Pkw auch im Vergleich zu Dieselautos: Das CNG-Auto verursacht 96 Prozent weniger Stickoxide.

Was ist ein Luftreinhalteplan und wer klagt eigentlich?

Die meisten Städte haben einen Luftreinhalteplan. Diese dienen zur Einhaltung von der europäischen Union festgelegten Grenzwerten für Luftschadstoffen. Es gibt viele Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte – unter anderem die Einrichtung von Umweltzonen oder das Verhängen von Fahrverboten.

Die Deutsche Umwelthilfe hat wegen Überschreitung der Stickoxid-Grenzwerte über 40 Klagen gegenüber den verantwortlichen Ländern bzw. Städten eingereicht. Dazu zählen beispielsweise Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, München und Berlin. Ziel dieser Klagen ist es, dass die jeweiligen Bezirksregierungen umgehend dafür Sorge tragen, dass die geltenden Grenzwerte nicht nur auf dem Papier existieren, sondern auch eingehalten werden. Die hohen Schadstoffbelastungen in der Luft resultieren meist aus einer hohen Verkehrsdichte, sodass Länder und Gemeinden oft Fahrverbote einführen, um die Luft sauberer zu bekommen.

FAQ Diesel-Fahrzeuge

Wir geben Antworten auf Ihre Fragen zu eventuellen Fahrverboten in Innenstädten.

Im Einzelnen hängt diese Entscheidung von den Städten und Kommunen ab, denn sie entscheiden wie die Fahrverbote gestaltet werden. I. d. R. sind zunächst Fahrzeuge mit einer Abgasnorm 4 und schlechter von Fahrverboten betroffen.

In Städten, die den Luftreinhalteplan nicht erfüllen, könnten sogar in naher Zukunft Fahrverbote für Euro-5 und -6 Dieselfahrzeuge ausgesprochen werden. Der Wechsel zu einem umweltschonenden, praxistauglichen und bezahlbaren CNG-Fahrzeug lohnt sich in jedem Fall. Informieren Sie sich hierzu bitte auf den entsprechenden Webseiten der Automobilhersteller.

Die aktuelle Entscheidung zu Fahrverboten bezieht sich meist nur auf Diesel-Fahrzeuge. In Frankfurt am Main sieht der Luftreinhalteplan allerdings auch ein Fahrverbot für Benziner der Normen Euro-1 und Euro-2 vor. Die Deutsche Umwelthilfe möchte ebenfalls ältere Benzin-Fahrzeuge aus den Innenstädten verbannen. Mit einem Erdgas-Auto sind Sie umweltschonender und kostengünstiger unterwegs.

Im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung wird die nationale Emissionsklasse angegeben – die Schlüsselnummer. Mit dieser Nummer lässt sich die Euro-Norm ermitteln. Endet die Schlüsselnummer mit einer Zahlen-Buchstabenkombination, erfüllt das Fahrzeug mindestens die Euro-5-Norm. Reine Zahlen lassen auf eine Abgasnorm 4 und schlechter schließen. Generell gilt: Ist das Diesel-Fahrzeug vor dem 1. September 2009 das erste Mal zugelassen worden, handelt es sich um die Abgasnorm 4 oder schlechter.

Betroffene Anwohner in Innenstädten werden Ausnahmeregelungen fordern. Es liegt im Ermessen von Städten und Kommunen diese zu erteilen. Viele Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs sind mit Diesel-Fahrzeugen unterwegs. Auch die Umstellung vom öffentlichen Personennahverkehr, Post- und Paketdienste oder Taxen und Handwerker-Fahrzeuge auf umweltschonende Gas-Mobilität würde einen großen Beitrag zur Erfüllung der innerstädtischen Luftreinhaltungspläne leisten.

Viele namhafte Hersteller haben Fahrzeuge mit Erdgas-Motor im Angebot. Vom Kleinwagen  bis hin zum kommunalen Nutzfahrzeug sind fast alle Fahrzeugklassen und -größen erhältlich. Auch Firmenfahrzeuge und Transporter sind verfügbar.

Statistiken zu CNG-Fahrzeugen

Das Kraft­fahrt-Bun­des­amt (KBA) ver­öf­fent­licht je­den Mo­nat die ak­tu­el­len Kfz-Zu­las­sungs­zah­len in Deutsch­land. Wir ver­glei­chen und ana­ly­sie­ren die ak­tu­el­len Zu­las­sungs­zah­len von mit CNG betriebenen Fahr­zeu­gen und den al­ter­na­ti­ven An­trie­ben und stel­len die wich­tigs­ten Zah­len hier on­line zur Ver­fü­gung. Zum 1. Ja­nu­ar ei­nes je­den Jah­res wird der ak­tu­el­le Be­stand an CNG-Fahr­zeu­gen fest­ge­hal­ten. Hier sind ne­ben den Neu­zu­las­sun­gen auch die Ab­mel­dun­gen von (al­ten) CNG-Fahr­zeu­gen be­rück­sich­tigt.

