Pressemitteilung , 22. Mär 2023

Kehler zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes: „Diskussion zu Heizungen in kommunale Wärmeplanung einbetten“

Bild: Jost Listemann/Zukunft Gas

Berlin, 22. März 2023. Mit der geplanten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes soll laut aktuellem Referentenentwurf möglichst jede neu eingebaute Heizung ab 2024 mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden. Vor dem Hintergrund der anhaltenden öffentlichen Debatte über die damit verbundenen Herausforderungen für Mieter und Eigentümer kommentiert Dr. Timm Kehler, Vorstand des Branchenverbandes Zukunft Gas:

„Es ist unbestritten, dass der Gebäude- und Heizungsbestand in Deutschland sehr große Potenziale für CO2-Einsparungen birgt. Die Politik muss dabei aber den sehr unterschiedlichen Zustand der Gebäude in Deutschland, wie auch die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer und Mieter berücksichtigen. Es ist falsch, wenn auf Bundesebene pauschal vorgegeben wird, wie die Wärmeversorgung von Gebäuden zukünftig auszusehen hat und welche Energieträger zum Einsatz kommen dürfen. Eine zielgerichtete Wärmeplanung in den Kommunen wäre dafür das sehr viel geeignetere Instrument. Denn nur aus der Betrachtung des Gebäudebestandes vor Ort kann entschieden werden, ob zukünftig mit Strom, Fernwärme oder Wasserstoff geheizt werden sollte und wie dezentral die Lösungen sein können. Zudem müssen wir denen unter die Arme greifen, deren Geldbeutel nicht prall gefüllt sind und die sich nicht leisten können, ihr älteres Wohnhaus fit für den Einbau einer Wärmepumpe zu machen.

Daher müssen zuerst die Voraussetzungen in den Gebäuden und in der kommunalen Energieversorgung geschaffen werden. Der aktuelle Gesetzesentwurf nimmt dagegen nur einseitig und pauschal das einzelne Gebäude in den Fokus. Damit macht die Bundesregierung den zweiten Schritt vor dem ersten. Dieses Vorgehen ist nicht sinnvoll. Wir benötigen dringend einen Lösungsvorschlag aus einem Guss.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sinnvoll mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Ergänzend muss dazu ein Förderkonzept für die Umsetzung der Wärmewende geschaffen werden, welches die soziale Situation der Mieter sowie die Vielfalt der Gebäudetypen berücksichtigt. Nur so kann es gelingen, Klimaschutz, regionale Vielfalt und Sozialverträglichkeit in Einklang zu bringen und am Ende das Gewünschte auch gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu erreichen.“

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