Berlin, 21. Mai 2021. Mit der gestern im Bundestag verabschiedeten Treibhausgasminderungsquote setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtline (RED II) um und geht dabei sogar über deren Vorgaben hinaus. Die Minderung von Treibhausgasen in Kraftstoffen wurde nun bis 2030 auf 25 Prozent festgelegt. Damit ist das nun verabschiedete Gesetz deutlich ambitionierter als der erste Entwurf aus dem Bundesumweltministerium und setzt klare Vorgaben zur stärkeren Nutzung von erneuerbaren gasförmigen und flüssigen Kraftstoffen.
Timm Kehler, Vorstand Zukunft Gas, begrüßt diese Entscheidung: „Dieses Gesetz steht im Einklang mit den sehr ehrgeizigen Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Um diese zu erreichen, benötigen wir in allen Sektoren Technologieoffenheit. Für den Verkehrssektor bedeutet das, nicht nur auf Elektromobilität zu setzen, sondern allen alternativen Antriebsarten eine Chance zu geben, durch die eine deutliche und schnelle CO2-Reduzierung erreicht werden kann. Mit Bio-CNG und Bio-LNG betriebene Fahrzeuge können bereits jetzt einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, insbesondere im schwer zu dekarbonisierenden Schwerlastverkehr.“
Erdgas und Biogas sind Kraftstoffe, mit denen Treibhausgase kostengünstig vermieden werden können. Erdgas-Fahrzeuge verursachen bis zu 25 Prozent weniger CO2 als Benzin. Wenn sie mit reinem Biogas betankt werden, das in ausreichenden Mengen vorhanden ist, liegt die CO2-Einsparung sogar bei bis zu 97 Prozent. Zudem entstehen im Vergleich zu Diesel rund 96 Prozent weniger Stickoxide und es wird so gut wie gar kein Feinstaub emittiert. Auch die Lärmreduzierung ist ein großer Vorteil der Gasmotoren. Insbesondere bei LKWs spielt das eine wichtige Rolle.
Die Infrastruktur für Bio-CNG wächst – bereits an jeder zweiten CNG-Tankstelle kann Bio-CNG getankt werden, für Bio-LNG ist der Markthochlauf innerhalb der nächsten 2 Jahre zu erwarten.