Pressemitteilung , 07. Apr 2021

EU-Taxonomie: Nachhaltige Finanzierung schwer gemacht

Bild: Adobe Stock/Grecaud Paul/Zukunft Gas
  • Europäisches Regelwerk für nachhaltige Finanzprodukte erschwert nötige Investitionen
  • Ohne zeitgemäße Gasinfrastruktur werden Versorgungslücken und Stromausfälle riskiert
  • Kehler: „Die EU muss die Vorgaben dringend nachbessern. Mangelnde Übergangsphasen und zu hohe Grenzwerte konterkarieren das Jahrhundertprojekt Energiewende.“

Berlin, 07. April 2021. Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt den Kontinent bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu versorgen. Eine Maßnahme ist die EU-Taxonomie. Das Regelwerk legt fest, welche Finanzprodukte zukünftig als nachhaltig gelten. Die Brancheninitiative Zukunft Gas begrüßt das Vorhaben, da es Investitionssicherheit für die Energiewirtschaft schafft. Der aktuelle Entwurf aus Brüssel ist jedoch kurzsichtig und verfehlt das eigentliche Ziel.

„Jedes Projekt der Energiewirtschaft steht und fällt mit der Finanzierung. Nachhaltige Investitionskriterien werden einen viel höheren Einfluss auf die Energiewende haben, als bisherige Gesetze und Verordnungen“ so Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Gas. „Das macht die Taxonomie-Verordnung zu einem wichtigen Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2050.“

Der aktuelle Entwurf aus Brüssel verfehlt jedoch das Ziel. Dies zeigt ein Beispiel aus dem Strommarkt: Auch über die Zielmarke 2050 hinaus werden steuerbare Kraftwerke weiterhin die schwankende Einspeisung der erneuerbaren Energien ergänzen müssen. Mit dem Ausstieg aus der Kohle und Atomkraft wird auch der Bedarf an umweltschonenden und steuerbaren Kraftwerken steigen. Durch ihre geringen CO2-Emissionen, hohe Effizienz und Flexibilität eignen sich Gaskraftwerke besonders gut als Back-Up der Erneuerbaren. Laut der aktuellen Fassung der Taxonomie dürften die Treibhausgasemissionen aus der Stromerzeugung mit gasförmigen und flüssigen Brennstoffen einen Grenzwert von 100g CO2/kWh nicht überschreiten. Dabei liegen selbst die Klassenbesten Gaskraftwerke nicht unter 340g CO2/kWh.

Gaskraftwerke, die bis 2025 entstehen, wären von dieser Bemessungsgrenze zwar ausgenommen, jedoch wird für die Errichtung solcher Anlagen im Schnitt eine Vorlaufzeit von etwa sieben Jahren benötigt. „Für die Versorgungssicherheit sind Gaskraftwerke noch einige Jahrzehnte unerlässlich. Wenn Investitionen in die Gasinfrastruktur nicht als nachhaltig klassifiziert werden, riskieren wir in den 2030er Jahren Versorgungslücken und Stromausfälle“, ergänzt Kehler.

Die Erkenntnis, dass solche Kriterien nicht zielführend sein können, hat auch die Politik erreicht: „Der gesellschaftliche Mehrwehrt ist meines Erachtens überschaubar. Hier werden jene bestraft, die den größten Beitrag leisten könnten“, so Markus Ferber, CSU-Abgeordneter im Europaparlament und Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung bei einer Veranstaltung von Zukunft Gas. „Wir müssen die Taxonomie als Instrument zur Ermöglichung des Wandels begreifen und nicht zur Verhinderung oder Abschaltung bestehender Infrastruktur. Wenn wir das falsch verstehen, werden wir in Deutschland eine soziale Schieflage erreichen.“

Aus Sicht der Branche herrscht beim vorliegenden Konsultationsvorschlag an vielen Stellen erheblicher Verbesserungsbedarf. Dazu Dr. Timm Kehler: „Die EU muss die Vorgaben dringend nachbessern. Wichtig ist, dass wir für die Erzeugung von Strom aus gasförmigen und flüssigen Brennstoffen realistischere Grenzwerte festlegen und den Zeitrahmen bis zur Inbetriebnahme verlängern. Deshalb bleiben wir mit den Akteuren in regem Dialog, um die Energiewende gemeinsam konstruktiv und zukunftsgerichtet zu gestalten.“

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