Fahrzeuge mit CNG-Antrieb nach Fahrzeugklassen

Bestand zum 01.01.2023

Quelle: Zukunft Gas basierend auf KBA-Daten 2023

Die Fahrzeug-Neuzulassungszahlen der Erd- und Biogasfahrzeuge lagen im zweiten Quartal 2023 mit der Ausnahme des Junis unter den Zulassungszahlen des ersten Quartals, allerdings über den Zahlen des Vorjahres. Über die drei Monate ist ein stetiger Anstieg der Neuzulassungszahlen zu erkennen.

Insgesamt wurden von April bis Juni 2023 879 Erdgas-Fahrzeuge neu zugelassen, davon 440 PKW, 33 Busse, 68 Lkw < 12 Tonnen, 121 Lkw > 12 Tonnen, 202 Zugmaschinen, 14 sonstige Fahrzeuge und ein Kraftrad. Größter Beliebtheit erfreuten sich CNG- und LNG-Fahrzeuge im Q2 insbesondere in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern. In Deutschland wurden in diesem Zeitraum vor allem die SEAT-Fabrikate Ibiza, Arona und Leon, sowie die VW-Fabrikate Polo und Up nachgefragt.

Im Vergleich zu anderen alternativen Antriebsarten erkennen vor allem Spediteure die Vorteile von Erd- und Biogas als Kraftstoff. Während im Bereich der Lkw über 12 Tonnen sowie im Bereich der Zugmaschinen im Q2 insgesamt 323 CNG- und LNG-Fahrzeuge zugelassen wurden, waren es lediglich 147 Elektro-Fahrzeuge. Die anderen alternativen Antriebe verzeichneten in diesem Fahrzeugsegment keine oder nur vereinzelte Neuzulassungen.

Im Jahr 2022 wur­den ins­ge­samt 3.612 Erd­gas-Fahr­zeu­ge zu­ge­las­sen – und da­mit fast die Hälf­te we­ni­ger als im Jahr 2021 (6.537 Fahr­zeu­ge). Un­ge­fähr 50 Pro­zent der 2022 zu­ge­las­se­nen Erd­gas-Fahr­zeu­ge wa­ren Pkw (1.849 Fahr­zeu­ge). Et­wa ein Vier­tel ent­fie­len auf den Be­reich Zug­ma­schi­nen (978 Fahr­zeu­ge) – ge­gen­über dem Vor­jahr er­fährt die­ses Fahr­zeug­seg­ment so­mit trotz sin­ken­der Zu­las­sungs­zah­len für Erd­gas-Fahr­zeu­ge ei­nen leich­ten Zu­wachs von zwei Pro­zent. Mit 218 Fahr­zeu­gen be­trug der An­teil von LKW < 12 Ton­nen rund sechs Pro­zent der ge­sam­ten Erd­gas-Neu­zu­las­sun­gen. Rund elf Pro­zent der Neu­zu­las­sun­gen wa­ren Lkw > 12 Ton­nen (398 Fahr­zeu­ge). Der ge­rings­te An­teil der Neu­zu­las­sun­gen ging auf die Fahr­zeug­seg­men­te Kraft­om­ni­bus­se (90 Fahr­zeu­ge) so­wie sons­ti­ge (amt­liche) Fahr­zeu­ge (78 Fahr­zeu­ge) und Kraft­rä­der (ein Fahr­zeug) zu­rück.

Der Erd­gas-Fahr­zeug­be­stand er­höh­te sich zum 01.01.2023 um knapp 1 Pro­zent auf 100.690 Fahr­zeu­ge. Da­mit fällt der Be­stands­zu­wachs das ers­te Mal nach vier Jah­ren nicht mehr po­si­tiv aus. Den stärks­ten Rück­gang gab es bei den Lkw un­ter 12 Ton­nen (6,8 %). Trotz des leich­ten Rück­gangs ins­ge­samt, gab es bei den Seg­men­ten Lkw über 12 Ton­nen und Zug­ma­schi­nen ei­nen star­ken Zu­wachs, von 68 bzw. 49,3 Pro­zent. Be­son­ders stark ge­sun­ken sind die Be­stands­zah­len in Thü­rin­gen und im Saar­land. In Bre­men gab es ei­nen Zu­wachs von 3,7 Pro­zent.

  • Ge­samt-Be­stand: 100.690 Fahr­zeu­ge
  • Be­stand CNG-Pkw: 80.679 Fahr­zeu­ge
  • Be­stand CNG- und LNG-Nutz­fahr­zeu­ge und Lkw: 18.260 Fahr­zeu­ge
  • Be­stand CNG-Bus­se: 1.006 Fahr­zeu­ge
Expertenthema
Nachhaltige Mobilität für Kommunen und ÖPNV

Nachhaltige kommunale Mobilität

CNG kommt nicht nur in privaten Autos, sondern auch bei leichten und schweren Nutz­fahr­zeu­gen zum Ein­satz, z.B. in Busse des ÖPNV. in gewerblichen Fahrzeugen wie Pritschen und LkW sowie in Müll­sam­mel­-Fahr­zeuge. So lassen sich auch in Kommunen, im Öffentlichen Personennahverkehr und in der Logistik Nachhaltigkeit und Mobilität effizient miteinander vereinen.

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